Kürzlich wurde die im September 2019 beschlossene Diätenerhöhung[1] für die Berliner Abgeordneten erneut medial aufgegriffen.[2]
Damals gönnte sich das Abgeordnetenhaus auf Antrag der fünf Fraktionen (SPD, CDU, Grüne, FDP und Linke) bei der Umstellung von einem „Freizeitparlament“ auf ein „Vollzeitparlament“ nicht nur einen ordentlichen „Schluck aus der Steuerpulle“ bei den Diäten, sondern auch bei der Altersentschädigung. Beide Geldleistungen stiegen unabhängig von Besoldungs- und Tariferhöhungen um ca. 60%.
Interessant ist dabei der Umstand, dass die Verweildauer im Parlament für die erbrachte Arbeitsleistung im „Freizeitparlament“ voll bei der Altersentschädigung berücksichtigt wird. Auf beamtenrechtliche Versorgungsregelungen übertragen würde diese bedeuten, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung wie Vollzeit auf die Pension angerechnet werden müssten.
Mag diese Verfahrensweise auch in Kritik stehen oder gar verfassungswidrig sein, so macht sie doch deutlich, dass die Legislative – die paradoxer Weise über ihre eigene Entlohung und Altersvorsorge beschließt – durchaus in der Lage ist auch Gesetze mit Rückwirkung erlassen kann.
Warum sollte dies dann nicht auch als Blaupause für die Nachzahlung der Besoldung an alle verbeamteten Landesbediensteten herhalten können?
[1] https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen//vorgang/d18-2147.pdf
[2] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/07/geldsegen-parlament-gelder-entschaedigung-abgeordnetenhaus-berlin.html
…nicht umsonst wurde die Diätenkommission abgeschafft. So steht der schamlosen Selbstbereicherung unserer Abgeordneten in absolut übertriebenem Maße nichts mehr im Weg. Die Dreistigkeit der über Jahre reichenden Rückwirkungsmöglichkeiten dieser Diätenerhöhung ist dabei das Sahnehäubchen. Wie schon in den Kommentaren beschrieben ist die Verantwortungslosigkeit und die nicht mehr vorhandene Rechtstreue in einem Maße ausgeprägt, die fassungslos macht. Wenn selbst der Deutsche Richterbund in Berlin von „Demokratiegefährdung“ im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen weiteren Missachten der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts spricht, dann sollte es jedem rechtstreu handelnden Menschen zu denken geben. Leider aber nicht diesen „Volksvertretern“. Hoffen wir mal weiterhin, dass dieses unglaublich dreiste Vorgehen dieser Politiker den Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht nicht verborgen bleibt. Wir werden mit unserem Rechtsanwalt dafür sorgen, dass in der Klageergänzung zur Klage des Feuerwehrmanns, die dem BVerfG vorliegt und noch nicht entschieden wurde, entsprechendes im Detail vorgetragen wird. Eventuell wird uns dort noch Gerechtigkeit zuteil.
Lieber Thomas, liebe Mitsteitende,
wie zutreffend von Thomas beschrieben liegt genau darin die unerträgliche Ungerechtigkeit.
Geht es den Politikern um das eigene Wohlbefinden ist immer Geld vorhanden. Für Prestigeprojekte, um die eigene Klientel zu befriedigen, steht erstaunlicherweise auch immer genug Bares zur Verfügung.
In Bezug auf eine funktionierende Verwaltung, in puncto Sicherheit und Ordnung ist der Finanztopf dagegen klein und es müssen Prioritäten gesetzt werden.
Leider vergessen die Politiker, und eben auch Herr Geisel, dass der Staat Steuern erhebt, die in erster Linie dafür verwendet werden sollen, dass der Staat funktioniert und die Infrastruktur aufrecht erhalten bleibt. Beide Aspekte sind in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt worden. Und es sind riesige Investitionsberge angehäuft worden, die mit viel Geld abgetragen werden müssen. Ja… Das buchstäbliche Tischtuch ist knapp. Und es deckt eben diese Berge nicht einmal ansatzweise ab.
Aber wer hat dies zu verantworten? Und wer genehmigt sich trotz knappem Tischtuchs einen fetten Schluck aus der Flasche namens Altersvorsorge? Wer gibt Unmengen an Geld für Prestigeprojekte aus?
Die Antworten liegen klar auf der Hand und sind inhaltlich identisch. Daher ist es unredlich, wenn sich Herr Geisel mit dem Verweis auf das knappe Tischtuch aus der Verantwortung ziehen möchte.
Recht muss Recht bleiben. Und das BVerfG hat gesprochen.
Tja… Herr Geisel… dann erklären Sie und Ihresgleichen mal der Öffentlichkeit, an welcher Stelle in puncto Sicherheit gespart werden muss und weshalb? Denn ich bestehe auf eine amtsangemessene Alimentation. Von wohlfeilen Worten und Danksagungsschreiben kann ich meine Miete nicht bezahlen und der Kühlschrank bleibt auch leer.
Lieber Mirko,
und genau hier liegt doch der Fehler im System ! Nur wer bitte soll es ändern ? Herrschaften, welche in der Legislative an der Macht sind, bestimmt nicht, im Gegenteil, die treiben es so lange auf die Spitze, bis irgendwann andere Mächte die Macht übernehmen. Und dann ist das Geschrei wieder groß….
Übrigens : mir ist zu Ohren gekommen, dass Herr Geisel durch die Lande ( Dienststellen ) zieht um sich zu erkunden ob alles gut funktioniert etc. ! Ein Schelm wer böses dabei denkt ( Stimmenfang ) ! Auf einer Dienststelle befragt, wie er denn dazu stehe, die A-Besoldung wie die R-Besoldung zu behandeln, gab es nach kurzem Überlegen folgende Antwort : “ Wer an dem einen Ende des Tischtuches zieht… Heißt sprichwörtlich, würden wir das machen, müssten woanders wieder einsparen !!!
Noch knapp zwei Monate bis zur Wahl ! Für mich steht eines fest : dieses „Rote Pack“ , welches uns 20 Jahre lang kaputt gespart hat bekommt meine Stimme bestimmt nicht, da können sie Hundert Mal eine neue blonde Prinzessin da oben installieren….