Sehr geehrter Herr Grashof,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf der IntraPol-Startseite auf die Website www.berliner-besoldung.de hinzuweisen. Nach einer fachlichen Prüfung muss ich leider mitteilen, dass wir Ihren Vorschlag nicht umsetzen.
Dafür möchte ich Ihnen nachfolgend kurz die Gründe nennen.
Das polizeiliche Internet „IntraPol“ ist eine Seite des Arbeitgebers und dient als qualitätsgesichertes Informationsportal. Alle Beschäftigten werden auf den Themenseiten Personal ausreichend informiert und somit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nachgekommen. Um die entsprechenden Informationen noch einfacher zu erhalten, lasse ich prüfen, ob diese Themenseiten auf der Startseite verlinkt werden können.
Die Polizei Berlin ist nicht verpflichtet, ihre Dienstkräfte über Rechtsberatungsplattformen zu informieren, auf denen z. B. „Musterwidersprüche“ oder ähnliche gegen sie gerichtete Rechtsauskünfte aufrufbar sind. Fühlen sich Beschäftigte von ihrem Dienstherrn in ihren Rechten beeinträchtigt, obliegt es ihnen selbst, sich entsprechend extern beraten zu lassen.
Auf der Website www.berliner-besoldung.de wird in den „FAQ’s“ darauf hingewiesen, dass die gestellten Fragen aus eigenem Rechtsempfinden und den bislang gewonnenen Erfahrungen heraus beantwortet werden. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Im Übrigen enthält die Seite hauptsächlich Verlinkungen zu anderen Websites sowie Dokumente mit Zahlenmaterial der letzten Jahre. Bei einer Veröffentlichung auf der IntraPol-Startseite wäre eine ständige Kontrolle dieser Verlinkungen erforderlich, um die Richtigkeit der Inhalte und aus Sicht der Informationssicherheit die Nutzung vertrauenswürdiger Quellen sicherzustellen. Dies allein stellt einen massiven Aufwand dar.
Zudem müssten ähnliche Anfragen künftig gleich behandelt werden. Darüber hinaus ist eine adäquate Informationsquelle für Tarifbeschäftigte nicht bekannt und kann nicht angeboten werden. Somit wäre der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewährleistet.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
PPr St IV
Sehr geehrter Herr … ,
vielen Dank für Ihre Mitteilung, auch wenn Sie nicht meiner Hoffnung entspricht und auch nicht im Interesse einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen ist.
Immer wieder werden wir angesprochen, warum derart wichtige Informationen, wie wir sie auf unserer Seite zur Verfügung stellen, nicht großflächig vom Dienstherren verbreitet werden, bzw. unsere Aktivitäten nicht intensiv unterstützt werden.
Nun gut… wir wissen, warum der Dienstherr so agiert…
Sie sprechen von einem qualitätsgesicherten Informationsportal, stellen aber die Aussagen des Finanzsenators und auch Daten von Sen Fin, wie auch das Besoldungsgesetz vor und bieten diesen Menschen eine Verbreitungsplattform, obwohl die Gerichte (sowohl das OVG Berlin-Brandenburg, als auch bereits das BVerwG) festgestellt haben, dass die vorgelegten Daten nicht den Anforderungen des BVerfG entsprechen und auch die Besoldungsgesetze seit mindestens dem Jahr 2014 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Das ist auch der Grund dafür gewesen, warum beide Instanzen Besoldungsklagen mittlerweile dem BVerfG vorgelegt haben. In diesem Zusammenhang also von qualitätsgesicherten Informationen zu sprechen, erscheint mir wenig überzeugend… immerhin steht hier im Raum, dass die Verantwortlichen seit etlichen Jahren gezielt Verfassungsbruch begangen haben und trotz deutlicher Information seitens der Gerichte weiterhin unbekümmert fortfahren.
Aber wir werden weiterhin – auch ohne Ihre Unterstützung – dafür kämpfen, dass möglichst viele Beamtinnen und Beamte dieser Stadt endlich zu Ihrem Recht kommen, welches ihnen schon so lange vorenthalten wird.
Ihnen alles Gute,
mit freundlichen Grüßen
André Grashof
Anmerkung:
Auf der Intranetseite der Polizei Berlin sind derzeit diverse externe Internetseiten verlinkt, darunter befinden sich u.a. die Webseiten der Deutschen Polizeigewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, der DPolG-Stiftung sowie auch des gemeinnützigen Vereines Grüner Stern. Diese Seiten beinhalten ihrerseits verschiedene weiterführende Links als auch diverse Vorlagen für „Musterwidersprüche“.
Auf der Seite des BDK ist u.a. in der Sidebar auch unsere Aktionsseite berliner-besoldung.de verlinkt. Die Richtigkeit der Inhalte sowie die Betrachtung in Hinblick auf die Informationssicherheit wurde demnach im Rahmen der ständigen Kontrolle durch die Polizei Berlin sichergestellt! In der Konsequenz stünde einer Verlinkung im Intranet der Polizei Berlin nichts entgegen 😉
Hallo,
die Ballungsraumzulage wird nicht in die Berechnung mit einfließen (Aussage Finanzsenator, siehe Quelle)
http://vau-online.de/PDF%20vau-Archiv/vau-extra%2004.09.2019.pdf
Hier ist der Link dazu:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.821096.php
…also ich habe gerade nochmal nachgerechnet: Offensichtlich wurde der Sonntags-DUZ in Zusammenhang mit der Besoldungserhöhung um 4,3 Prozent zum 01.04. auch gleich miterhöht (4,3 Prozent von 3,36 Euro sind ja 0,14 Euro). Warum nur dieser DUZ erhöht wurde und nicht alle anderen auch, kann ich mir nicht richtig erklären. Das eine Dynamisierung der DUZ-Beträge stattfinden sollte, hatte ich irgendwo gelesen.
Im Übrigen wurde die Besoldungserhöhung vom 01.04.2019, 01.02.2020 und das Firmenticket (bis Oktober 2020) nun in zweiter Lesung am 29.08. vom Abgeordnetenhaus beschlossen.
Da die Besoldung ja nun 2019 mit 4,3 Prozent erhöht wurde und am 01.02.2020 nochmals um 4,3 erhöht wird und dann im August 2020 nochmals 150 Euro „Berlinzulage“ (oder ÖPNV-Ticket + anteiliger Betrag) gezahlt wird, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es noch eine Erhöhung der Bezüge im Jahr 2021 geben wird.
Gut das wir bald ein Vollzeitparlament haben werden!
Na soweit ich das aus den Pressemitteilungen herauslese, wird eine Besoldungserhöhung in 2021 stattfinden. Lediglich die Höhe ist noch komplett offen.
Wäre interessant zu wissen, ob die Berlin-Zulage, sollte sie kommen, in den Berechnungen mitgerechnet werden, aber sonstige Zulagen anderer Bundesländer nicht.
Wird sie, habe ich bereits gelesen, dass das von unserem lieben Regierenden Müller publik getan würde. Spart man mehrfach, einerseits lässt sich die Zulage jederzeit streichen, ist nicht ruhegehaltsfähig und bei weiteren Anpassungen bleibt die Zulage statisch und der Zinseszins bleibt aus.
Habe jetzt meinen Besoldungsnachweis für September 2019 erhalten. Die Rückrechnung der Besoldungserhlöhung ab April 2019 ist enthalten. Auch wurde die neue Erschwerniszulage für 07/2019 schon gezahlt.
