- Prozentuale Anpassung unzureichend
Bereits mit Beschluss des BVerwG vom 22.09.2017[1] brachte das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands deutlich zum Ausdruck, dass die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird nach unserer Auffassung der Zustand der verfassungswidrigen Alimentation der verbeamten Landesbediensteten nicht behoben. Dies insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und Bundesverfassungsgerichtes, dass die geringste Besoldungsgruppe eines Landes 15 % oberhalb des Niveaus der sozialrechtlichen Grundsicherung liegen muss. Bei einer Anhebung der untersten Besoldungsgruppe ist dringend zu beachten, die verfassungsrechtlich vorgegebenen Abstände innerhalb der Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen nicht zu verletzten.
Auch die Bemühungen in den vergangenen Jahren – u.a. Anhebung der Sonderzahlungen in unteren Besoldungsgruppen – waren nicht geeignet, die Unteralimentierung aller Besoldungsgruppen durchgängig zu beseitigen, da das Abstandsgebot[2] – als eines der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums – nicht beachtet wurde.
Insoweit erachten wir die prozentualen Besoldungsanpassungen als nicht ausreichend, um den bereits jahrelang andauernden und vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.
- Mangelnde Begründung des Gesetzentwurfes
Ein wesentlicher und nicht unbeachtlicher Kritikpunkt an dem Gesetzesentwurf ist dessen mangelnde Begründung. Mit den Entscheidungen des BVerfG zur R- und A-Besoldung[3] wurden nicht nur die materiellen Anforderungen an das Alimentationsprinzip, sondern auch deutlich die prozeduralen Erfordernisse an die Besoldungsgesetzgebung dargelegt.
Demnach hat der Besoldungsgesetzgeber, im Gegensatz zur allgemeinen Gesetzgebung, besondere Begründungspflichten zu erfüllen, die mit dem Beschluss des BVerfG vom 16.10.2018 (2 BvL 2/17) konkretisiert wurden.
Ebenso gab das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss für das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2017 dem Land Berlin sehr konkret vor, in welchen Punkten Nachbesserungen erforderlich sind. In dem vorgelegten Entwurf wird darauf nicht eingegangen.
An keiner Stelle des Gesetzesentwurfs finden sich konkrete Berechnungen/ Herleitungen zur Abstandsberechnung (analog der Vorgaben des BVerwG) zum Hartz-IV-Empfänger und Folgeberechnungen, um dem verfassungsrechtlich garantierten Abstand auch innerhalb der Besoldungsgruppen zu entsprechen. Erneut wird nicht aufgezeigt, inwiefern sich die unterschiedliche Gewährung der Sonderzahlungen auf die unterschiedlichen Besoldungsgruppen auswirken. Damit dürfte aber dieser Gesetzentwurf erneut den prozeduralen Anforderungen nicht genügen.
Auch aufgrund der Tatsache, dass die Besoldungsanpassung nicht zeitgleich mit der Tariferhöhung zum 01. Januar erfolgt, ist ein wesentlicher Fakt gegeben, der durch den Landesgesetzgeber gesondert zu begründen wäre, denn das „besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen.“[4] Sofern das Ziel der Haushaltskonsolidierung – hier das eventuelle Vorliegen einer der Ausnahmefälle des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG – vorgeschoben werden sollte, hätte der Gesetzgeber ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien ein schlüssiges und umfassendes Konzept vorzulegen und sicherzustellen. Es muss beachtet werden, dass alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen zur Konsolidierung herangezogen werden.
Eine entsprechende Begründung mit fundierten Berechnungen, wie sie bereits in Entwürfen anderer Landesgesetzgeber[5] enthalten ist, wird in der Vorlage nicht dargelegt.
- Zeitliche verzögerte Besoldungsanpassung
Ebenso unverständlich und willkürlich ist die verzögerte Besoldungsanpassung in Hinblick auf das Wirkdatum der Tarifanpassung zum 01.01.2019. Die verzögerten Anpassungszeitpunkte (August 2017, Juni 2018, April 2019, Februar 2020) sind rechtlich nicht erläutert und anscheinend nur fiskalisch motiviert.
Waren es 2017 noch acht Bundesländer, die Besoldungsanpassungen nach dem Jahresbeginn vornahmen, sind es 2019 nur noch vier Bundesländer, die nicht zum 01.01. eine Besoldungserhöhung beschlossen haben. Davon liegen drei Länderbesoldungen als Direktvorlage aufgrund verfassungswidriger Unteralimentation bereits dem BVerfG vor (Berlin, Niedersachsen, Saarland).
Aufgrund verschiedener Urteile sowohl vom BVerwG als auch vom BVerfG sind derartige Entscheidungen jedoch verfassungsrechtlich nicht haltbar. Willkürliche Festlegungen des Erhöhungszeitpunktes der Besoldung führen zu einer finanziellen Benachteiligung der Beamten im Kalenderjahr, was in der Vergangenheit auch bereits vom statistischen Landesamt Berlin Brandenburg verifiziert wurde.
- Mangelnde Umsetzung des Senatsbeschlusses Nr. S-1159/2018
Gemäß des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 2018 hat es sich das Land Berlin zum Ziel gesetzt, seine Besoldung bis zum Jahr 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Besoldungsanpassungen von 2019 bis 2021 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer erfolgen und die Anpassungszeitpunkte 2019 auf den 1. April, 2020 auf den 1. Februar und sodann 2021 auf den 1. Januar vorgezogen.
Unverständlich ist, dass nicht gemäß Senatsbeschluss die bereits veröffentlichten Prozentwerte[6] der Erhöhungsbeträge der anderen Bundesländer als Grundlage für die Durchschnittsberechnung genutzt wurden.
Stattdessen wird für die Berechnungen lediglich das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses vom 2. März 2019 zugrunde gelegt. Erst 2021 sollen die Durchschnittswerte der Länder evaluiert und im Rahmen einer „Feinsteuerung“ „gegebenenfalls“ eine Angleichung stattfinden, die laut Senatsbeschluss bereits jetzt auszuzahlen wäre.
Würde man dem Senatsbeschluss sofort folgen, ergäbe sich bei vereinfachter Berechnung[7] der Erhöhungen aller Bundesländer (siehe Tabelle) zum Stichtag 1. Januar ein Durchschnittswert von 3,33 %. Dieser Mittelwert hätte bereits jetzt als Basis für die Berechnung dienen können. Eine Anpassung der Berliner Besoldung ab dem 01. Januar 2019 in Höhe von 4,43 % wäre folglich notwendig gewesen.
2019 | 2020 | 2021 | ||||
Baden-Württemberg | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Bayern | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Brandenburg | 01.01. | 3,70% | 01.01. | 3,70% | 01.01. | 1,40% |
Bremen | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Hamburg | 01.01. | 3,00% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Hessen | 01.03. | 3,20% | 01.02. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.01. | 3,00% | 01.01. | 3,00% | 01.01. | 1,20% |
Niedersachsen | 01.03. | 3,16% | 01.03. | 3,20% | 01.03. | 1,40% |
Nordrhein-Westfalen | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Rheinland-Pfalz | 01.01. | 5,26% | 01.01. | 5,26% | 01.01. | 1,40% |
Saarland | 01.08. | 3,20% | 01.06. | 3,20% | 01.04. | 1,70% |
Sachsen | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Sachsen-Anhalt | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Schleswig-Holstein | 01.01. | 3,01% | 01.01. | 3,12% | 01.01. | 1,29% |
Thüringen | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 3,20% | 01.01. | 1,40% |
Durchschnitt | 3,33% | 3,35% | 1,40% |
Quelle: öffentlicher-dienst.info
- Schleppendes Gesetzgebungsverfahren – Abschlagszahlung
Die enorme zeitliche Verzögerung einer voraussichtlichen Auszahlung der Besoldungsanpassung erst im Oktober 2019 ist inakzeptabel. Auf Grund der Tatsache, dass zunächst nur das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses für die Besoldungserhöhung zu Grunde gelegt wird, hätten sämtliche Berechnungen bereits im Vorhinein erbracht werden können. Dass nunmehr fast sechs Monate benötigt werden, um ein ordentliches und der Verfassung entsprechendes Besoldungsgesetz zu entwerfen und die Auszahlung zu verfügen, scheint wieder ausschließlich dem Zweck zu dienen, Haushaltsmittel zulasten der Beamtenschaft zu sparen und ein „zinsloses Darlehen“ in Anspruch zu nehmen.
Um diesen Anschein zu vermeiden wird empfohlen, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes – so wie bereits in der Vergangenheit geschehen – Abschlagszahlungen vorzunehmen.
- SPD-Parteitagsbeschluss ohne Wirkung?
Auf dem Parteitag der Berliner SPD am 16./ 17.11.2018 wurde der Antrag 28.1/II/2018[8] „Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten“ an das Abgeordnetenhaus und den Senat überwiesen. Der Antrag sah vor, dass als weiteren Schritt zum Ausgleich des Wettbewerbsnachteils eine monatliche Zulage in Höhe von mindestens 150,- Euro je Vollzeitstelle als ruhegehaltsfähiger Festbetrag für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin eingeführt wird. Es wurde mehrfach medienwirksam kolportiert, dass diese Zulage noch 2020 Wirksamkeit entfaltet.
