Laut Schreiben des 2. Senats des BVerfG vom 30.04.2020 wird eine Entscheidung in Sachen Vorlageverfahren für die Berliner Richterbesoldung bis Ende Juli angestrebt.
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Neueste Kommentare
- André Grashof zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenHallo Fragender, vielen Dank für die Blumen. Nach wie vor habe ich die Hoffnung, dass das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung trifft, die unseren Politikern aufzeigt, wie schlimm sie für den öffentlichen Dienst, unser Land und die Demokratie agieren. Dass dies so dermaßen lange dauert, befremdet aber auch mich und zermürbt wohl jede/n, die/der seit so vielen Jahren für Gerechtigkeit kämpft. Das dürfte in einem Rechtsstaat nicht geschehen. Ja, wir sind abhängig von unserem Dienstherrn, insbesondere - wie auch andere geschrieben haben - nach einer laaaaangen Dienstzeit, die es nicht mehr möglich macht, den Dienstherrn zu wechseln oder gar dem Beamtentum den Rücken zu kehren. Dessen sind sich unsere Politiker auch bewusst, wie sie sich auch bewusst sind, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben für ihre vorsätzlichen verfassungswidrigen Besoldungsentscheidungen. Die große Frage ist es, wie man damit umgeht. Und das muss einjede/r für sich selbst entscheiden. Bitte vergesst nicht, dass das BVerfG bereits entschieden hat, dass das Land Berlin verfassungswidrig agiert hat - und zwar für die R-Besoldung. Dass dies nicht automatisch auch für die anderen Besoldungen korrigiert wird, ist unseren Entscheidungsträgern zu verdanken, die offensichtlich die Erforderlichkeit von Rechtstreue in einem demokratischen System verloren haben. Insofern scheint die Frage mancher hier, inwiefern die beamteten Mitarbeitenden noch einem Treueverhältnis unterliegen, legitim. Schauen wir mal, wie das BVerfG gedenkt, die durchaus dramatische Lage (in ganz Deutschland) zu entspannen und den Politikern aufzuzeigen, wie sie in einem Rechtsstaat agieren müssen. Meine Hoffnung ist es, dass endlich im Frühling 2025 diese so dringend notwendige Entscheidung vom BVerfG bekannt gegeben wird. Und danach muss man schauen, wie sich unsere Politiker verhalten... Insofern ist weiter durchhalten erforderlich, auch wenn es ungemein schwer fällt. Alles Gute, André Grashof
- Martin zu Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden ReferentenentwurfMal ganz davon abgesehen wie man den Wechsel vom Einverdienermodell zum Mehrverdienermodell rechtlich bewerten kann. Die Polizei Berlin möchte modern werden. Bei der Besoldung versucht man jetzt als erste Maßnahme „modern“ zu werden, in dem das Doppelverdienermodell eingeführt wird. Produktivität Im letzten Nachtdienst auf meiner Dienststelle habe ich mich wieder zur Vorgangsbearbeitung an einen dieser super schnellen PCs gesetzt. Ich führte einen Benutzerwechsel durch. Da die Anmeldung mehrere Minuten dauerte und die Tastatur von den unzähligen Vorbenutzern klebte, schweifte mein Blick leicht genervt nach links ab. Ein Faxgerät. Innerlich fragte ich mich wie das Gerät funktioniert. Die erfahreneren Kollegen benutzten es manchmal. Rechts neben mir ein Strichcodescanner. Warum gibt man für soetwas Geld aus? Die Asservatennummer kann ich auch händisch eintragen. Es ist nicht der Teil der Vorgangsbearbeitung der am meisten Zeit beansprucht. Es sind eher die veralteten Arbeitsmittel. Nach der Anmeldung öffnete ich diverse Programme, klickte mich durch unzählige Reiter, übertrug handschriftliche Daten von meinem Merkbuch in den PC, verdokumentierte Formulare und richtete mehrere Minuten meinen Drucker ein. Ich verschickte Vorgänge digital und druckte diese komischerweise immer noch aus. Das dauerte alles unnötig lang. Wenn man schon Personalnot hat, könnte man doch die Produktivität durch modernere Technik kompensieren, dachte ich mir. Auch soll Ende nächsten Jahres die Lizenz eines Programms auslaufen und aus Gründen von Kosten nicht erneuert werden. Da fällt ein Aufgabenbereich bei mir weg. Somit spart