Dabei ist mir aufgefallen das der Sonntags- und Feiertags-DUZ nun ab April 2019 rückwirkend auf 3,50 Euro/Stunde erhöht und nachgezahlt wurde (also 14 Ct pro Stunde mehr).
Im Gesetz finde ich aber nur die Angabe, dass Sonn- und Feiertags 3,36 Euro pro Stunde gezahlt wird. Der „Nacht“-Duz in Höhe von 1,68 Euro ist gleich geblieben.
Hat jemand eine Erklärung?
Augen auf beim Werdegang…..
Was bin ich froh über meine nun endlich 4.3 Prozent mehr….
https://m.tagesspiegel.de/berlin/plan-im-berliner-abgeordnetenhaus-hoehere-diaeten-im-verlaengerten-teilzeitparlament/24954240.html
Ich müsste mir ja sonst einen Geldspeicher kaufen
Die Abgeordneten haben auch seit Mai daran gefeilt 😉.Ich denke ein Verdopplung der Diäten ist da nur gerechtfertigt bzw. amtsangemessen.Es sind ja auch 48 Stunden mehr im Jahr .
Ich hab noch keine 4,3 Prozent mehr auf mein Gehaltszettel …🤥
Aber mein Geldspeicher ist natürlich auch voll .
Und mit meinen Überstunden weiß ich auch nicht mehr wohin .🤷♂️
Schönes Wochenende
Gruß Hans
„Und mit meinen Überstunden weiß ich auch nicht mehr wohin“
Nimm doch einfach mal DA 😀
Wo liegen denn die Gründe der Gewerkschaften bzw. wo könnten sie liegen?
Wenn es keine flächendeckende ‚Werbeaktion‘ gibt, stehen die Chancen auf rege Teilnahme eher schlecht.
Siehe Spendenaktion oder die Widersprüche gegen die Besoldung die immer noch nicht in großer Anzahl eingehen.
Ich bin dabei. So oder so.
Wieiviel Stimmen werden denn dann benötigt?
Hey Matthias,
vermutlich ist das Bestreben sich selbst gut zu verkaufen wichtiger, als für die Kollegenschaft zu kämpfen. Befindlichkeiten spielen eine größere Rolle (den oder den mögen wir nicht, der ist nicht Mitglied oder woanders…), als für das große Ganze einzutreten. Dann stört es, dass diese Aktion von einer Aktionsgemeinschaft ins Leben gerufen wurde, was man den eigenen Mitgliedern schlecht erklären kann. Aber auch die Angst damit zu scheitern spielt sicherlich eine Rolle. Wenn man als große Gewerkschaft da mitspielt und dann nichts erreicht, stürzen sich gleich die „gegnerischen“ Gewerkschaften drauf und beuten es aus. Würden alle an einem Strang ziehen und die Rivalitäten mal ausblenden, hätten wir bereits weitaus mehr erreichen können. Sind aber natürlich alles nur Vermutungen, denn erklärt haben sich keine der Gewerkschaften uns gegenüber. Die GVV wird es übrigens auch als Info ihren Mitgliedern kundtun.
Diese Petition ist eine bundesweite Aktion. 50 000 Unterzeichner sind Minimum, um dann auch im Deutschen Bundestag angehört zu werden. Aber zuerst muss ich mal sehen, welche Gründe vorliegen, dass es noch immer nicht veröffentlicht ist… Na dann bis dann, alles Gute, André
Also ich glaube, einige Gewerkschaften sind schon dermaßen politisch mit Parteisoldaten durchsetzt, dass sie gar nicht mehr unabhängig von der Politik für ihre Mitarbeiter eintreten können. Die amtsangemessene Alimentation ist doch ein schönes Beispiel. Der RRG-Senat hält davon nichts. Was macht die mit deren Parteimigliedern durchsetzte Gewerkschaft ? Rumeiern und mauern was die Unterstützung ihrer Mitglieder angeht, da sie doch nicht gegen die Parteiinteressen arbeiten können. Erst als der Druck zu groß wird, bewegen sie sich, ein bisschen. Ich glaube, u. a. dies führt zum Desinteresse der Kollegen an Gewerkschaften.
Schönen guten Tag,
ja, ich habe eine Petition an den Deutschen Bundestag gesandt, warte aber seit einiger Zeit auf die Veröffentlichung…die eigentlich bereits am 13.08. zugesagt wurde. Telefonisch sagte mir die Mitarbeiterin dort, dass es täglich passieren kann…aber nüscht. Morgen würde ich dort zum vierten Mal anrufen. Seltsame Organisation dort… Die Unterschriften schnell zusammen??? Ich denke nicht unbedingt, da schon wieder zumindest eine der bekannten Polizeigewerkschaften mauert. Vom DGB und dbb habe ich keinen Rücklauf, auch nicht von verdi GEW oder DPolG. Nur der BDK erklärte bislang eine tatkräftige Unterstützung. Wir bräuchten aber eine bundesweite Verteilung in die Fläche. Na mal sehen, ich werkele noch dran…
Zu Matthias: Nach wie vor ist das BVerfG bestrebt in diesem Jahr fertig zu werden, kann aber keinen Termin benennen!
Gibr es denn schon einen Termin beim BVerfG für die Richterbesoldung? Das Jahr ist ja bereits überschaubar geworden.
So verdächtig ruhig hier geworden………
Ist das die Ruhe vor dem Sturm der dem Berliner Senat bald um die Ohren fliegt??
Gruß H
In der Tat, aber Andrè ist noch fleißig am Werkeln im Hintergrund. Derzeit wird eine Petition zur bundeseinheitlichen Besoldung beim Bundestag zur Veröffentlichung vorbereitet. Sobald diese veröffentlicht wird, brauchen wir eine Menge Unterstützer. Ein Termin für die Verhandlung der Richterbesoldung ist uns noch nicht bekannt. Gruß MIrko
…..ird eine Petition zur bundeseinheitlichen Besoldung beim Bundestag….
der einzig wahre und logische Schritt!!!!! Mal abgesehen von den 181.695 Bundesbeamten und 165.645 Soldaten (Stand 30.06.2017, Quelle https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/zahlen-daten-fakten/zahlen-daten-fakten-node.html) selbst gibt es in den Ländern ca. 1,5 Mio. Beamte. Ist denen komplett egal, was sie verdienen…???
Ich versteh auch nicht ,warum von Seiten der Gewerkschaft bezüglich einer Petition im Bundestag nie was unternommen wurde.Wäre ja denkbar einfach und das mindeste gewesen ein Versuch zu starten .Die Stimmen hat André schnell zusammen für die Petition !!
Weiter so 👍👍👍👍
Irgendwann bestehen unsere Bezüge nur noch aus Zulagen !!Die im Sparmodus schnell wieder gestrichen werden …☝️🤓
Gruß Hans
Ich stimme Pico zu. Man sollte bei mangelnder Leistungsbereitschaft auch in den Genuss einer A8 oder A9 oder A10 Pension kommen. Alt sein ist keine Leistung.
Hallo Hans, Du schreibst viele richtige Sachen, die ich auch sofort unterschreiben würde. Nur nicht die Regelbeförderung ! Warum sollten faule Kollegen, und die gibt es nun mal unbestritten, in den Genuss einer Regelbeförderung kommen. Es sollte wenigstens noch ein bisschen was mit Leistung zu tun haben, wenn man befördert wird.
Schönen Wochenstart allen !!