In dem vorliegenden Entwurf der SPD-geführten Senatsverwaltung für Finanzen ist eine solche Zulage nicht vorgesehen.
Warum wird dieser Beschluss des Landesparteitages ignoriert?
FAZIT
Wir gehen davon aus, dass der zur Bewertung vorgelegte Gesetzentwurf weder den materiellen noch formellen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen dargelegt hat, entspricht.
Insbesondere die fehlenden Berechnungen zur Besoldungsentwicklung in den vergangenen Jahren führen dazu, dass die notwendige Transparenz zum Abgleich mit den verfassungsgerichtlich vorgegebenen Prüfparametern nicht gegeben ist.
Die per Senatsbeschluss festgelegte und rechtlich nicht gestützte Verzögerung der Besoldungsanpassungen für April 2019 und Februar 2020 werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf in keiner Weise begründet, sind rechtlich nicht haltbar und führen zu einem weiteren Sonderopfer der Berliner Beamtenschaft.
Für sich allein betrachtet, steht bereits die offensichtlich mangelhafte Begründung des Gesetzesentwurfes im starken Gegensatz zu verfassungsrechtlichen Vorgaben. Allein dieser Fakt könnte dazu führen, dass ein entsprechendes Gesetz im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle[9] Angriffsfläche für parlamentarische Minderheiten bietet.
Das bereits mehrfach dokumentierte Ignorieren der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Land Berlin belastet das Dienst- und Treueverhältnis der verbeamteten Dienstkräfte der Polizei Berlin. Es ist nicht vermittelbar, dass Beschäftigte einer Behörde, die für Ordnung und Recht stehen, weiterhin das einseitige Aufkündigen des Treueverhältnisses durch eine verfassungswidrige Alimentation hinnehmen sollen.
Dies verstößt gegen die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates und sollte durchaus geeignet sein, bei der sich aufdrängenden fortgesetzten vorsätzlichen Missachtung des Alimentationsprinzips und höchstrichterlichen Vorgaben einen Amtshaftungsanspruch zu generieren.
[1] BVerwG 2 C 56.16, https://www.bverwg.de/220917B2C56.16.0
[2] Vgl. BVerfGE 145, 1 <11 f. Rn. 24 f.>; 145, 304 <328 Rn. 74 ff.>).
[3] Vgl. BVerfGE 139, 64; 140, 240
[4] 2 BvL 2/17, Leitsätze zum Beschluss
[5] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2230_D.pdf
[6] Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
[7] Ohne Berliner Besoldung und ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Anpassungszeitpunkte.
[8] Beschluss zum Antrag 28.1/II/2018: „Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen
und Berlinerinnen und Berliner entlasten“, https://parteitag.spd-berlin.de/app/uploads/antrag-281ii2018_- strategische-entscheidung-fuer-mehr-gerechtigkeit-einkommen-erhoehen-und-berlineri.pdf
Stäbe und Erschwerniszulage….mit welch einer Berechatigung?! Ackern die dort mehr als in den Stäben der Direktionen?
Die sitzen doch alle im Trockenen und haben Bürodienstzeiten. Wer eine Zulage verdient, sind die im Hamsterrad gefangenen 24/7 Abschnittsmitarbeiter.
Da muss ich leider mal zustimmen.
Ich behaupte mal das zumindest die Stäbe der BePo (Stab der Dir E ist nicht BePo) wohl ne Menge an Vorbereitungen zu treffen habe. Ausserdem werden sie als Führungsstäbe Bundesweit tätig. Zuletzt Hambacher Forst. Doch etwas anders als in den Direktionen.
Aber was machen die Stäbe 3 beispielsweise bei der jeweiligen BPA? Und was macht der St 1 der Dir E? Auch Einsätze planen. Und die der örtlichen Direktion auch. Ich gönne es jedem Kollegen mehr Geld zu bekommen, aber für die, die es nicht bekommen, nur weil sie keiner BPA zugewiesen sind, ist es ein Unding.
Wie oft im Monat werden sie denn als Führungsstäbe bundesweit tätig, so dass eine Erschwerniszulage zu rechtfertigen wäre?
Die Stäbe 11 der Direktionen bereiten und führen auch Einsätze durch.
Womit ist eine Erschwerniszulage der Kräftesteuerung begründbar? Oder Stab 3?
Ich persönlich würde die Erschwerniszulage wirklich den MA zahlen, die tagtäglich ihren Kopf im Außendienst hinhalten müssen. Und das sind die Arbeitsbienen der EHus und der Abschnitte.
Ich gönne jedem Kollegen mehr Geld, aber sind wir mal ehrlich: Die Funkwagen sind ja wohl diejenigen, die (nahezu) immer als erstes am Ort sind. Wie viele verletzte Kollegen/innen gab es nach scheinbar „einfachen“ Einsätzen wie UL oder HG, werden von Gefahrensituationen überrascht…?
Was macht die FAO „besser“ als die StrdK?
Wie man sicherlich erkennen kann, bin ich selber MA eines Abschnitts von daher bin ich wohl nicht wirklich objektiv.
Scheiße fällt nach unten und die Abschnitte scheinen in der Behörde am unteren Ende der Nahrungskette zu stehen…..fängt bei der Ausstattung an und hört bei den Aufgaben, die ein Abschnitt zu bewältigen hat, auf.
Jaja, das liebe Geld…wie sagt man so schön: Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Geld entzweit, führt zu Neid…
Was mich gleich auf einen anderen Punkt bringt: Leistungsprämie
Die wird defintiv zu Neiddebatten führen. Es gibt keinen „Kriterienkatalog“. Ist es Leistung, wenn ich nicht krank werde, jeden Tag pünktlich bin?
Oder wenn ich durch Zufall einen Einsatz erhalte, der zu einer erfolgreichen Reanimationsmaßnahme führt, die jeder andere auch durchgeführt hätte? Weil es einfach zu meinem Job gehört?
Ich höre lieber auf….schönen Sonntag euch allen 🙂
Verstehe ich das jetzt so, dass überlegt wird, die EHu-Zulage an die DhfE, TEE, Stäbe und alles was zu Dir E gehört, zu zahlen bzw. nur an die klassischen EHus? Ganz ehrlich, EHu und TEE kann ich nachvollziehen, aber Stab und DhfE wieder weniger, da nicht die klassische Tätigkeit damit einhergeht. Die klassische Abschnittskraft (ohne AHu) bekommt ja auch keine besondere Zulage und da würde ich beispielsweise eher die DhfE vergleichen als mit einer EHu.
Nur meine persönliche Einschätzung, nicht krumm nehmen. Aber eine Rückmeldung bzgl. meines Verständnis-Problems wäre nett. Danke
Es ist keine EHu Zulage sondern eine BePo Zulage. Nach der jetzigen Gliederung gehören zur BePo die drei Abteilungen inklusive der Stäbe, der TEEen und auch die DhF (erste Abteilung) und EG Video (zweite Abteilung). Sie alle bilden eine wirklich gute BePo. Es gab den Hinweis, dass es Überlegungen gibt die genannten aus der BePo auszuliefern. Vermutlich würden die dann keine BePo Zulage mehr erhalten weil nicht mehr dort angegliedert.
Gruß Mario
auszugliedern meinte ich natürlich
Weiß jemand wann in diesem Jahr 2019 eigentlich nun mit der rückwirkenden Auszahlung zu rechnen ist? Gruß H
@ Hanzenbanzen
Angeblich am 01.09.2019
Auszahlung für was?
Gruß Mario
Besoldungserhöhung 2019 rückwirkend 1.April.
Also doch erst zum Herbst
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Gesetzesentwurf-zur-Besoldungserhoehung-passiert-den-Senat-Umsetzung-fruehestens-im-Herbst?open&ccm=000
Der Finanzsenator hat sich gegenüber dem dbb so geäußert, dass die Erhöhung zum 01.09.19 beabsichtigt ist.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.825120.php
„[…] Dieses zügige Verfahren zeigt, wie wichtig uns das Thema Besoldung und Versorgung ist. Damit sind wir unserer Rolle als verlässlicher und verantwortungsvoller Dienstherr gerecht geworden.“
2 Sätze, viele Unwahrheiten….
Hier wird teilweise davon ausgegangen, dass diese Zulage Teil der Anpassung sein soll. Steht das irgendwo? In der Presse ist nur die Rede von einer Ballungsraumzulage, ähnlich wie in anderen Städten, das wäre meinem Verständnis nach zusätzlich zur Anpassung. Aber auch ich glaube es erst, wenn ich es sehe…
Die neue „Ballungsraumzulage“ wird darauf angerechnet, bestätigte Senator Kollatz am Dienstag.
siehe dazu im Beitrag des Tagesspiegel weiter unten ……
https://www.tagesspiegel.de/berlin/landeshaushalt-bis-2021-kostenloses-bvg-ticket-fuer-beschaeftigte-der-berliner-verwaltung/24467340.html
Ah, danke.