diese Maßnahme wenigstens ein Teil meiner Zeit. Die Autos die wir im Fuhrpark haben sind auch fast alle 200.000 Kilometer in der Stadt gefahren. Dementsprechend sieht auch der Innenraum aus und es gibt ab und zu mal „Liegenbleiber“. Steht dann wieder der Tag der offenen Tür an, bekommen wir natürlich als Ausstellungsstück von einer anderen Dienststelle ein neues Fahrzeug. Ok ich schweife ab… Familienfreundlich Neben dem „modernen“ und neu eingeführten Doppelverdienermodel müssten aber in meinem Fall auch die Arbeitszeiten „moderner“ werden. Meine Frau ist auch berufstätig. Einerseits weil sie gerne in ihrem Beruf arbeitet und sie sich verwirklicht und andererseits weil wir auf ihr Gehalt benötigt wird. Ohne Partnereinkommen wäre es auf Grund der zu geringen Besoldungsanpassungen der letzten Jahre zu Engpässen gekommen. Meine Familie bestätigt also den Grund für die Einführung des Doppelverdienermodells. Wegen unserer Tochter, die die Kita besucht, kann meine Frau allerdings nur in Teilzeit arbeiten. Sie hat ihre Dienstzeiten (Privatwirtschaft) an meinen Dienstplan angepasst, damit wir abwechselnd die Abgabe in die Kita (Abholung klappt Dienstzeitlich nie bei mir) und die Kinderbetreuung übernehmen. Allerdings ist mein Dienstplan immer öfter nur noch Theorie. Wegen der vielen und kurzfristigen Dienstzeitverschiebungen und Alarmierungen, auch mal am eigentlich seltenen freien Wochenende, springen Oma und Opa ein. Aber wenn wir diese Vertretung nicht hätten, könnte meine Frau wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen. Es wird immer unplanbarer. Und dann denkt sich der Senat wir müssen zum Doppelverdienermodell wechseln? Auf Grund der Dienstzeiten kann ja meine Frau nicht so arbeiten wie sie möchte und ohne Unterstützung der Großeltern nur auf Minijobbasis oder garnicht. Eigentlich ist das fiktive Partnereinkommen eine Lohnkürzung, weil wir wegen der Kinderbetreung keinen Anspruch auf den alimentativen Ergänzungszuschlag hätten bei den seit Jahren zu geringen Besoldungsanpassungen
- Väterchen Frost zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des BundesverwaltungsgerichtsAnschaulich: https://www.bz-berlin.de/berlin/sparrunde-beamte-betriebe-besucher
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- André Grashof bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Martin bei Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Lutz bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas Damm bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Schönefelder bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Thomas S bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Markus F bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
André,
Herzlichen Glückwunsch,
Wir sind Dir alle so dankbar!!
Dankeschön, dass Du Dich so für uns alle eingesetzt hast!!
André,
Wir danken Dir alle!!
Du bist großartig!!!
Herzlichen Glückwunsch
Schon Mitte Juli und noch kein Termin…?!
Ich habe letztens meinen Anwalt angeschrieben, da ich nicht sicher war, ob ich noch weiterhin Widerspruch einlegen muss. Er meinte, für dieses Jahr ist meine Erneuerung ausreichend. Bis Ende 2021 sollte ich dann aber erneut Widerspruch einlegen. Er geht zwar nicht davon aus, dass es so lange dauert, aber…
Das sagt ja einiges aus! Schockierend, wie hier offensichtlich weiter auf Zeit gespielt wird. Ist das überhaupt rechtens, Monate bzw. Jahre verstreichen zu lassen? Gibt’s da keine Frist? In der Zwischenzeit sterben wir Alten weg… naja, auch ne Lösung.
Hey Ihr,
ja, auch meine Geduld wird enorm strapaziert. Und ja, es gäbe eine Möglichkeit beim BVerfG zu intervenieren. Aber wollen wir das wirklich? Die Richter unter Druck setzen, die für uns ein Urteil fällen sollen? Gegen die Richter vorzugehen, von denen wir abhängig sind, halte ich für wenig zielführend. Sollte es tatsächlich bis Ende des Monats noch kein Urteil geben, würde ich mir kurze Zeit später erlauben, etwas eindringlicher nachzufragen. Schauen wir mal…
Beste Grüße, André Grashof
Gar nichts passiert.