Als ob Beförderungen in der Regel jemals etwas mit Leistung zu tun gehabt hätte…
Regelbeförderung definitiv !!!Es geht um Netto -Dienstzeit und Erfahrung !!! Ich könnte mir ein Abstand von 10 und 20 Jahren vorstellen.Sollte jemand bessere Leistung erbringen dann natürlich früher …Was spricht dagegen ! Und das ganze Beurteilungssystem ist doch ne Katastrophe ,wenn ich sehe wie da gemauschelt wird mit der Benotung.
Ist meine persönliche Meinung 🙋🏻♂️
Eine Beurteilung wird nie objektiv sein. Und geschoben und gemauschelt wird immer irgendwo, das wird sich leider nicht verhindern lassen, mit keinem Beurteilungssystem.
Was hat die Dienstzeit mit einer Regelbeförderung zu tun ? Dafür gibt es doch die Erfahrungsstufen. Wer 20 Jahre ’nen Lenz schiebt, kriegt halt nur die Erfahrungsstufen und gut ist. Aber wie gesagt, wie man es dreht und wendet, man niemals allen gerecht.
Hallo in die Runde.
bei mir scheint die komplette Nachberechnung inklusive Zulage berechnet und ausgezahlt worden zu sein. An dieser Stelle ein dickes Lob an all die die sich mit den vielen Zahlen herumgeschlagen haben und dennoch so schnell waren!!!
@Mirko
es gibt da in der Behörde Gerüchte betreffend der Lebensarbeitszeit von Beamten. Angeblich sollen alle ab Jahrgang 64 im gD bis 63 arbeiten. Dazu würde mir bislang von zwei Modellen berichtet. Zum einen pauschal per Gesetz und zum anderen in Form eines zusätzlichen Aufschlag von 600 Euro je Monat (alternativ eine Besoldungsgruppe höher) in der zusätzlichen Zeit. Die Aussagen kommen aus verschiedenen Stabsebenen.
Hast du Informationen die den Wahrheitsgehalt bestätigen oder widerlegen können? Ist was dran?
Beste Grüße
Mario
Hallo Mario,
gut möglich, dass eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit geplant ist, der Koalitionsvertrag dazu auf Seite 141 „Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner Beamt*innen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.“ Konkrete Pläne sind mir derzeit nicht bekannt, denn es müsste ein Gesetz zur Änderung des § 104 LBG beschlossen werden. Fraglich ist, wann der Senat die Heranführung an den Durchschnitt der Bundesländer als erfüllt sieht? Die Modelle sind mir gänzlich unbekannt, ich werde mich schlau machen. Gruß Mirko
Danke für die Info. Tatsächlich ist es eine interessante Frage wann denn der Senat den Durchschnitt der Länder als erreicht ansieht.
Wie gesagt, Gerüchte und Meinungen zur Lebendsarbeitszeit sind mir halt zu Ohren gekommen. Schön das du dich erkundigt. Bei dem Thema kann schnell mal was falsch verstanden werden.
Gruß Mario
Hallo Ihr ☝️😊
Ich muss an der Stelle mal was loswerden .Ich hab gehört über 3 Ecken ,dass in der JVA Moabit 9 Anwärter nach Beendigung der Ausbildung ihre Urkunde nicht abgeholt haben .Wie in der Zeitung stand waren es wohl in der JVA Heidering 7 Anwärter.Nehme ich mal noch die anderen Anstalten dazu ,dann sind einfach mal komplette Lehrgänge in das Umland abgewandert oder in andere Bundesbehörden .Wie will man das kompensieren !!!??Mit Verlängerung der Lebensarbeitszeit ???
Die Arbeitsbelastung und der Psychische Druck wächst !!Ich frag mich eigentlich wie es bei der Polizei in Berlin ausschaut ?!
Und ich frag mich ebenfalls warum die Politiker nicht gegensteuern .Es wäre so einfach 🙂
Bundesbesoldung sofort !!!
Regelbeförderung !!!
Verbesserung des Arbeitsklimas !!!
Arbeitszeitmodelle entwickeln 8/12Std auf freiwilliger Basis !!!
Zum Beispiel: Feedback zum Vorgesetzten !!
Angleichung der Besoldung zum Januar !!!
Perspektiven schaffen !!!
Eingangsamt A8 /Wie in Brandenburg !!!
Ordentliche Büroausstattung /Eventuell mobile Klimageräte …und und und …
21 Monate hat es gedauert die Zulagen zu erhöhen ,dass muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen !!!
Ansonsten euch nen schönes WE ..und bitte weiter so 👍👍👍👍Eventuell. Stößt ja der eine oder ander Politiker auch mal auf die Seite ☝️😉Gruß Hans
Und liebe Politiker ☝️😉…Sicherheit kostet eben!! …aber Bitte nicht auf Kosten der Gesundheit von den Bediensteten 🤗
Hallo, da bin ich sehr skeptisch ! DBB und DPolG kommunizieren diese Version. Vermutlich aber aus Eigeninteresse, denn jedem Mitglied müssten sie Rechtschutz gewähren. Da kommt ein netter Brocken zusammen. Pro Klage sind das 438 Euro die vorab beim Berliner Verwaltungsgericht zu entrichten wären. Sollten dies 1000 Mitglieder in Anspruch nehmen, wären wir bei knapp einer halben Million Euro….
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/umgang-mit-widerspruechen-und-ruhendstellung0/
Ob das so alles richtig ist ….🤷♂️
Moinsen!
Habe heute den Gehaltsnachweis für August 2019 inkl. Nachverrechnungsnachweise seit 01/18 erhalten. Hieraus gehen bereits Änderungen was DuZ als auch die Schichtzulage angeht heraus, verstehe ich das richtig?
Die Besolungsanpassung an sich ist noch nicht berücksichtigt worden, lediglich die Zulagen.
Im Schreiben im Intranet stand nämlich als Info von der PolPräsin, dass „bereits vorhandene Zulagen, die eine grundlegende Veränderung erfahren, sowie neu geschaffene Zulagen werden frühestens mit der Septemberbesoldung ausgezahlt, da hier die Zulage manuell für jeden Einzelfall erfasst werden muss.“, wo ich eben den DuZ und die Wechselschichtzulagen zugeordnet hätte und nun über die doch schnelle Auszahlung überrascht bin. Oder habe ich das System falsch verstanden?
LG
Moin Moin Schöneberger …Die Nachzahlung für die Besoldungserhöhung soll im September erfolgen .
Ging ja dann wirklich zackig mit der DUZ .Darf ich mal fragen ,wieviel es ca.im Monat ausmacht.
Und steuerlich wurde das auf den einzelnen Monat berechnet oder alles mit den Augustbezügen?
Bei meiner Dienstelle wird es wohl noch dauern ..man rechnet erstmal die Dienste nach 🤗
Danke Gruß Hans
Die Steuer wurde auf den einzelnen Nachberechnungen bereits berücksichtigt. Auch clever, da ein Großteil bereits die Erklärung 2018 abgegeben hat und sich das vermutlich schwer oder nicht mehr anpassen lässt. Es hat sich bei mir nicht sonderlich bemerkbar gemacht. Bin seit Mai nicht mehr im Schichtdienst und habe netto knapp 280 Euro Nachzahlungen erhalten, also knapp 15 Euro Netto mehr pro Monat.
Bist du seit Mai 18 nicht mehr im Schichtdienst Klingt mir sehr gering was die Nachzahlung betrifft.
108 die neue Wechselschichtzulage abzüglich der alten von ca 50 Euro.
Denn 1 Euro pro Nachtdienst von 0-6.(DuZ)
Und WE bei 3 Diensten 20€ .
