Kommentar zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) zur Besoldung in Berlin Drucksache 18/25409
Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen,
nichts hat sich geändert an der rechtsverachtenden Haltung des Berliner Senats seit dem Urteil des BVerfG zur Richterbesoldung!
In der beigefügten Antwort wird nach wie vor nicht konkret auf die gestellten Fragen geantwortet. Es wird ausgewichen und bewusst ausschließlich im Sinne des Senats und nicht im Sinne der Gerechtigkeit und unter Beachtung der Realität interpretiert.
Auszug aus dem Urteil 2 BvL 4/18 des BVerfG zur R-Besoldung im Land Berlin – Randnr. 82:
„Allerdings sind solche Besoldungen aus dem Vergleich ausgeschlossen, deren Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt worden ist.“
Sicherlich hat das BVerfG die zur Entscheidung vorliegenden Besoldungen der Länder Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein noch nicht als verfassungswidrig bestätigt, jedoch waren sich die Vorinstanzen bzw. das BVerwG darin einig. Diese Länderbesoldungen hätten im Vergleich also ausgeschlossen werden müssen, um belastbare Zahlen zu präsentieren. Doch passt die Wahrheit diesem Senat nicht in seine Pläne zur Begründung der Erhöhung der Lebensarbeitszeit für die Beamtenschaft. Also wird erneut mit manipulativen Berechnungen eine Situation der Öffentlichkeit vorgetäuscht, die tatsächlich nicht der Realität entspricht. Was soll man von einer solchen Ignoranz halten? Gerechtigkeit und Anstand scheinen bedeutungslos geworden zu sein.
Der Berliner Senat könnte durchaus selbst nachrechnen und feststellen, dass DIVERSE Bundesländer zu niedrig besolden. Die erforderlichen Berechnungsgrundlagen ergeben sich aus dem Urteil zur Berliner R-Besoldung. Er leugnet jedoch bewusst die Realität. Sein Handeln ist in höchstem Maße unseriös, die Berechnungen sind vorsätzlich falsch und haben keinen zeitlichen Bestand. Im Laufe der Zeit wird das BVerfG auch weitere Länderbesoldungen als verfassungswidrig zu niedrig bestätigen. Damit müssen diese – wie auch die Berliner Besoldung – in außerordentlichem Maß nach oben korrigiert werden. Auch das ist dem Berliner Senat vollkommen bewusst. Doch würde eine realistische und rechtlich einwandfreie Darstellung des Besoldungsdurchschnitts der Länder inklusive der Bundesbesoldung aufzeigen, dass das Land Berlin mit der geplanten Besoldungserhöhung von nur 2,5 % im Jahr 2021 nicht annähernd den Durchschnitt erreicht hat.
So baut der Senat seine Begründung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit ab dem Jahr 2021 lieber auf faktisch falschen Zahlen auf. Zudem ignoriert er einen weiteren Passus des BVerfG:
„Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz … wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus.“ (Auszug aus dem Urteil 2 BvL 4/18 des BVerfG zur R-Besoldung im Land Berlin – Randnr. 76)
Auch in diesem Punkt versucht sich der Senat mit der Beantwortung zur Frage 5 herauszuwinden und untermauert seine nicht an der Realität ausgerichtete Sichtweise.
Hätte der Berliner Senat auch nur die Absicht gehabt, einen realen Durchschnitt der Länderbesoldungen abbilden zu wollen, hätte er selbstverständlich auch diesen Umstand bei seinen Berechnungen berücksichtigen müssen. https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/834-sind-notwendig-um-koalitionsvertrag-zu-erfuellen/
All das führt mich wieder nur zu einem Schluss: Dieser Senat ist in seiner rechtsverneinenden Haltung absolut einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Brandenburg zum Beispiel erkannte bereits vor Jahren die Zeichen der Zeit und handelte noch vor einer „Verurteilung“ durch das BVerfG im Sinne seiner Beamtenschaft und für eine wettbewerbsstarke Besoldung. In der Hauptstadt wird dem gesamten öffentlichen Dienst keinerlei Respekt oder Wertschätzung entgegengebracht. Man versucht mit allen – nachweislich auch verfassungswidrigen – Mitteln (zum Nachteil der gesamten Beamtenschaft) weiterhin Sparmaßnahmen durchzusetzen. Ein widerliches Spiel, das die politisch Verantwortlichen in dieser Stadt treiben!
André Grashof – www.Berliner-Besoldung.de – Berlin, den 18.11.2020
Hauptsache ihre Diäten wurden verdoppelt…..Widerlich!!!!
Kennt jemand einen kompetenten Rechtsanwalt, will jetzt auch den Klageweg gehen , nicht nur in der sache.
Hallo Steve, ich bin bei denen hier, aber es gibt gewiss noch andere gute, die wurden halt damals empfohlen ….
https://www.sdrb.de/
Hallo, weiterhin die übliche Arroganz ! Es ist an der Zeit die nächste E-Mail-Aktion zu starten !