Stellungnahme des dbb
Der dbb begrüßt die Anhebung der Eingangsbesoldung von Besoldungsgruppe A 4 nach Besoldungsgruppe A 5, kritisiert jedoch das kaum eine verbeamtete Dienstkraft hiervon profitiere und das Land Berlin damit lediglich der Rechtsprechung des BVerfG entgegenwirken gewollt habe.
Der dbb führt weiterhin aus, dass das im Senatsbeschluss vom 15.05.2018 festgelegte Ziel des Senats, den Besoldungsdurchschnitt der übrigen Länder zu erreichen, mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht werden könne, da zum Zeitpunkt des Senatsbeschlusses die zwischenzeitlich erfolgen besoldungserhöhenden Gesetze der übrigen Bundesländer noch nicht bekannt waren.
Der dbb kritisiert, dass der Gesetzentwurf in dem Umfang seiner Begründung nicht den vom BVerfG dargelegten Kriterien entspricht und daher von einer Unteralimentation auszugehen ist.
Der dbb merkt weiterhin an, dass die Erstellung des einheitlichen Landesbesoldungsgesetzes bereits für Ende 2019 angekündigt war.
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