Ich lass mich überraschen und werd das mal checken .Danke erstmal für die Info ..Gruß Hans
Moinsen Männer, auf meinem Besoldungsbogen ( mit 19 Seiten Nachberechnung ) ist ein Betrag zur Nachzahlung ausgeworfen, im Detail blicke ich da noch nicht richtig durch und hatte noch keine Zeit mir es genau anzuschauen. Bekomme ab 01/18 ca 430 netto nachbezahlt. Mein Kollege sagte mir das es sich aber zunächst nur um die DuZ Nachzahlung handelt. Neue Wechselschichtzulage, 1 Euro 0-6 Uhr sowie 20 Euro an WE dürfte noch nicht dabei sein, dies wird dann vermutlich im September zusammen mit der rückwirkenden Besoldungserhöhung ab April 19 eingetütet. Alles mal wieder recht kompliziert und recht unüberschaubar dargestellt. Aber was soll’s man ist ja nichts anderes gewohnt, ob am Ende mit den ganzen Nachzahlungen alles korrekt gewesen ist, wird sich ziemlich schwierig nachrechnen lassen…. Gruß Tom
https://m.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/jva-heidering-wird-zum-problemfall-mitarbeiter-fliehen-63599384.bildMobile.html
So sieht’s bei uns aus 🤷♂️
Ich bin seit Mai 19 nicht mehr im Schichtdienst. Sprich die Nachzahlung müsste für knapp 16 Monate erfolgt sein.
Der Senat sollte einfach mal über die Beförderungssituation nachdenken (Regelbeförderung)
Kenne gute Kollegen die nach 30 Jahren befördert wurden .Bei mir waren es 17 Jahre …
Und natürlich über das Arbeitsklima ganz zu schweigen .Wäre mal ne Idee seine Vorgesetzten zu Beurteilen..dann würde vieles anders laufen
Ah, die Wechselschichtzulage wurde nicht angepasst, der DuZ dagegen schon. Danke für den Hinweis
Danke für die Info 👍👍👍Gruß Hans
An ein Urteil noch in diesem Jahr habe ich schon im letzten Jahr nicht geglaubt.
Aber ist ja auch alles nicht so schlimm – irgendwann bekommen wir das alles sofort nach dem Urteil nachgezahlt, mit 4 % verzinst und leben dann einfach rückwärts – ich weiß eh nicht, was ich mit noch mehr Geld anfangen sollte, wo in dieser Stadt doch alles günstiger wird – besonders die Mieten (bitte alles nicht ernst nehmen!).
Der Senat sitzt das schön aus und lacht sich ins Fäustchen…
Als Landesbeamter bist dem Senat nix wert .
Denke wir sind hier eher das Übel …Urlaubsgeld /Sonderzahlung /DUZ/Amtsang.Alimentation./Prämienzahlung die letzten 15 Jahre …Fehlanzeige …Die Kollegen die jetzt in den Ruhestand gehen …haben einfach mal die A-Karte ..2000 Euro Brutto Anfangsgehalt abzüglich Krankenkasse ..3 Schichten ..Kopf hinhalten …Staune immer wieder ,dass es noch Menschen gibt ..die Spaß am Job haben …Gruss Hans
Wie hieß es früher immer ,,Sei froh das de Arbeit hast ‚‘🙃
☝️Alles nicht so ernst nehmen 👍
Hallo Hans
Bei mir im Bereich sind dieses Jahr bisher 3 Kollegen mit 61 in Pension gegangen.
So wie es ja vorgesehen ist, haben sie ihre Jahre erfüllt.
Das „Lustige“ ist nun, bei ihnen wurde ein Teil des Übergangsgeldes gekürzt.
Begründung…..sie hätten ein Jahr länger gearbeitet.
Schon interessant wie die einzelnen Gesetze hier nicht angepasst wurden.
Bisher ist es in meinem Bereich so nie aufgefallen, denn wir hatten keine Pensionäre.
Hallo HT, mich betrifft es mit der Pension ja nun auch in 8 Monaten, Übergangsgeld ??? was darf ich darunter verstehen….
Danke Thomas
Mal gut zu Wissen ..Mit dem Übergangsgeld !
Weißt du ungefähr wieviel Prozent ?Und wo das steht ?Diesbezüglich sollte man ja die Kollegen mal informieren .Der eine oder andere wollte ja doch mal länger machen .Gruß Hans
https://www.beamten-informationen.de/beamtenversorgungsgesetz_paragraf_47
Also meine drei Kollegen hätten ja nach aaaltem Gesetzt bis 60 arbeiten müssen. Dann wurde ja vor Jahren bestimmt, dass der gehobene Dienst 1 Jahr länger machen soll.(aber ist nun mal ein anderes Gesetz)
Somit haben sie regulär bis 61 gemacht.
Im „realen“ Leben haben sie aber nun länger gemacht und der eine sagte es wurden etwas über 1000 Euro vom Brutto abgezogen. (als PHK)
Hätte er nur bis 60 gemacht, wäre es auch wieder falsch gewesen.
Für jedes Jahr, welches er freiwillig hätte verlängert, wären weitere Prozente abgezogen worden.
Bei mir hatten zwei Kollegen überlegt ob sie verlängern und haben dies jetzt zurückgezogen.
Auch wenn ein Jahr länger Gehalt mehr ausmacht als der prozentuale Abzug, müsste das offener kommuniziert werden……finde ich.
Hallo Andre,
kleiner Hinweis. Tom Schreiber hat angefragt wie mit Widerspruch oder Klage zu verfahren ist. Die Antwort von SenFin findest du unter Drucksache 18/ 19992. Sie liegt mir vor, ist aber noch nicht im Archiv des AH. Ich hoffe es wird dann in den nächsten Tagen zu lesen sein.
Gruß Mario
Hey Mario,
vielen Dank für die Info. Hatte ich schon bekommen und dazu meine ganz persönliche Meinung kundgetan:
Ein anderes Urteil des BVerwG indem erklärt wird, dass ein Widerspruch eines Beamten ähnlich einer Klage zu bewerten wäre, hat der Senat wohl vergessen zu erwähnen. Wir müssen darauf hoffen, dass das BVerfG mehr als deutliche Worte findet für DIESEN Senat! Hat ja nicht gereicht, dass das OVG Berlin-Brandenburg und das BVerwG bereits in überaus deutlichen Worten dem Senat dargelegt und vorgerechnet hat, wie sehr er die Verfassung bricht!!!
Hätte der Senat überdies gemäß Antwort zur Frage 6 die Rechtsprechung des BVerfG wirklich beachtet, dann hätte es gar keine Ansprüche geben müssen, weil er die Beamten verfassungsgemäß bezahlt hätte! ABER er hat dies VORSÄTZLICH nicht getan und weigert sich nach wie vor, die rechtstaatlichen Prinzipien zu befolgen. Damit vernachlässigt er aber ebenfalls mit Vorsatz seine Fürsorgeverpflichtung. Bereits die Berliner Besoldungsgesetze 2016 wurden vom OVG Berlin-Brandenburg (als auch dem BVerwG) als verfassungswidrig deklariert, da sie die prozeduralen Anforderungen NICHT erfüllen, die seit spätestens 2014 auch dem Berliner Senat bekannt sind. Aber auch darum schert sich dieser Senat in keiner Weise! Dieser rechtsverneinende Senat macht einfach weiter und legt auch für 2019/2020 erneut ein Gesetz vor, welches wiederum die prozeduralen Erfordernisse missachtet (z.B. keinerlei Berechnungen zur Abstandsproblematik zu Hartz-IV und innerhalb der Besoldungsgruppen aufgrund der ebenfalls verfassungswidrigen unterschiedlichen Sonderzahlung). Was sagt das aber aus, wenn der Besoldungsgesetzgeber in einem Rechtsstaat selbst zum Rechtsbrecher wird, ohne dass die Betroffenen kurzfristig etwas dagegen tun können und mittlerweile über ein Jahrzehnt den Willkürakten ausgeliefert sind???