Also weiterhin fleißig Widersprüche schreiben, und bei der nächsten Wahl nichts vergessen…
Ich muss nochmal Bezug auf das großzügige Angebot mit der Zulage und dem „kostenlosen“ Ticket nehmen.
Mir ist immer noch nicht bewusst wo der Mehrwert liegen soll. Entscheide ich mich für das Ticket wird es von der Zulage abgezogen. Nehme ich nur die Zulage bekomme ich nicht das Ticket. Dann kann man sich auch gleich für die komplette Zulage entscheiden und das Ticket selber kaufen.
Ich möchte hier auch nochmal auf den steuerlichen Aspekt Hinweisen, welcher schon kurz angesprochen wurde. Ich bin ja kein Steuerberater, entscheidet man sich für das Landesticket, wird dies als Arbeitgeberleistung sicherlich auch auf dem Lohnsteuerbescheid vermerkt. Das würde für mich als Laien bedeuten, dass der Arbeitsweg steuerlich nicht mehr abgesetzt werden kann. Ebenso die Dienstreisen bei einer Fortbildung in Berlin (Fahrtweg), da der Arbeitgeber ja die Fahrtkosten dafür abdeckt.
Ich möchte hier nochmal betonen, dass ich nicht derjenige bin der immer alles nur kritisiert und schlecht reden möchte. Aber eine positive Maßnahme öffentlich als Erfolg zu verkaufen, darf auch dann auf deren Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Wenn es so wäre, wie ich in meinem vorherigen Beitrag als Vorstellung angegeben habe, würde ich sagen, da bewegt sich nach jahrelangem Stillstand was, aber so erscheint mir das eher wieder ein Rückschritt im Bezug auf Fairness für alle noch aktiven und ehemaligen Beamten zu sein. Es kann sich natürlich auch um ein Kommunikationsproblem handeln und es erfolgt noch eine Konkretisierung. Das wäre zu schön um wahr zu sein.
Hallo Candy,
ich denke wir müssen den konkreten Gesetzentwurf abwarten. Das mit dem Ticket mach nur Sinn, wenn es deutlich günstiger als für den Normalbürger ist. Ansonsten ist es wirklich so, dass jeder die Zulage nimmt und davon das Ticket kauft. Es macht m.E. auch nur Sinn die Tarifzonen ABC anzubieten, da ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten in Brandenburg wohnt. Ansonsten wird es wahrscheinlich so wie in Hessen geregelt sein. Dazu gibt es eine schöne FAQ-Seite hier: https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket Spannend wird, ob unser – bereits jetzt schon überlasteter ÖPNV – das überhaupt bewältigen kann, damit eine Akzeptanz entsteht. Gruß Mirko
Sehe ich genauso. Die Ballungsraumzulage ist für die Beamten mal wieder eine Mogelpackung. Frech finde ich, dass die Zulage mit in die Angleichung an den Bundesdurchschnitt einfließen soll. Bei den Angestellten, die ja jetzt im TV-L bundesweit einheitlich bezahlt werden, kommt diese Zulage als „echte“ Zulage on top.
Bleibt zu hoffen, dass das BVerfG unser Grundgehalt ohne Zulagen betrachtet und die Zulage auch eine Zulage aufs angeglichene Grundgehalt gezahlt wird…..
Hallo Markus,
so hatte ich das gar nicht betrachtet. Gut für die Angestellten das die Zulage als echte Zulage oben drauf kommt.
Als ich neulich die Mitarbeiterinfo über die Ausweitungs der Rahmenanwesenheitszeiten (nun 04 – 22 an heißen Tagen) gelesen habe, staunte ich nicht schlecht das die Beamten bei Inanspruchnahme in den Zeiten von 04 – 06 Uhr sowie von 20 – 22 Uhr keinen Duz erhalten, die Angestellten aber schon einen finanziellen Ausgleich für die ungünstigen Zeiten erhalten.
Ohne Worte!
Der Senat hat verstanden.“, so Geisel wörtlich. Gute Arbeit sei gut zu bezahlen. Er verband diese Worte mit der Bitte, die Beschäftigten mögen die Besoldungsanpassungen dann im Jahre 2021 rückblickend zu bewerten.
Wir können eigentlich nur hoffen ,dass es das BVerfG genauso sieht …und rückblickend bewertet!!!!
Hier der link dazu :https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/innensenator-informiert-ueber-ballungsraumzulage-und-landesticket/
Gruß Hans
Hallo Markus,
bei den Verhandlungen der Dienstvereinbarung wurde diese Problematik angesprochen. Tatsächlich ist es so, dass die Zulagen in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt sind. Zum Einen im Tarifvertrag (Nachtzuschläge) und zum Anderen für verbeamtete Landesbedienstete in Gesetzen und Rechtsverordnungen (Zuschläge für DUZ) . Diese Ungleichbehandlung gibt es zwischen Tarif und Beamten in vielen Vorschriften. Bestes Beispiel ist wohl die Entgelt- / Besoldungsfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Benachteiligung könnten die Tarifbeschäftigten wohl auch in Hinblick auf die Altersversorgung vorbringen. Kurzum, zum Glück bleibt es jedem selbst freiwillig überlassen, ob er wirklich um 04:00 ohne DUZ seinen Dienst antreten will. Ich werde die Option wohl eher nicht ziehen 😉 Wichtig in Hinblick auf die Besoldung jedoch ist, dass diese wenigstens verfassungsgemäß ist, dann brauchen wir uns auch keinen Kopf über lapidare Zuschläge machen. Gruß Mirko
Hallo Candy, grundsätzlich stellst du ja keine Frage 🙂 nein du hast schon alles komplett richtig erkannt und auch geschlussfolgert. Und genau das ist es ja was mal wieder zu bemängeln ist : Die Herrschaften verabschieden ein „Medien“-wirksames Paket, bei dem sich alle im Blitzlichtgewitter gegenseitig auf die Schultern klopfen, in Wirklichkeit ist es eine große Mogelpackung, mit all den von dir oben aufgeführten Facetten !
Nicht dass ich es allen vom ganzen Herzen gönne, genau aber meine Person trifft dies : über 35 Jahre im Schichtdienst den Puckel krumm gemacht für den Dienstherrn, alle Sparmaßnahmen komplett mitgenommen und jetzt beschließen die da oben etwas, was im September 2020 ( eventuell ) zur Geltung kommt und genau mein Personenkreis wird nullkommanix etwas davon haben ! Der Trick an der ganzen Sache ist eben ( auch für die jüngeren von euch ) das die ganze Sache m.E. sowieso nicht ruhegehaltsfähig sein wird….
Ich habe da mal eine Frage, weil ich es gerade nicht verstehe.
Wenn man nun bereit ist eine Zulage in Höhe von 150 € zu zahlen, warum kann man diesen Betrag nicht gleich in das Grundgehalt mit einpreisen? Das wäre aus meiner Sicht ein vertrauenswürdigerer Umgang und ein deutlicheres Zeichen als etwas anzubieten was schnell wieder weggenomnen werden kann. Des Weiteren sollte man in diesem Zusammenhang auch die älteren Kollegen nicht vergessen, die Ihre Gesundheit und Engagement eingebracht haben, in Pension gehen oder gegangen sind und daher aufgrund der politischen Entscheidungen in den letzten Jahren zu den absoluten „Verlierern“ zählen.
Wenn man dann nochmal meinetwegen das Ticket und eine Zulage für den aktiven Dienst anbietet, um somit ein guter interessanter Arbeitgeber aus finanzieller Sicht zu werden, gerade um jungen kompetenten Nachwuchs anzuwerben, wäre das ne Runde Sache.
Hallo, will ja nicht die allgemeine Euphorie bremsen, ist für mich leider eine komplette Mogelpackung.
1. Das Teil soll wohl angeblich August 2020 kommen ! Man benötigt 15 Monate um dies umzusetzen…. Hut ab
2. Wie bereits geschrieben, das Teil kann jederzeit wieder gelöscht werden…
3. Kann mir absolut nicht vorstellen das die B-Zulage ruhegehaltsfähig ist, folglich wird all diejenigen, die in den nächsten 15 Monaten in den Ruhestand gehen in den Allerwertesten getreten…
4. m.E. ein weiterer krasser Taschenspielertrick der roten Socken, nicht mehr und nicht weniger
War wohl führt man keine gerechte Besoldungsanpassung durch ??? wäre echt simpel
Hallo Bezirkshandstempel …Dein Text muss ich einfach mal liken ! Du sprichst vielen Beamten aus der Seele …Gruß Hans
Der Kita-Platz ist in Berlin für alle kostenlos. Alle Berliner Bezirke erhalten zukünftig Stadtteilmütter.
Na endlich wollte schon immer das wir als Beamte die Möglichkeit haben unser Kinder abzugeben 😉
Hier feiert man sich:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.821096.php
Klingt ja eher nach Ticket + Zulage.
Danke!
Herr Geisel meint – „Der Senat hat verstanden.“, so Geisel wörtlich. Gute Arbeit sei gut zu bezahlen. Er verband diese Worte mit der Bitte, die Beschäftigten mögen die Besoldungsanpassungen dann im Jahre 2021 rückblickend zu bewerten.“
Die Bewertung Herr Geißel habe ich schon längst vorgenommen! Euer Partymeister hatte versprochen, spätestens Ende 2012 die Besoldung wieder anzugleichen.
