Der Senat von Hamburg hat seiner Bürgerschaft über die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2020 für das Risiko von Besoldungs- und Versorgungszahlungen im Zusammenhang mit Klageverfahren auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2011 und 2012, 2013 bis 2019 sowie 2020[1] in Höhe von 460,6 Mio. Euro informiert. Erfüllungsjahr soll 2025 sein.
Hintergrund: In der Besoldungsrechtsprechung gilt der Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“. Nach der Rechtsprechung ist die Wirkung eines Widerspruchs gegen die Höhe der Besoldung auf das Haushaltsjahr beschränkt, in dem Widerspruch eingelegt worden ist. Dies wird damit begründet, dass der Dienstherr andernfalls nicht die Möglichkeit habe, Rückstellungen für geltend gemachte Nachzahlungen zu bilden.[2]
[1] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im _jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf
[2] BVerwG 2 C 16.07, BVerwG 2 C 33.09
Hamburg hat den Hafen und steht finanziell sehr gut da.
Berlin hat den BER, Diese eG und sonstige klientelbedienende Prestigeobjekte und ist arm, aber sexy.