Vertrauen zum Dienstherren – Fehlanzeige! Was für eine beschämende Entwicklung…
Uns ALLEN alles Gute,
André
Hallo Andre, btw mal wieder zwischendurch ein kleiner Dank für sämtliche Bemühungen, natürlich an alle anderen Involvierten…..
Kleine Frage : es soll von der DPolG einen Flyer geben aus dem hervorgeht, dass amn sich nicht verrückt machen soll, Klage ist nicht erforderlich zum jetzigen Stand und jetzt kommt es : eine Entscheidung bezüglich der Beamten in Berlin soll noch in diesem Jahr vor dem BVerfG fallen ?!? bin ich, oder sind die auf dem Holzweg ? Wäre nett wenn du bzw. hier jemand anderes Licht ins Dunkel bringen könnte ! Danke Gruß Thomas
Du meinst bestimmt diese Pressemitteilung vom 04.04.2019:
https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/sachstand-amtsangemessene-besoldung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=f0032b111f3b1279d7412c26edcd650a
Hey Thomas,
wir hatten das BVerfG angeschrieben und um Infos gebeten, ob terminlich schon irgend etwas feststeht…aber…das ist nicht der Fall. Zwar steht die Richterbesoldung nach wie vor im Jahresplaner des Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Voßkuhle, aber wie uns mitgeteilt wurde, handelt es sich dabei eher um eine Absichtserklärung. Man könne noch nicht sagen, ob das auch klappt. Überdies entscheidet der Richter, ob es einen Verhandlungstermin geben wird, oder nur einen Verkündungstermin (sofern aufgrund Aktenlage entschieden wird). Richter Voßkuhle wird dann vermutlich NACH der Richterbesoldung auch die Beamtenbesoldung entscheiden. Unser RA hatte in dem Verfahren des Feuerwehrmannes darum ersucht, beides zeitgleich zu verhandeln, aber das liegt in den Händen des Richters, was er wie machen möchte. Sofern also die DPolG keinen direkten Draht zum Richter selbst hat, können die auch nicht mehr wissen, als das BVerfG uns mitgeteilt hat. Wir sollten weiter darauf hoffen, dass in diesem Jahr eine Entscheidung kommt. Aber mehr als Hoffnung bleibt uns derzeit nicht.
Uns ALLEN alles Gute, André
Moin Andre, Moin Matthias,
alles klar, bin ich auf dem Laufenden ! Ja da wurde mir wohl wirklich die Info der DPolG aus dem April zugespielt.
Nun allen ein hoffentlich gesundes, sonniges Wochenende, Gruß Thomas
https://www.bz-berlin.de/berlin/praemien-fuer-gute-polizisten-gestoppt
Gruß Hans
Ohne Kommentar
Jetzt werden von dem Geld Lampen und neue Rohrleitungen gekauft ….Damit sind die Beamten mal wieder dem Sparwahn verfallen .
Besoldungserhöhung zum 1.1.19 Rückwirkend hätte es auch getan und alle hätten was davon gehabt .
Wusste gar nicht ,dass der GPR so was stoppen kann 🤷♂️
https://www.bz-berlin.de/berlin/kommt-die-leistungspraemie-fuer-berliner-polizisten-doch-noch
Wenn ich Herren Cablitz sehe, verkrampfen sich meine Zehennägel….sorry
Nach dem er die Aktion Plätzchenform verteidigt hatte, so tat als wenn er alle Aufkleber selber auf die Tütchen klebte, kann ich nicht mehr Kollege sagen.
Als Dank ist er ja dann fürstlich entlohnt worden.
Und wenn ich mir dann vorstelle, dass Personen wie er vielleicht eine Leistungsprämie bekommen…. Nein Danke
Moin Thomas,
ich schrieb: du hast EINEN Widerspruch formuliert“….
Natürlich muss gute Arbeit auf der Straße gemacht werden und mit der Bundesbesoldung rennst du offene Türen ein.
Ich wollt nur mal erwähnen das die Leistungsprämie ein Extra für besondere Leistungen ist und nicht für fehlende Besoldungsbestandteile oder Ausrüstungsgegenstände herhalten sollte. Die Diskussion wird ja grad geführt weil man voraussichtlich die 5 Mio nicht ausgeben kann.
Dafür ist der Senat zuständig. Der klassische „Sesselpuper“ ist natürlich für eine Leistungsprämie nicht geeignet allerdings will ich das nun nicht verallgemeinern weil ich auch Stabsmitarbeiter kenne die mit hohen Engagement arbeiten und deutlich mehr als 500 Überstunden vor sich her schieben.
Gruß Mario
Hallo Thomas,
du hast einen Widerspruch formuliert der mit einem der letzten Rundschreiben konform ist. Das trifft allerdings nicht auf jeden zu.
Allen Mitlesern rate ich daher genau auf die Formulierungen zu achten.
Beim Thema BePo sag ich nur; “ Haste Recht. Punkt!“
Beim Thema Leistungsprämie kann ich dir überhaupt nicht zustimmen. Schichtdienst ist ohne Frage anstrengend und der Gesundheit nicht förderlich.
Um das zu Honorieren ist die Leistungsprämie jedoch überhaupt nicht geeignet. Vielmehr ist hier der Senat gefordert die Zuschläge für Schichtdienst deutlich zu erhöhen. Abgesehen davon würde das Geld auch nicht ausreichen und man würde dem Senat eine seiner ureigensten Pflichten abnehmen. Nein lieber Thomas, dafür ist die Leistungsprämie nicht da. Sie ist vielmehr ein Instrument der Behörde um Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren. Das gibt es in allen großen Konzernen und auch in Behörden. Das Problem im Moment ist, dass es keine einheitlichen Kriterien für die Vergabe gibt und die Gewerkschaften eine Prämienzahlung deshalb ablehnen. In meinen Augen ist das auch Behördenweit nicht gerecht zu leisten. Für mich kommen da alle in Betracht die deutlich über ihr Anforderungsprofil längere Zeit hinaus gehen oder auch in kritischen Situationen besonnen reagieren.
Das kann individuell völlig unterschiedlich sein. Ich kann mir da vieles vorstellen, ein EWA der Leben rettet, ein Wissenschaftler vom LKA der ein neues Verfahren entwickelt, der KOB der durch langjährige Arbeit das Vertrauen im Kiez besitzt, Dienstgruppen die sich um soziale Projekte kümmern, Mitarbeiter des Gef die innovative Arbeitsabläufe entwickeln und zuguter letzt auch Andre Grashof, weil er sich wehenhemmend für die Kollegen einsetzt…. und und und. Also, die Leistungsprämie ist in meinen Augen on Top. Für den Rest hat verdammt noch mal der Senat zu sorgen. Ich hoffe du verstehst wie ich das meine.
Beste Grüße Mario
Hallo Mario, zwei Dinge……
deinen ersten Satz verstehe ich nicht ? Ich habe keinen Widerspruch formuliert ! Ich wollte mitteilen, dass mein Anwalt bekannt gab, dass wenn man Klage eingereicht hat, ein erneutes Einlegen eines Widerspruches nicht von Nöten ist !