Wahrscheinlich brennt bei Ihnen der Baum lichterloh – leider kann ich Ihnen keine Hoffnung machen, die Beamtenschaft Berlin wird wohl kaum die SPD noch wählen.
Seit 20 Jahren nur betrogen und verraten, durch linke Klientelpolitik!
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/innensenator-informiert-ueber-ballungsraumzulage-und-landesticket/
Zur Thematik Ballungszulage und Landesticket… endlich mal eine konkrete Aussage.
Verstehe ich nicht, was ist denn für die Beamten geplant.
Das AB Ticket im Abo kostet 63,42 € im Monat. Also die die das Ticket haben wollen bekommen dann noch 86,48 € Zulage?
Und wer kein AB Ticket haben will, erhält dann die 150,00 € mit den Monatsbezügen überwiesen?
Danke und Gruß
Also ich habe es so verstanden. Da ich eh ABC benötigen würde, fällt diese Option flach. Wahrscheinlich wird eh wieder alles anders als gedacht.
Wenn das schon 2020 kommen soll, wird es dann die 4,3 Prozent + 150,00 Euro geben?? Wahlgeschenke sind das.
Ich komme ja auch aus Brandenburg, fahre aber immer mit dem Auto rein!
Jetzt soll auf einmal alles so schnell gehen. Herr Saleh will sogar die Sache mit dem BVG-Ticket bzw. der Ballungsraumzulage sogar noch früher umsetzen. Hat da eine Partei Angst um die Wählerstimmen und will schon ein bisschen auf den Wahlkampf einstimmen….??
Eine steuerliche Frage ist ja auch die, ob der Zuschuss des Arbeitsgebers zu einem ÖPNV-Ticket sich nicht bei der Steuererklärung negativ auf die Wege vom und zum Dienst auswirkt und das Land auf diese Weise auch etwas sparen will.
„…das Ziel des Senats, auch die Gehälter der Beamten bis 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzupassen.
Die neue „Ballungsraumzulage“ wird darauf angerechnet, bestätigte Senator Kollatz am Dienstag. “
Aus dem Artikel der Morgenpost. Da erreichen wir den „Bundesdurchschnitt“ durch eine jederzeit streichbare Zulage…
Armes Berlin
Hallo, hier ein Auszug meiner Fragen an Herrn Kollatz bei Facebook:
Mario: Auszug aus der Morgenpost: „Allein zehn Milliarden Euro gibt das Land pro Jahr für die rund 110.000 Landesbeschäftigten aus. Der Senat hat die Angleichung der Gehälter an den Bundesdurchschnitt beschlossen, die nun allerdings nur teilweise tatsächlich ausgezahlt wird. Stattdessen bekommen die Landesbediensteten zusätzlich ein Landesticket für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin. Dafür hält Finanzsenator Kollatz 233 Millionen Euro bereit. Außerdem erhalten die öffentlich Beschäftigten eine Ballungsraumzulage in Höhe von insgesamt 38 Millionen Euro.“ Können sie dazu etwas erklären oder korrigieren? Was ist unter teilweiser tatsächlicher Auszahlung zu verstehen? Von welcher Ballungsraumzulage redet die Morgenpost? Ab wann gilt die und wie hoch ist sie?
Dr. Matthias Kollatz :Hier schon einmal diese Korrektur: Die Besoldung der Beamten und Beamtinnen wird bis zum Ende der Legislaturperiode das Niveau des Durchschnitts der Bundesländer erreicht haben.
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Dr. Matthias Kollatz
Dr. Matthias Kollatz Die Ballungsraumzulage in Höhe von 150 Euro pro Mitarbeiter/in besteht aus zwei Komponenten: einer Geldzulage und einem Landesticket für den ÖPNV. Die Zulage soll es im kommenden Jahr geben.
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Mario : Danke für die Info. Was mach ich mit dem Ticket wenn ich den ÖPNV nicht nutzen kann?
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Mario :Dr. Matthias Kollatz das nächste Jahr hat 12Monate. Ab wann soll es die Zulage geben?
Auf die nächsten Antworten bin ich gespannt. Ich halt euch auf dem laufenden.
Gruß Mario
Hier mal wieder was Neues 🙂
https://m.tagesspiegel.de/berlin/landeshaushalt-bis-2021-kostenloses-bvg-ticket-fuer-beschaeftigte-der-berliner-verwaltung/24467340.html
Der Senat hat die Angleichung der Gehälter an den Bundesdurchschnitt beschlossen, die nun allerdings nur teilweise tatsächlich ausgezahlt wird. Stattdessen bekommen die Landesbediensteten zusätzlich ein Landesticket für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin. Dafür hält Finanzsenator Kollatz 233 Millionen Euro bereit.
Heute in der Berliner Motgenpost
Was heisst bitte der Satz „nur teilweise ausgezahlt wird“?
Guten Morgen Matthias,
bist ein Guter und mir zuvorgekommen, wollte es auch gerade einstellen 🙂
Insofern Danke und nun darf man ja mal gespannt sein wann und wie schnell dies umgesetzt wird !?
Gruß Thomas
Guten Morgen ☀️
wird die Zulage für den Zeit- raum vom 1. Januar 2018 bis zum Juni 2019 in gleicher Höhe als Vorschuss fortgezahlt, sofern die zulagenberechtigende Tätig- keit während dieser Monate fortgesetzt wird. Der Vorschuss wird mit der Zulage verrechnet, die der Beamtin oder dem Beamten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Juni 2019 auf Grundlage der §§ 17a bis 17c zusteht; ein positiver Dif- ferenzbetrag wird ausgezahlt.“
Theoretisch müsste ja dann die Umstellung im Juli geschehen …bin mal gespannt …Gruß Hans
Hallo Hans,
bei der Berechnung der Gehälter und Gehaltsbestandteile ist der 15. jeden Monats Stichtag für den Folgemonat.
Selbst August wäre demnach noch überaus schnell.
Gruß Mario
Guten Morgen,
das Gesetz über die Erschwerniszulagen wurde nun veröffentlicht:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2019/ausgabe-nr-15-vom-18-6-2019-s-277-292.pdf
Hallo Andre, Hallo Mirko,
ich möchte noch mal auf die Sonderzahlung eingehen. Schön wenn man sie bekommt und ja, sie hebt das Jahreseinkommen. Aber sie ist nicht
so wie die Besoldung selbst vom Artikel 33 Abs. 4 und 5 geschützt. Vielmehr ist die Sonderzahlung ein Zusatz der jederzeit relativ einfach gestrichen oder abgesenkt werden kann. (Wie wir erlebt haben) Die Besoldung durch eine Sonderzahlung zu „Pushen“ damit man im Jahreseinkommen nicht verfassungswidrig da steht wäre kontraproduktiv. Wenn sich diese Praxis durchsetzt, führt das zu einem Besoldungsunsicherheitsfaktor und die Besoldung an sich kann z. B. ihre qualitätssichernde Funktion (Bestenauslese, Korruption, Motivation usw.) nicht mehr erfüllen. Zumal sie nicht mal Ruhegehaltsfähig ist. Das Land Berlin könnte nach Bedarf das Jahreseinkommen beliebig verändern, zumal sie sich ja auf die Schuldenbremse berufen können.
Soweit mein Verständnis aus der Froschperspektive.
Ergo, wir brauchen eine deutliche Anhebung der Grundgehälter.
Beste Grüße Mario
Hey Mario,
mit Deiner Aussage hast Du absolut Recht. Die Sonderzahlung ist nicht direkt vom Schutzrecht des Art. 33 erfasst. Wohl aber zählt die Sonderzahlung, wie auch die Zulagen, die Beihilfezahlung, die Pensionshöhe und der Eintrittszeitpunkt etc. zu den weiteren Zahlungsbestandteilen, die zusätzlich im Rahmen der Gesamtabwägung zu betrachten sind. Denn auch die Richter des BVerfG hatten festgelegt, dass die scheibchenweise Abschmelzung von zusätzlichen Zahlungen in Form der Salamitaktik durchaus im Rahmen der Gesamtbetrachtung dazu führen kann, dass eine Besoldung nicht mehr den notwendigen qualitätssichernden Standard aufweist. Zusätzlich kann die unterschiedliche Sonderzahlung für bestimmte Besoldungsgruppen dazu führen, dass die Abstandsgebote innerhalb der Besoldungsgruppen verletzt werden. Sicherlich hat der Dienstherr einen großen Gestaltungsspielraum bei der Wahl seiner Mittel, muss sich jedoch immer an die verfassungsrechtlichen Vorgaben halten. Dazu zählt halt auch das verfassungsrechtlich verbriefte Abstandsgebot zwischen des Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen. Aber an all dem arbeiten wir und hoffen, dass es der Richter am BVerfG deutlich gerade rückt.
Beste Grüße, André
Hallo High Tower,
hab den Musterwiderspruch auf den Seiten des DBB gefunden. Hier der Link:
https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/alimentation-kinderreicher-beamter-dbb-empfiehlt-widerspruch.html
Gruß Mario
Danke Mario, für Deine Suche.