Aber wenn was passiert, oder ich dadurch etwas beschleunigen kann, dann opfere ich mich und trinke freiwillig nen Kasten Berliner. Dass ich mal so tief sinke…
Über wie viele Jahre sich das jetzt schon zieht!
Sollte man sich daran ein Beispiel nehmen und Anträge so bearbeiten?
Wer wettet mit mir um einen Kasten Bier (aber bitte kein Berliner Pils, da ist nicht nur die Besoldung mies), dass bis zum 31.7.2020 rein gar nichts passiert 😀 ?
So langsam hilft nur noch Galgenhumor.
Ich bin raus, da du wahrscheinlich Recht hast. Die Formel ist einfach „Zeit ist Geld“.
Bin mal gespannt was nach dem positiven urteil für uns passiert:-)
Hallo, glaub du könntest recht haben:-)
Hallo.
Laut Schreiben HPR will der Senat die A4-Besoldung nach A5 überführen. Hat das irgendwelche Auswirkungen bzgl der Berechnung? Der Abstand zu Transferleistungen ist damit ja größer.
Tach auch…..
Nach meiner Denke kann das nur eine Auswirkung für die Zukunft haben.
Das, wenn es wirklich zu einer Abschaffung von A4 kommen sollte, keine Widersprüche mehr Sinn machen könnten.
Für die bisherigen Widersprüche und Klagen kann das eigentlich keine Auswirkung haben, da es ja um die vergangenen Jahre geht.
Für mich fühlt es sich eher so an, dass das Land Berlin seine Schuld eingesteht wenn es wirklich zur Abschaffung von A4 kommt.
Hey Ihr,
diese erst einmal nur geplanten Veränderungen bei A 4 werden sich nur zukünftig auswirken. Ob es ausreicht, die verfassungsrechtlich geforderten Abstände zu Hartz IV damit einzuhalten, bleibt abzuwarten. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass sich Prof. Dr. Dr. Voßkuhle bereits soweit in die Formulierungen zum Urteil der Richterbesoldung eingebracht hat, dass auch der jetzige Wechsel nichts an einem gerechten Urteil ändern wird. Da auch andere Bundesländer ihre Besoldungen erhöht haben und insbesondere die schlechtest bezahlenden Bundesländer ordentlich nachziehen müssen (sofern das Urteil so wird, wie ich es mir erhoffe), ist es möglicherweise auch zukünftig noch erforderlich, Widerspruch einzulegen. Alles steht und fällt mit der (hoffentlich) im Urteil vorgegebenen Art und Weise der Berechnung. Nicht nur im Abstand zu Hartz IV, sondern auch im Abstand innerhalb der Besoldungsgruppen und zu den Besoldungen in anderen Bundesländern. Vielleicht geht der zweite Senat des BVerfG ja auch auf das von uns angeführte Prinzip der Bundestreue ein. Dann könnte der direkte Vergleich mit der Bundesbesoldung eine weitere wichtige Rolle spielen. Hoffen wir mal das Beste für die Beamtenschaft. Nicht nur im Land Berlin, sondern bundesweit! Alles Gute,
André
Auch die 2,5 Monate werden wir noch überstehen.
Hoffentlich wird ein wegweisendes Urteil gefällt!
Tach in die Runde,
schön, dass ihr daran glaubt… es wird geschoben und geschoben – immer weiter nach hinten! Man wartet und hofft – Monate – Jahre… Prof. Dr. Voßkuhle verabschiedet sich inzwischen in den Ruhestand.
Sollte das BVerfG wirklich zu unseren Gunsten entscheiden, zuckt der Senat die Schultern – Berlin hat ja jetzt erst recht kein Geld – leider, leider kam der Virus dazwischen. Dann heißt es wieder warten. Ich bin dann alt und grau…
Wir sollten froh sein, wenn dieses Jahr noch das Weihnachtsgeld bleibt.
Aber gut, ich habe geklagt, mehr kann ich nicht tun.
Sehr schön! Dann dauert es ja nicht mehr lange. Die Terminierung der Folgeverfahren werden dann noch interessant. Ich nehme an, hier sind wenige Richter aktiv 😉