Okay und Thema Leistungsprämie, ja in Teilen gebe ich dir bestimmt recht, herausragende Dinge sollten herausragend belohnt werden ! Mit Gewissheit ! Du führst auch gute Beispiele an, nur ist es nicht so, dass du mit den Beispielen auch ziemlich bald an eine Grenze stößt ? Gute Arbeit muss auf der Straße gemacht werden, deswegen ja POLIZEI ! Nicht bei Twitter, nicht in irgendeinem Social Media Team und erst recht nicht bei „Da für dich“ ! All diese freudestrahlenden jungen Menschen, die ach so glücklich sind in der „Berliner Polizei“ Dienst zu versehen ! Andersherum wird ein Schuh draus, erst gerecht besolden und zwar klipp und klar auf Bundesniveau ! Wenn diese Voraussetzungen alle stimmen, dann kann ich mich um solche Dinge kümmern und stolz unsere Hauptstadtpolizei präsentieren !
Sorry etwas ausufernd, will nur zu verstehen geben : „Sesselpuper“ die sich hinter dem Schreibtisch verstecken haben nullkommanichts mit einer Leistungsprämie zu tun.
Nichts für Ungut, Gruß Thomas
Hallo mal wieder in die Runde, kurz zur Info :
gemäß Schreiben meines Rechtsanwaltes, ist es für mich nicht mehr erforderlich Widerspruch einzulegen ! Wortlaut gemäß Mail :
„Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung soll es einer erneuten Widerspruchserhebung jedenfalls dann nicht mehr bedürfen, wenn in einem Klageverfahren ein zeitlich unbeschränkter Antrag auf eine höhere (amtsangemessene) Besoldung gestellt wurde. Dies ist bei Ihnen der Fall. Sie müssen hier also nichts weiter veranlassen. Die Sache liegt hier auch zum Ende des Jahres auf Wiedervorlage. Nötigenfalls würden wir entsprechendes veranlassen.“
Zum Thema Leistungsprämie : tut mir leid, ist zwar nett gemeint aber absolut nicht durchdacht ! Dabei wäre es mal wieder so einfach gewesen….
Meines Erachtens haben nur diejenigen diese Prämie verdient, die in den letzten 3 Jahren, für diese Stadt den Puckel im Schichtdienst hingehalten haben ! Das heißt, diejenigen die für diese Stadt, tagsüber, Nachts, am Wochenende und an Feiertagen regelmäßig im Dienst waren. Das lässt sich anhand von PuZ-Man, bzw. Unterlagen aus dem Gzi ganz leicht feststellen. Nehme 5 Millionen Euro, teile diese durch die angesprochenen Mitarbeiter und schon hast du eine gerechte Summe ! Hätte zwar 4-6 Wochen gedauert alles zu berechnen, aber bitte schön wir üben uns doch seit über 15 Jahren in Geduld. Was mich aber am meisten stört, jetzt bekommen auch noch treu hereinschauende, mit einem Dackelblick dem Chef in den A…. kriechende, von Montag bis Freitag am Schreibtisch sitzende, Mitarbeiter ( die ja ach so stark belastet ) sind diese Prämie ! Hätten sie auch nur etwas A…. in der Hose würden sie davon zurücktreten……
Zum Thema Zulage Bereitschaftspolizei : Man kann sich ja ernsthaft darüber streiten ob nun alle Mitarbeiter ( ob Innen- und Basisdienst ) der BPA’en diese monatliche Zulage erhalten sollen. Ist aber egal, der Gesetzgeber gibt bekannt, Mitarbeiter der Bereitschaftspolizei ! Also sind nunmal alle gemeint ! Punkt ! Wenn dann hätten sie es anders niederschreiben müssen….. Und wenn ich jetzt hier lesen muss, dass eventuell geplant ist, die TEE’en dort nicht zu berücksichtigen dann kann ich nur herzlich lachen ! Diese sind seit September 1992 fester Bestandteil der Bereitschaftspolizei und es soll sich auch nur Einer wagen, diese nicht zu berücksichtigen, es gäbe den nächsten Aufschrei mit folgender Klagewelle ! Kenne da diverse Kollegen, der Dienstplan existiert nur auf dem Papier, Alarmierung hier, Einsatz im anderen Bundesland da, Waldbrand hier Indutainer da….. und und und
So, mal wieder das von der Seele geschrieben was mich seit Wochen beschäftigt, in diesem Sinne stark bleiben und hoffen das endlich Gerechtigkeit in diesem Lande einzieht…. Gruß Thomas
Hey Thomas,
nur ganz kurz zu einem Punkt Deiner Mitteilung: Widerspruch…
es gibt leider sehr viele unterschiedliche Interpretationen, selbst von den unterschiedlichen Kammern des BVerwG. UNSER Rechtsanwalt empfahl uns nach unserer Klage, die auf einen bestimmten Zeitraum eingegrenzt wurde (von …bis… und nicht pauschal in die Zukunft gerichtet) auch weiterhin Widerspruch einzulegen, um auf der sicheren Seite zu sein, weil niemand weiß, wie und vor allen Dingen wann das BVerfG seine Entscheidung trifft.
Beste Grüße, André
Hey Hans,
es ist wichtig, dass es Leute, wie Dich gibt, die für die Rechte der Mitarbeiter kämpfen. Dass dies manchmal unbequem ist und zu Konflikten führt, muss man einfach hinnehmen. Auch in unserem Kampf für Gerechtigkeit stoßen wir oft an Grenzen, da u.a. auch (sagen wir mal) gewerkschaftspolitische Interessen verhindern, unser gemeinsames Ziel zu bewerben. Aber wir können nicht mehr tun, als all unser Wissen HIER zur Verfügung zu stellen, damit ein jede/r sich informieren kann, wenn sie/er uns findet. Infos von unserem Dienstherren zu allen Themen wären schön, aber in eigenem Interesse wird dies wohl kaum in unserem Sinne erfolgen… Und JA, theoretisch war vorgesehen, uns die Nachzahlung der Besoldungserhöhung (rückwirkend bis April) im September zukommen zu lassen. Ob das funktioniert, werden wir sehen, denn mittlerweile gab es schon Gerüchte, dass es unsere Politiker vielleicht nicht schaffen werden…………… OHNE weitere Worte………. nach wie vor: Uns ALLEN alles Gute, André
Ich bin auf meiner Dienststelle im Personalrat tätig .Wenn ich hier alles aufschreiben würde was die letzten Jahre so geschehen ist ,Ihr würdet hier nur mit den Kopf schütteln .Es fängt mit der Prämienzahlung an und hört mit der Auszahlung und Anerkennung zum Dienstjubiläum auf.