Hey Ihr,
es ist korrekt, dass die Art und Weise der Sonderzahlung, wie sie in Berlin derzeit gehandhabt wird, noch nicht im Klageverfahren, welches jetzt beim BVerfG liegt, enthalten ist. Möglicherweise müssen wir das erneut einklagen, denn es ist – nicht nur aus unserer Sicht – ebenfalls verfassungswidrig. Das dürfte auch den Senatoren und Abgeordneten bekannt sein, kümmert sie aber wieder nicht, denn sie sind ja noch nicht vom BVerfG verurteilt, wie sie so nett zum Ausdruck brachten. ABER es ist bereits in unseren zusätzlichen Infoschreiben an das BVerfG darauf hingewiesen wurden, so dass Richter Voßkuhle eventuell auch darauf noch eingehen könnte, wenn er wollte. In einem früheren Urteil des BVerwG ist die Sonderzahlung durchaus als Gesamtbestandteil der Besoldung mit betrachtet worden.
Alles Gute, André
Hallo High Tower, Hallo Mirko
was das Musterschreiben betrifft werd ich mal nachschauen. Ich glaub es gab mal eins auf den Seiten der GDP und DPolG.
Zur Sonderzahlung: danke für den gedanklichen Anstoß. Der Senat versucht eine verfassungswidrige Besoldung mit einer verfassungswidrigen Sonderzahlung zu rechtfertigen Ich hoffe das das im Verfahren ab dem Zeitraum 2017 Berücksichtigung findet. Vorsorglich werde ich der Sonderzahlung weiterhin widersprechen.
Gruß Mario
Hallo Matthias, das meinte ich ja eben, der Link von dir bezieht sich auf Sen Just ! Gibt es denn auch einen Link für Sen Fin, weil ich bin mir nun wahrlich nicht sicher, ob unser Gesetz bei Sen Just auftaucht……
Gruß Tom
Der Link ist korrekt und die Veröffentlichung findet auf dieser Seite statt.
SenJust übernimmt den ‚Service‘ der Veröffentlichung für das gesamte Land Berlin.
Nein. Noch nicht.
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/artikel.261829.php
Hallo mal wieder…..
Sorry, ist wahrscheinlich meinem Alter geschuldet, muss einfach noch mal kurz eine Frage bezüglich des neuen Gesetzes hinsichtlich Zulagen etc. stellen : mein Kenntnisstand war der, dass das Gesetz bereits verabschiedet wurde und der Eintrag lediglich noch im Gesetzes- und Verordnungsblatt erfolgen muss !?! Ist das so korrekt ? Meines Erachtens wurde das Gesetz Ende Mai verabschiedet, wenn ja, ist es jemandem bekannt ob es bereits in diesem Gesetz- und Verordnungsblatt eingestellt wurde, kann man dies irgendwo selber einsehen und wenn ja, gibt es dazu einen Link ? habe selber nur was gefunden bezüglich Gesetz- und Verordnungsblatt für die Justiz……
Dank für entsprechende Antworten und ein hoffentlich sonniges Wochenende……
Gruß Thomas
Guten Morgen High Tower,
die Sonderzahlung hat in meinen Augen nichts mit der Grundbesoldung von Beamten zu tun. Zur Sonderzahlung gibt es, soweit ich informiert bin noch keine aussagekräftigen Verfahren. Wir dürfen die Sonderzahlung nicht in einen Topf mit der aktuellen Klage zur amtsangemessenen Alimentierung werfen. Das führt beim Leser zu Verwirrung. Ich selbst bin der Meinung das die Sonderzahlung auch verfassungswidrig ist und rate jedem einen entsprechenden Widerspruch einzulegen. Wie ich lese hast du drei Kinder. Ich hoffe du hast auch gegen die Höhe des Familienzuschlags Widerspruch eingelegt. In diesem Jahr wird es dazu in Entscheidung des BVerfG geben.
2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppe R2) mit drei bzw. vier Kindern in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG amtsangemessen war („Besoldung kinderreicher Beamter“).
Beste Grüße Mario
Hallo Mario,
das mit den Kindern hatte ich so in der Form leider erst hier das erste Mal gelesen.
Zu dem Thema habe ich meiner Anwaltskanzlei eine Mail geschrieben.
Noch keine Antwort erhalten.
Ich verfolge das weiter.
Gibt es dazu irgendwo im Netz Musterschreiben ?
Gruß HighTower
Hallo Mario,
ich denke schon, dass die Sonderzahlung durchaus bei der amtsangemessenen Alimentation eine Rolle spielt, da der fünfte Prüfparameter (hier die Pressemeldung zu dem Urteil aus 2015: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-095.html) diese auch explizit erwähnt. „Liegt das streitgegenständliche jährliche Bruttoeinkommen einschließlich etwaiger Sonderzahlungen 10 Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und anderer Länder im gleichen Zeitraum, ist dies jedenfalls ein weiteres Indiz für eine verfassungswidrige Unteralimentation.“ Gerade deshalb hat der Senat und das Agh die Sonderzahlungen bis A 9 höher beschlossen als bei den darüberliegenden Besoldungsgruppen. Nur so ist ihrer Ansicht nach die Möglichkeit gegeben ohne großen finanziellen Aufwand aus dem Bereich der verfassungswidrigen Unteralimentation herauszukommen. Was dabei vernachlässigt wurde ist das Abstandsgebot. Gruß Mirko
Das mit den 400 Euro Sonderzahlung pro Kind sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Ja, ich bekomme als A9 mehr Sonderzahlung im Dezember als der A10 hier in Berlin.
Ich habe aber 3 Kinder. Pro Kind sind das hier bei uns….überlegen…..25 Euro ?
Also wenn ich jetzt die 3x 400 Euro + den 660 nehme, komme wir auf 1.860, bei uns 1.625 Euro
Ich habe auch Kollegen, die haben 5 Kinder.
Da wären wir dann beim Vergleich schon bei 2.660 Euro zu Berlin mit 1.675 Euro.
Auch in diesem Punkt wird mal wieder deutlich, wie schwierig die ganzen Berechnungen fü die Richter am Bundesverfassungsgericht seien werden.
Lassen wir uns also überraschen was für ein Urteil gesprochen wird.
Ein Prozent mehr verteilt auf vier Jahre? Das ist ja der Knaller. Da könnte sich Berlin ja was abgucken.
Zusätzlich zu den Tarifverhandlungen. Da ist Berlin mit großen Rückstand zum eigenen Ziel weiter entfernt
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Land-erhoeht-Besoldung-der-Beamten,beamte198.html
„Grüne Finanzministerin“, sagt doch alles:-) Berlin legt 1,1% auf, Schleswig-Holstein halt 0,2%. In den unteren Besoldungsgruppen immerhin ca. 3 – 5 Euro mehr
Hallo Thomas,
ich glaub du meinst die GDP. SIe hat den Finanzsenator aufgefordert klar Stellung zu beziehen wer Nachzahlungen bekommt, sollte das Land beim BVerfG verlieren. Sie erwarten eine Antwort bis Ende Juni. Vermutlich werden sie aber keine bekommen. Hat also mit André erstmal nichts zu tun.
Gruß Mario
Hey Hans und Thomas, ja, auch ich bin der Meinung, dass der Schießstättenskandal auch Thema dieser Seite sein kann. Ein unglaublicher Vorfall, der nicht den Stellenwert in den Medien bekommt, der ihm eigentlich zusteht. In anderen Ländern wäre ein solcher Skandal anders behandelt worden. Unsere Gesellschaft ist lethargischer geworden, als früher. Es wird ja auch eher geduldet, wenn linke und grüne Themen auf die Straße getragen werden. Widerlich finde ich das Verhalten der Politiker in dieser Sache! Und da geht es nicht „nur“ um Geld, sondern Menschenleben!!!
Thomas, kannst Du mir ein wenig weiterhelfen auf welche Antwort von Kollatz Du Dich beziehst? Von rot-rot-grün bekomme ich ohnehin keine Antworten, denn sie versuchen unser Thema totzuschweigen. Argumentativ ziehen sie natürlich den kürzeren, denn mit den manipulierten Zahlen kann man niemanden beeindrucken, der diese Taschenspielertricks (wie der DRB Berlin es genannt hatte) durchschaut. Trotz aller Widrigkeiten wünsche ich noch einen angenehmen Pfingstmontag. Bis dann, André
Hallo André, ups, sorry, mir war so als das ich irgendwo hier in einer Nachricht von dir gelesen hätte, dass du den feinen Herrn angeschrieben hast…… okay, kann mich aber auch täuschen …. ( bei dem gesamten Informationsfluss heutzutage ) bin eben doch bereits Ü 60, smile
Insofern, nichts für Ungut
Gruß Tom
achso…nicht Kollatz hatte ich angeschrieben, sondern einmal den Rat der Bürgermeister (der natürlich nicht geantwortet hat – warum auch, bin ja nur ein Bürger, der sich besorgt zeigt über die fortgesetzte und vorsätzliche Missachtung des Rechts in dieser Stadt) und die GdP wegen ihrer ignoranten Sicht der Klagedinge. Vom Berliner Landesvorsitzenden, Herrn Cioma, habe ich auch keine Rückmeldung bekommen. Da kümmert sich gerade der Landesvorsitzende des BDK drum und forderte Cioma auf, eine Korrektur seiner egozentrischen Berichterstattung vorzunehmen. Mal sehen, was dabei raus kommt… Beste Grüße, André
Hallo Hans, meine Meinung ist, dass es natürlich hierher gehört, es spiegelt nämlich das Gesamtbild wieder…. es ist ein Teil von dem Puzzle : wie behandele ich meine Mitarbeiter !?! Wie gehe ich mit Menschen um !?!