Wir können nur hoffen das alles mal besser wird 👍🤗
Hey Hans,
nach wie vor zieht der Senat seine verfassungswidrige Linie durch. Er schreibt zwar vieles aus dem Vorlagebeschluss des BVerwG und zitiert Passagen aus den Urteilen des BVerfG aber trägt nur pauschal vor, dass alles seine Richtigkeit hätte, ohne im Detail und nachvollziehbar Berechnungen zu erstellen. Andere Bundesländer und der Bund haben dies in deren Besoldungsgesetzen im Detail aufgeführt. UND unsere Politiker wissen, dass es gegen die Verfassung verstößt, denn sie wurden auch vom OVG Berlin-Brandenburg darauf hingewiesen, dass die prozeduralen Erfordernisse seit 2014 nicht erfüllt werden. Aber es kümmert unseren Besoldungsgesetzgeber einen feuchten Dreck! Die angebliche schrittweise Heranführung an das angebliche durchschnittliche Besoldungsniveau bedeutet zu Deutsch nicht anderes als: Alle Berliner Beamtinnen und Beamten bekommen nach wie vor zu wenig Geld und es wird weiterhin auf dem Rücken der Beamten zu deren Nachteil gespart, aber nach dem Urteil des BVerfG wird dann angepasst werden müssen, wenn es zur Verurteilung kommt. Wichtig demzufolge: immer weiter Widerspruch einlegen, bis endlich das Urteil des BVerfG kommt – vermutlich dann im Jahre 2020 für die Beamten. Alles Gute, André
Hallo André..Mit den Widerspruch mache ich auf der Dienststelle schon seit Jahren Werbung.Bin da auch schon auf heftigen Widerstand gestoßen von Seiten der Führung .War mir aber egal .Zu dem Zeitpunkt war unsere Personalstelle auch kaum besetzt (Personalmangel).
Ich find es gut ,dass es noch Beamte mit Rückgrat gibt auch solche Kollegen wie Dich !!!
Mein Dienstplangestalter rechnet für die Bediensteten auf meiner Dienststelle gerade die ganzen Dienste zusammen (DUZ)Nachzahlung. Die Kollegen freuen sich natürlich über jeden Euro der Nachgezahlt wird .Was ich denke, dass die DUZ mit der Nachzahlung der Besoldungserhöhung auf dem Lohnzettel steht .Das heißt ,das die Steuer dann voll zu schlägt. Was die Kollegen natürlich interessiert ob alles versteuert wird ?
Wäre ja mal schön wenn von Seiten des Senats oder der Besoldungsstelle konkrete Information zur Verfügung stehen würden.
Ich hab nur über 25 Ecken gehört ,dass die Nachzahlung bei der Polizei im September erfolgen soll .Ob dieses stimmt ..Kein Plan .Und mit dem Bier gegenüber von Frau Merkel …gib bitte rechtzeitig Bescheid André…Da mach ich dann natürlich auch Werbung …Lg Hans
Moin Hans,
in meinen Augen ist das nur die Umsetzung der 4,3 Prozent in Gesetzesform. Nicht berücksichtigt sind hier die Forderungen der Gewerkschaften und Verbände nach weiteren Nachbesserungen. Jedoch lässt sich der Senat hier gleich per Gesetz ein Schlupfloch einrichten. Im Jahr 20220 soll die Besoldung nochmal Evaluiert werden. Ich denke mal das bis dahin auch das BVerfG eine Entscheidung getroffen hat und der Senat dann über die Evaluierung nachsteuern muss.
Gruß Mario
Damit wird unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG zum Maßstab für die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter den aktuellen Entwicklungen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse Rechnung getragen.
Auszug aus Seite 6
☝️Weiß der Senat da schon mehr
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2028.pdf
Viel Spaß beim lesen
Gruß Hans
Hallo High Tower,
ich meine vor allem die Auswirkungen bei der Berechnung vor dem BVerfG. Die TEE ,EG Video, Stab und DhF sind Bestandteil der BePo, siehe Verwaltungsabkommen Bund/Länder und andere. . Warum sollte die Zulage dann nicht gezahlt werden.? Woher hast du die Erkenntnis?
Gruß Mario
Hallo Mario,
die Infolage kommt aus einer Dienstbesprechung bei uns und der Inhalt dazu aus dem Personalrat.
Das letzte Wort soll zwar derzeitig noch nicht gesprochen sein, die Spitzfindigkeiten aus der Vergangenheit (geschriebene Worte und Auslegung) sind uns doch aber allen bewusst und sollten zur Wachsamkeit anregen.
Siehe Gorleben oder gemachten DUZ in anderen Bundesländer.
Gruß
HighTower
Danke für die Info. Ich glaub das wäre sicher eine interessante Info für Mirko Prinz. Wäre ja ein starkes Stück z. B. eine TEE aus der BePo zu lösen um ein paar Euro zu sparen. Wer denkt sich so viel Schwachsinn aus? Weiß der PR der Dir E davon?
Gruß Mario
Hallo Mario,
soweit Problem erkannt, es gilt die Ausführungsvorschriften zur Rechtsverordnung abzuwarten. Werden wir als GPR nachhaken. Letztendlich kann man es nicht jedem recht machen. Dies auch bei der Disskussion um die Ahu-Zulage. Da sind ja auch Kräfte beteiligt, die nicht klassisch zur Ahu gehören. Alles eine Frage der Auslegung und Interpretation. Gruß Mirko
Hallo Mirko, ich freu mich wenn du ein Auge drauf hast. Es geht nicht darum das man es jedem Recht macht. Mir geht es um folgendes.
Die EG Video ist eine Gliederungseinheit der 2. TEE. Sie gehört damit zur Bereitschaftspolizei und leistet bei der Verfolgung von Straftaten im Bereich Versammlungsrdcht und allgemeine Strafverfolgung wirklich gute Arbeit. Die TEEen gehören schon immer zur BePo. Sie sind die Einheiten innerhalb der BePo, die die meisten DZV u. ä. haben. Der Dienstplan beinhaltet Schichtdienst. Dennoch wird nach dem bisherigen Recht nicht mal eine kleine Schichtzulage gezahlt.
Nach den Infos, die ich auch noch nicht als abschließend betrachte, sollen sie nun auf einmal nicht in den Genuss der Zulage kommen. Das Schlägt dem Fass echt den Boden aus. Wenn du mehr Infos brauchst, sag Bescheid. Ich schick dir eine Mail. Über DhF kann ich nicht so viel sagen aber auch sie gehören seit Jahren zur BePo. Ebenso unsere Stäbe, die ja alle Einsätze vorbereiten und auch Landesweit Verantwortung bei Großlagen tragen.
Gruß Mario
Hallo Mario,
keine „Sorge“, auch das Fußvolk bei DhfE wird „ausgebeutet“ 😉
Gruß HighTower
PS: Auch beiden heutigen Demos wünsche ich uns allen
wieder gutes Gelingen. Und den Kräften am O-Stadion
einen vernünftigen Sound bei Metallica.
Hallo Andre,
am Mittwoch wird das Bundeskabinet ein neues Gesetz. Beschließen. Die Besoldung von Bundesbeamten soll da durch Anhebung in vielen Bereichen reformiert werden. Vielleicht könnte das ja auch Auswirkungen auf Berlin haben.
Gruß Mario
Hallo Mario,
welche Auswirkung hättest Du da im Sinn ?
Bei der Umsetzung der Erschwerniszulage wird doch hier in Berlin schon getrickst (bzw bei der Auslegung auf Biegen und Brechen gedehnt)
Bisher ist ja bekannt gewesen wer alles nicht berücksichtigt wurde.
Jetzt wird langsam bekannt, dass selbst Einheiten/Dienstbereiche bei der BPA nicht berücksichtigt werden könnten. Obwohl sie namentlich bei BPA geführt werden.
Die Rede ist derzeit von der TEE, EG Video, Dhf und Stab.
Man kann jetzt geteilter Meinung sein.
Aber dann sollte halt auch überlegt werden diese Einheiten dort abzukoppeln.
Das stelle ich mir besonders bei der TEE lustig vor, da sie ja nicht unerheblich bei der BPA benötigt wird.
Was ich für die anderen Dienststellen nicht ausschließen möchte.