Es ist ein absoluter Wahnsinn : eine „fast“ in Vergessenheit geratene Dame zeichnet nämlich hier erheblich mitverantwortlich ! Sie ist übrigens
Beschuldigte einer Straftat ! Und was passiert in unserem „gerechtem“ Land ? Ja, jawohl, sie wird befördert, von
B 5 nach R 6 ! Und jetzt darf sie ihre eigene Straftat „deckeln“ ! Pfui Teufel, was für eine Gesellschaft !
Aber nun zurück zum Thema : @ Andre, ich gehe mal davon aus, dass du noch keine Antwort von Herrn Kollatz hast, korrekt 🙂
Gruß und frohe Pfingsten vom Tom
Wobei ich mich Frage warum die GdP eine Entscheidung des BVerfG in Herbst oder gegen Ende des Jahres erwartet. Es gibt doch noch nicht mal einen Termin.
Gut finde ich es aber, dass man Klarheit geschaffen werden soll, wer in den Genuss der Nachzahlungen kommen soll. Ich erwarte hier keine eindeutige Anwort von Herrn Kollatz.
Die Antwort von Herrn Kollatz wird der Verweis auf das entsprechende Rundschreiben sein. Die Entscheidung, dass alle etwas nachbezahlt bekommen – auch die, die keine Widersprüche gestellt haben – kann eh nur das Parlament treffen. Die GdP-Info ist für mich ein Schrei nach Hilfe in Richtung SenFin, da anscheinend die Klagebegehren der eigenen Mitglieder nicht befriedigt werden können. Eine Rechtschutzgewährung erfolgt derzeit ja nicht!
Gehört zwar eigentlich nicht hier her…Denke aber ,dass dieses Verhalten typisch ist …vom Senat…Bin seit 21 Jahre im Dienst …Mit der Wertschätzung ging es einfach über Jahre bergab …
Gruß Hans https://www.bz-berlin.de/berlin/polizisten-vergiftet-jetzt-sprechen-die-frauen-der-opfer
sieh an sieh an…. die GdP unterstützt einen Kollegen finanziell und mit Expertise !!!
Der Druck der unzufriedenen scheint auch hier langsam größer zu werden, trotz allem, enttäuschend was von den Gewerkschaften kommt….
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Amtsangemessene-Alimentation-Klagen-oder-nicht?open&ccm=000
dazu hatte ich gerade an Cioma was geschrieben. Ist glaube ich ein wenig zu lang für einen Kommentar. Aber die GdP hat vollkommen vergessen, dass der Erfolg beim BVerwG ein Gemeinschaftswerk ist, welches finanziell getragen wurde durch die Vielzahl an Spendern, dem Geld des BDK und der GdP. Sehr ärgerlich, dass die das für sich beanspruchen!!!
Beste Grüße, André
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/senat-verspricht-krankenkasse-fuer-menschen-die-anonym-bleiben
Geld scheint in Berlin ja doch vorhanden zu sein…
Absolute Frechheit! Berlin sollte andere Prioritäten setzen, um das Geld mal sinnvoll auszugeben.
Hallo Mirko,
alles durchgelesen, vielen Dank für die Info !
Gruß Tom
Hallo mal wieder in die Runde,
also irgendwie habe ich das Gefühl, dass es hier an den Diskussionen immer mehr Beteiligte gibt, dass ist auch gut so 🙂 aber liebe Kollegen es ist auch weiter verbesserungswürdig, also macht weiter Werbung in Form von Mund-zu-Mund-Propaganda in Aller Interesse !!!
Bezüglich der neuen Gesetzesvorlage hinsichtlich der gesamten Zulagen-Problematik, war mir so, als wenn dieses gesamte Paket ja wohl über 100 Seiten umfasst und ( jedenfalls für mich ) sehr kompliziert dargestellt wird….. nun gut, es geht ja wohl um Erschwerniszulagen, DuZ, Schicht- und Wechselschichtzulagen und und und….. also in meinen Augen eine Mammutaufgabe und bin mir wahrlich nicht ganz sicher ob jeder Gzi-Mitarbeiter dazu in der Lage ist, dies vernünftig aufzuarbeiten……. we will see
Andere Frage in die Runde und eventuell hat ja jemand Ahnung von der Materie …..
Auf meinem Besoldungsbogen steht :
Wechselschichtzulage 102,26 Euro ! ausgezahlt werden aber nur 50 % also 51,13 Euro
mein Dienstmodell lautet : 2 x Frühdienst, 2 x Spätdienst, 2 x Nachtdienst
also meine Frage : warum nur 51,13 Euro und ist das korrekt so ???
und weiter :
sollte jetzt mit diesem neuen Gesetz eine neue WS-Zulage beschlossen werden, wird das dann auch rückwirkend ab 01.01.18 nachberechnet ?
bereits jetzt schon mal vielen Dank für eventuelle Informationen dahingehend….
Gruß vom Tom
Bei uns auf der Dienststelle erhalten manche Kollegen seit mind. 2 monaten keine wechselschichtzulage mehr. Sie waren nicht krank oder im urlaub. Dafür gabs immer eine nachzahlung aus dem vormonat. Ich bekomme auch seit etlichen monaten ständig nachverrechnungen aus dem vormonat. Keine ahnung warum.
Hallo Thomas,
die hälftige Wechselschichtzulage war in der alten Erschwerniszulagenverordnung im § 20 Abs. 4 geregelt. Der Absatz ist in der neuen Verordnung komplett gestrichen. Die neue Wechselschichtzulage wird ebenfalls nachberechnet. Es gibt dazu aktuell eine Info der SE Pers B im IntraPol in der Rubrik „Aus erster Hand“.
Gruß Mirko
Habe am Freitag mal mit unserer Geschaftszimmerdame gesprochen. Die Geschäftszimmer bearbeiten für jeden Beamten die Neuberechnungen rückwirkend seit Januar 2018.
Es soll dazu einen Lehrgang geben.
1) Es steht noch nocht fest wann es diesen Lehrgang gibt.
2) Dann muss jeder einzelne Beamte neu berechnet werden
3) ich denke frühestens imim Dezember wird es nach und nach die rückwirkenden Zahlungen geben. Dies ist eine persönliche Einschätzung.
Sorry, der Fehlerteufel war schneller. Ich meinte in meinem Kommentar zum Verfahren kinderreicher Beamter natürlich das es für alle mit drei und mehr Kindern in Frage kommt.
Gruß Mario
Hallo Hans, Hallo Martin s,
nach dem Geschäftsplan des BVerfG, 2. Senat, Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle wird es in diesem Jahr nur eine Entscheidung für die R -Besoldung geben. Diese Entscheidung, denke ich, wird aber für die A-. Besoldung richtungsweisend sein. Drücken wir uns mal die Daumen.
2 BvL 4/18 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppen R1, R2 und R3) in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG amtsangemessen war („Richterbesoldung II“).
Neben dieser Entscheidung wird aber auch noch ein anderes Verfahren entschieden.
2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppe R2) mit drei bzw. vier Kindern in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG amtsangemessen war („Besoldung kinderreicher Beamter“).
Das ist für alle Beamten mit mehr als drei Kindern interessant. Die Betreffenden sollten auch in Berlin Widerspruch einlegen.
Die Zulagenverordnung ist durch. Nach Veröffentlichung im Gesetzblatt liegt es an der Verwaltung dies nun umzusetzen. (Hätte man ja auch vorbereiten können) Soweit meine Infos.
Schönen Sonntag für Euch, Mario
Danke für die Antworten …schönes Wochenende euch …!!!Gruß Hans
Hey Mario,
dieses Grundeinkommen wird wohl ein neuer Prüfstein für unsere mit nur wenigem Rechtsverständnis ausgestatteten Politiker von rot rot grün werden. WIR müssen jetzt aber erst einmal abwarten, was das BVerfG zu denen dort vorliegenden Argumenten sagt. Vorstellbar ist durchaus, dass hier erneut durch die Politik ein Vorstoß erfolgt, den drohenden Verlust von viel Geld zugunsten der Beamten auszugleichen, indem man eine neue Berechnungsgrundlage einführt, die höchstrichterlich noch nicht gewürdigt werden kann, da ja noch gar nicht beschlossen (ist ja auch nur ein Probelauf). Es ist zu hoffen, dass wenigstens hier die Gewerkschaften am Ball bleiben…denn diese werden sich über allen Klee loben, wenn wir beim BVerfG erfolgreich sein sollten, auch wenn die Initiative nur von einigen wenigen engagierten und kämpferisch eingestellten Personen ausgegangen ist. Solange Politiker vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen und absolut willkürliche Gesetze erlassen, haben wir das Nachsehen. Daher: Uns ALLEN alles Gute, André
Hallo Andre‘,
genau darauf zielte meine Fragen ja ab. Ich hab es grad nicht in Zahlen im Kopf aber wenn das „neue“ Grundeinkommen im Endeffekt zu mehr Jahreseinkommen als bei Harz IV führt, so wäre die Differenz zu A4 noch eklatanter. Man überlege sich das mal, das Land Berlin zahlt aus politischen Gründen Millionenbeträge um eine Idee zu verwirklichen, kommt aber seinen rechtlichen Verpflichtungen in keinster Weise nach.
Sollte das BVerfG uns Recht geben wird ein jahrelanger Betrug an etwa 100 000 Menschen offenbar. Die Verantwortlichen sollten umgehend ihre Ämter nieder legen. Nun, bis zum ersten Richterspruch dauert es ja noch etwas. Vielleicht tut sich eine neue Argumentationsgrundlage auf.
Beste Grüße, Mario
Hallo Mario …Der Senat wird die Besoldungsgruppe A4 einfach streichen …und die Beamten ,die auf der Besoldungsgruppe sitzen anheben .Kennt man doch !!!!
Weiß jemand schon wann das BVerfG sich der Sache annimmt ?
Weiß jemand wann die Zulagen ausgezahlt werden?
Der Senat hat ja 2 Jahre gebraucht für die Minizulage .Gruss Hans
auf irgendeiner gewerkschaftsseite habe ich gelesen, dass die erschwerniszulage ungefähr zeitgleich mit den besoldungserhöhung ausgezahlt werden soll. Aber da hieß es auch noch, dass es zu einer 3. lesung im Abgeordnetenhaus kommen soll. Also denke ich mal kommt sie eher:-)
Hey Hans,
es gibt noch keinen genauen Termin beim BVerfG. Aber in der Jahresvorschau für 2019 bei Prof. Dr. Dr. hc Voßkuhle ist die Richterbesoldung in Berlin Punkt 3 seiner Jahresplanung (von drei Punkten derzeit insgesamt). Im Anschluss wird die Beamtenbesoldung verhandelt, was von ihm selbst den Bundesländern ggü. mitgeteilt wurde. Derzeit arbeitet das BVerfG an einer Vielzahl von übermittelten Daten, die in unmittelbaren Zusammenhang stehen mit der Abstandsberechnung zur Sozialhilfefamilie. Weiter Daumen drücken und auf Gerechtigkeit hoffen!!! Beste Grüße, André
Dank dir, ich rechne mal mit dem Mindestlohn von 10,50€. Macht über den Daumen 2000€, je nach Wochenarbeitszeit. Spannend wird es nun wenn Ämter dazu noch Leistungen erbringen. Dann schrumpft der Abstand zu A4.
Gruß Mario.
Guten Morgen HighTower,
wie belastbar sind denn die Zahlen die du da anführst? Leider hab ich dazu noch kein Gesetz o. ä. gefunden.
In der Presse werden dazu unterschiedliche Angaben gemacht.
Dieses Grundeinkommen, als Ersatz für Hartz IV, könnte bezüglich des Abstandsgebots eine Steilvorlage für die weitere Argumentation
vor dem BverfG sein. Vielleicht sollte sich Andre das mal näher ansehen.
Gruß Mario
Hallo Mario
Ich habe nur die Zahlen der Presse mit meinem Taschenrechner verarbeitet.
200.000.000 € ÷ 5 Jahre ÷ 1.000 Menschen ÷ 12 Monate
Macht 3.333,33 pro Monat / Brutto
Die Höhe der individuellen Sozialabgaben, Steuern und Krankenkasse kann ich selber nicht abziehen.
Wobei ja anfänglich erstmal nur 250 Menschen in den Genuss kommen sollen.
Also das „Solidarische Grundeinkommen“ für bis zu 1.000 Menschen ist beschlossen.
Das sind dann über Daumen gepeilt 40.000 Euro im Jahr, bzw 3.333,33 Euro im Monat, Brutto.
Na da gratuliere ich doch.
Ich habe als A9 7 mit allen Zulagen derzeitig 3.375 Brutto und der A4 1 eine Grundgehaltbrutto von 2.090 ohne Zulagen.
Auch wenn die Abzüge unterschiedlich zwischen Grundeinkommen und Besoldung ist, denke ich, dass der A4 1 Kollege der „dumme August“ seien wird.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/solidarisches-grundeinkommen-rot-rot-gruen-startet-im-juli-berliner-pilotprojekt/24402562.html
wenn ich mir das im Detail durchlese wird mir übel…… Der Kollatz lässt sich für sein, ach so riesiges Gesamtpaket, feiern, in Wirklichkeit hätte es dann aber doch etwas größer ausfallen können, wären da nicht die Kitahelfer, Quartiersläufer, sowie City- und Obdachlosenlotsen…..
Nun gut bei nur noch knapp 15% hat sich das Thema Sozialdemokratische Partei Deutschland bald erledigt…..
Warum alles so ist wie es ist:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/besoldung/artikel.620289.php
Hey Matthias K.,
soooo viel bla bla, aber das alles sind geschönte Zahlen! Nirgends steht, dass die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Begründungspflichten des Besoldungsanpassungsgesetzes nicht erfüllt sind, dass die Sonderzahlungen schon wieder gegen die Abstandsgebote innerhalb der Besoldungsgruppen verstoßen und und und… alles nur, um darüber hinwegzutäuschen, wie sehr diese Politiker vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen – also das Recht brechen. Hoffentlich wird das alles in der Luft zerfetzt, wenn das BVerfG uns wirklich Gerechtigkeit zukommen lässt. Bis dahin weiter abwarten und ab dem 01.06. Widerspruch einlegen!
Alles Gute, André
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.815185.php
Hallo Christian,
vielen Dank für den link. Habe gleich mal den Rat der Bürgermeister angeschrieben und darum gebeten bei Ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Rechtsbrüche dieses Senats – aufgeführt im Artikel von Mirko – zu achten. Zwar habe ich wenig Hoffnung, dass sich dadurch etwas ändert, aber sie sollen nicht sagen können, davon nichts gewusst zu haben…
Bis dann, André
Nehmt mal z.B. die jährliche Rentenerhöhung
2018 waren es im Westen 3,22% im Osten 3,37%
2019 waren es im Westen 3,18% im Osten 3,91%
Da sehr Ihr doch, wie uns der Staat verarscht, und diesem dienen wir selber.
Ich habe mich schon halb kaputt gelacht, wie sich Herr Kollatz und Herr Bsirkse vor die Presse gestellt haben
und das 3% Ergebnis gelobt haben.
Was fast keiner weiß – schon bei der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurden diese 3% für 2018 schon eingeplant.
Dazu gab es mehrere Rundschreiben der Finanzverwaltung.
Für mich sind die Tarifverhandlungen im ÖV der reinste Fake!
Auch ich bin der Ansicht, dass dieses sich selbst zu loben für eigentlich nichts in unserer heutigen Zeit normal geworden ist. Es werden 6 % gefordert, der Senat beschließt ca. 3 % – was für ein Erfolg der Gewerkschaften. Erhöhungen werden ab Januar gefordert, der Senat bewegt sich Null und hält an seinem alten Beschluss fest – aber man feiert einen Erfolg; die Auszahlung der Erhöhung wird stur vom Senat von Beginn an für Herbst vorausgesagt und die Gewerkschaft feiert einen Erfolg, dass es voraussichtlich schon im September erfolgt…. für mich ist September Herbst. Also was haben die Gewerkschaften denn nun so tolles erreicht im Land Berlin. Und abermals hält der Senat an seinem schlechten und in vielen Punkten rechtlich unbegründeten Besoldungsgesetzentwurf fest, obwohl das schon extrem kritisiert wurde durch OVG und BVerwG und was machen die Gewerkschaften? Sturm laufen müssten sie… alle Medien informieren (auch wenn sie teils in den Händen von Parteien sind), es in die Öffentlichkeit tragen, dass verfassungsrechtliche Vorgaben ERNEUT mit Vorsatz gebrochen werden… andere Bundesländer setzen diese Vorgaben auch um…aber es passiert so gut wie nichts. Auch die neue Zulagenverordnung ist wohl kaum der große Wurf, da zu viele leer ausgehen. Aber auch dafür lässt man sich in der Öffentlichkeit feiern. Meine einzige Hoffnung ist, dass sich die Richter des BVerfG NICHT beeinflussen lassen und uns endlich zu unserem Recht verhelfen!!! Daumen drücken, im Juni Widerspruch einlegen und abwarten… Uns ALLEN alles Gute, André
Wurden die Streifendienste der Abschnitte eigentlich berücksichtigt?
Nein… ebenso gehen die Taschendiebfahnder, die OGJ, die AGIA und die OGW leer aus.