Gruß HighTower
Hallo Mario,
inwiefern Anhebungen von Zulagen Auswirkungen auf Berechnungen haben, kann noch niemand sagen. Die Besoldungsanhebungen in den Ländern und beim Bund sollten aber dazu führen, dass das Land Berlin weitaus höher anpassen muss, als bisher… außer… die bleiben bei ihren Falschberechnungen und Tricksereien. Alles hängt davon ab, wie die Richter am BVerfG entscheiden. Wir können nur hoffen, dass auch sie erkennen, was für ein rechtsverneinendes Handeln in Berlin politisch erfolgt und dass sich rot rot grün einen Dreck um die Richteraussagen des BVerwG kümmern. So geben die Richter beim BVerfG hoffentlich äußerst detailliert vor, was zu tun ist… ansonsten setzen diese „Volksvertreter“ wohl ihr falsches Spiel fort. Passiert denen ja auch nichts, selbst wenn sie verurteilt werden und bloß gestellt werden, wie sehr sie das Recht über ein Jahrzehnt gebrochen haben. Also Daumen drücken und auf Gerechtigkeit hoffen!!! Alles Gute, André
Hallo André…Sollte das BVerfG zu unseren Gunsten entscheiden ,wäre es ja toll mal ein Termin auszumachen .Denke der Paulaner wäre die beste Adresse !!!!Zur Feier des Tages kommen bestimmt auch ein paar Abgeordnete 👍
Lg Hans
Hey Hans,
sehr sehr gerne. Zentral ist gut…oder der Zollpackhof ist auch sehr schön quasi ggü von Frau Merkel. Die ganzen Leute, die an der Sache mitbeteiligt sind und geholfen haben, dass die Beweismittel so aussagekräftig wurden, würden sicherlich auch erscheinen wollen. Wird eine große Party…HOFFENTLICH!!! Und hoffentlich bald.
Beste Grüße, André
Hallo an Alle,
vielen Dank für die netten Worte. Nachdem damals Frau Koppers mein Ansinnen der Veröffentlichung bereits quasi als Verrat gegenüber Ihrem Arbeitgeber angesehen hatte, wollte ich nichts unversucht lassen, es jetzt doch noch einmal zu versuchen… nun gut…war ein Versuch…
In Bezug der medialen Hetzkampagne gegen die Beamtenschaft habe ich Herrn Schupelius geschrieben (siehe nachfolgend), erwarte aber keine Antwort. Derlei Medien (zum Teil mittlerweile im Besitz von oder betreut durch Parteien) sind an einer seriösen und ausgewogenen Berichterstattung halt nicht mehr interessiert. Damit müssen wir leben. Mein ganzes Vertrauen lege ich in die Hände des BVerfG und hoffe sehr auf eine gerechte Entscheidung!!!
…für diejenigen, die es interessiert, hier die Zeilen an Herrn Schupelius:
Sehr geehrter Herr Schupelius,
auch wir Beamte in dieser Stadt wollen keine weiteren Zulagen oder freie BVG-Tickets oder sonst irgendwelche „Geschenke“!
Wir wollen einfach nur eine amtsangemessene Besoldung!!!
In Ihrem durchaus ärgerlichen Bericht hatten Sie nämlich vollkommen vergessen, dass wir Staatsdiener seit dem Jahr 2003 einen erheblichen Beitrag leisten, um die Schulden der Stadt zu verringern.
Aber wie man an dem Schuldenberg sieht, haben die Abgeordneten kaum etwas geschafft. WIR werden aber seit dem Jahr 2003 unterbezahlt, was auch schon u.a. das BVerwG festgestellt hat und jetzt durch das BVerfG geprüft wird.
Nach wie vor bekommen die Berliner Beamten den geringsten Lohn aus ganz Deutschland!!! Und das in der Hauptstadt mit all seinen herausragenden Aufgaben. Auch das hatten Sie vergessen zu erwähnen.
Schade also, dass eine objektive Berichterstattung in den Medien kaum noch erfolgt. Und SIE leisten dazu einen wesentlichen Beitrag mit Ihrem unrecherchierten, einseitigen und manipulativen Bericht!!!
Ihre Stimmungmache gegen die Beamten spielt nur den Politikern in die Karten, die seit Jahren bewusst und vorsätzlich die Verfassung missachten, hilft aber tatsächlich niemandem – auch nicht der Berliner Bevölkerung, die unter den Missständen in den Ämtern leiden. Auch Polizei und Feuerwehr stehen kurz vor dem Kollaps… aber natürlich sind wir Staatsdiener ja überprivilegiert und haben Geld im Überfluss und tolle Arbeitsbedingungen und und und
Bei Interesse schauen Sie sich einmal auf unserer Homepage um: http://www.Berliner-Besoldung.de
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Aber vermutlich verkaufen sich Wahrheiten längst nicht mehr so gut, wie Vorurteile und Halbwahrheiten.
Mit freundlichen Grüßen
André Grashof
Da ja die Bild bildet, haben Sie das mit den 150euro gleich mal auf die Titelseite gebracht.
Schöne Stimmungsmache.
Die Redakteure sollten mal eine Einweisung bei euch genießen, damit da mal etwas mehr Wissen bei der Schreiberschaft ankommt.
Gruß
HighTower
Nicht drüber aufregen, BILD und b.z. leben von Feindbildern, schon immer. Jetzt sind eben die Landesbediensteten dran…
Vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz und der sachlichen Kritik. Die Antwort des „Arbeitgebers“ war zu erwarten und enttäuscht trotzdem. Passt aber zum derzeitigen Senat.
Zum Teil hat er ja auch recht ..warum diese Zulage ?
Einfacher wäre es doch gewesen sich an den Bund zu orientieren ,zwecks der Besoldung !
Warum soll jemand der in einer höheren Besoldungsgruppe ist eine Zulage bekommen z.b ab A13 🤷♂️..Da fallen 150 Euro nicht auf .Da wären wir aber wieder beim Thema ,Abstandsgebot.
Diese Zulage bringt in meinen Augen nur Unmut gegenüber den Beamten .
In den unteren Besoldungsgruppen besteht das Gehalt nachher nur noch aus Zulagen die jederzeit gestrichen werden können ..!Haben wir doch alles schon erlebt (Urlaubsgeld ,Sonderzahlung ,Ortszuschlag )
Man kann nur hoffen ,dass Herr Voßkühle zu Gunsten der Beamten entscheidet und den Herren im Abgeordnetenhaus die Augen öffnet .
Gruß Hans
Weiter so André👍
Hallo André,
hast du die Mailadresse von Herren Schupelius, von der B.Z.?
Es ist wohl Aufklärung Nötig, sonst würde der Herr etwas anders schreiben.
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/150-euro-im-monat-die-neue-berlin-zulage-gibt-es-leider-nur-fuer-staatsdiener
Danke für Dein Statement
Gruß HighTower
Danke Andre das Du Dich für uns alle einsetzt.
Lieben Gruß
Marcus
Bravo Andre, Daumen hoch und weiter so…
Ansonsten kann ich mich nur Fips anschließen, cool gekontert….
PS : jedem hier sollte bewusst sein, dass die IR natürlich hier ebenfalls checkt, insofern achtet, trotz der großen Frustation, auf eure Wortwahl 🙂 Gruß Thomas
Sehr gut gekontert !!
An dieser Stelle herzlichen Dank.
Bereits ausgedruckt und auf dem A 66 am schwarzen Brett hinterlegt! Vielen Dank!!!