Auszahlung der Besoldungserhöhung zum September… hört hört…
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/forderung-des-dbb-berlin-erfuellt/
Oh, vielen Dank ihr großzügigen Politiker und DBB…ich hoffe ihr erkennt die Ironie…
Nun werter Schöneberger,
was hat der DBB denn jetzt falsch gemacht, dass er Ziel Ihrer Ironie ist?
Er hat lediglich informiert und zumindest werden jetzt im Vorgriff des Gesetzesabschlusses die Besoldungserhöhungen ausgezahlt.
Die Erhöhung der Besoldung ist dennoch ungenügend und entspricht nicht dem Senatsziel, die Beamtenbesoldung bis 2021 an den Länderdurchschnitt anzugleichen. Das hat der DBB im Übrigen auch deutlich kommuniziert.
„…die Forderung des dbb berlin im Spitzengespräch mit dem Regierenden Bürgermeister, dem Finanzsenator und dem Innensenator am 8. Mai 2019, die Auszahlung der Tarif- und Besoldungserhöhungen bereits im Vorgriff einer gesetzlichen Regelung vorzunehmen, erfüllt wurde.“,
Wann wäre mit Gesetzesentwurf damit zu rechnen? September/ Oktober? In meinen Augen müsste das so zeitnah wie möglich erfolgen und nach meiner Auffassung, brauch sich der DBB nicht damit rühmen. Aber gefühlt ist das im vielen Ebenen so (Bsp. Der (gefühlte) Großteil des Berliner Senats sieht die Besoldungsanpasusng als Erfolg, trotz der immer noch enormen Rückständen und nicht zeitgleichen Übertragung). In meinen Augen hätte der DBB sich erst rühmen können, wenn die Zahlung im Mai oder Juni erfolgt wäre. Der Tarifabschluss ist nun auch schon ein Weilchen her und da Berlin nicht die Besoldungsanpassung der anderen Bundesländer als Grundlage nimmt, sondern den Tarifabschluss, wäre hier eine zeitnahere Vorauszahlung umsetzbar gewesen. Anders wäre es, wenn man realistisch die anderen Bundesländerbesoldungserhöhungen abgewartet hätte und dann eine Berücksichtigung dieser plus 1,1 Prozent vollzogen hätte. Dann hätte man sich evtl tatsächlich mit einer Vorauszahlung (der Nachzahlung) rühmen können.
Und wenn die Gewerkschaften, die nun wirklich unsere Interessen durchsetzen sollten, sich für so eine Leistung rühmen, dann empfinde ich das als traurig. So wie die gesamten Widerspruchsvorlagen jeder Gewerkschaft, die es anfangs nicht einmal geschafft haben, beispielsweise Herrn Grashof mit Beginn der Besoldungsklage zu unterstützen. Dies ist eines der elementarsten und bedeutsamsten Themen für alle Beamten und da schaffen es die Gewerkschaften es nicht, trotz positiver Aussichten für die Kläger, diese konsequent zu unterstützen.
Wie gesagt, meine Ansicht / Erwartungshaltung.
… sehe ich genauso wenn nicht noch extremer …
es geht doch nicht um die jämmerliche Frage Oktober ? September ? Juni ? April oder Januar ?
wo sind / waren denn unsere Gewerkschaftsvertreter in den letzten 15 Jahren ???
ja, sie haben sich in Haupt-, Gesamt-, oder örtlichen Personalräten versteckt, haben sich von der Politik auseinanderdividieren lassen um sich dann mit den Herrschaften beim Kaffeekränzchen gegenseitig zu beweihräuchern,,,,
eigenes Schäfchen mit dem A…. an der Wand ins Trockene bringen anstatt mit geballter Macht und kompromisslos für die Belegschaft ( für ihre zahlende Belegschaft ) einzutreten und öffentlich Protest zu zeigen, das wäre das was ich persönlich erwartet hätte…
nun gut ich sehe es wahrscheinlich zu extrem, liegt aber wahrscheinlich auch an vielen enttäuschenden Jahren mit ständigen Repressalien, habe einfach keine Lust mehr auf Weichspülerei, es gehören Gewerkschaften an unsere Seite die massiv mit der Faust auf den Tisch hauen…
Jawoll, 8 Cent mehr am Samstag:-) DuZ Nacht in anderen Bundesländern zwischen 4-5 Euro pauschal die Stunde, in Berlin 1,68 euro (wenn man die Wechselschichtzulage außer acht lässt-> ansonsten 2,4 euro + 1 euro von 0-6 uhr ). Bekommt man die wechselschichtzulage, erhält man also mit dem duz zusammen 5,08 zwischen 0 und 6 uhr zusätzlich.
Hallo Hans, vielen Dank, dann war das gestern ein Teilschritt für Spezielle Einheiten. Okay und die 108 Seiten führe ich mir dann ganz in Ruhe zu Gemüte….
Gruß Tom
Hab gerade mal nachgeschaut …Scheint doch keine dritte Lesung zu geben ..Vorgang steht als ,,Erledigt,,im Abgeordnetenhaus ..
https://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Drucksachen
Wann und wie die Nachberechnung erfolgt ..kein Plan …geschweige wann die Zahlung erfolgt …
Danke Andre für dein Wille und deine Kraft was zu erreichen zwecks Amtsangemessener Bezahlung …Gruß Hans
Hallo Hans,
ja Gesetz ist durch, Rückwirkende ng zum 01.01.2018. Nachzahlungstermin gilt es noch zu klären. Vermutlich auch im Herbst zusammen mit der Besoldungsanpassung. Gruß Mirko
Hallo Mitstreiter,
Folgendes Gesetz wurde gestern im Abgeordnetenhaus durchgewunken und hat den Vermerk erledigt :
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1688.B-v.pdf
nach kurzem überfliegen kann ich allerdings nichts von einer allgemeinen DuZ – Anpassung und schon gar nicht den Termin 01.01.2018 entdecken… wie gesagt kurz überflogen, wenn jemand sich dies mal in Ruhe durchliest kommt er vielleicht zu einem anderen Ergebnis ! Scheint mir alles speziell auf feuerwehrtechnischen Dienst, auf Taucher und Bereitschaftspolizei ausgerichtet zu sein.
Gruß und angenehmes Wochenende
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1638-3.pdf
Hier ist das Gesetz …da steht auch das die DUZ und die Zulagen die du seit 1.1.2018 erhältst nur ein Vorschuss sind .Von daher wird rückwirkend berechnet. Zur Zeit wird nur noch debattiert wer noch in den Genuss einer Zulage kommt.Man hat schlichtweg einige Gruppen vergessen …Denke ne dritte Lesung wird es noch geben …;-) Schon lustig unser Senat.Diäten dauern 4 Wochen .Zulagen 1,5 Jahre ..Lg Hans im Glück
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1638.pdf
Dass, was mit Körting, Wowereit, Sarrazin, Fugmann Heesing inszeniert wurde, wird vom jetzigen Senat unverhohlen fortgesetzt. Das politische Lügenbarometer in Berlin bricht sämtliche Rekorde. Von der Politik in Berlin ist nichts zu erwarten. Es bleibt zu hoffen, dass das BuVerfGE den R2G Parteien die Leviten liest. Nicht nur in der Höhe der dann notwendigen Besoldungsanpassung, sondern auch in rückwirkender Hinsicht.
Hallo Frank, ich grüße Dich, hoffe es geht dir gut……
Bezüglich der sogenannten Erschwernisszulagenverordnung wird auf unserer Dienstelle auch um die 100 Euro mehr kommuniziert.
Rückwirkend zum 01/18 sollte da ein hüsches Sümmchen zusammenkommen.
Die Berechnung obliegt wohl den GZI’s der jeweiligen Dienstellen.
Meines Erachtens (bin gerade im Urlaub) war/ist unsere Geschäftsführerin auf einem Lehrgang zur Berechnung der neuen Zulagen.
Dann nimmt die nachberechnung bestimmt auch nochmal viel zeit in anspruch
Hallo Martin,
auf einem Abschnitt wird eine PuZMan / IPV Schnittstelle erprobt, die, wenn die Erprobung erfolgreich ist, das wohl automatisiert retrograd erledigen könnte. Soweit mein Kenntnisstand.
Gruß Mirko
Das ist ja mal nicht schlecht😎 danke für die info
Hallo mal wieder,
kurz mal eine andere Frage in die Runde : ist es nicht ebenfalls so, dass ein neues Gesetz oder eine Gesetzesvorlage bezüglich DuZ und Schichtzulagen erarbeitet wurde ? Dieses sollte doch rückwirkend ab Januar 2018 gelten ?!? Alles müßte nachberechnet werden und dementsprechend auch nachgezahlt werden !
Kann dazu jemand Auskunft geben ?
Ist jemand in der Materie aktuell auf dem Laufendem ?
Danke Gruß Thomas Stein
Das Gesetz wird am 23.05. im Abgeordnetenhaus behandelt, der Entwurf kann auf http://parlament-berlin.de eingesehen werden. Tatsächlich sollen die Zulagen rückwirkend zum 01.01.18 gezahlt werden
Ah, vielen Dank Mirko
Am 23.05. findet die zweite Lesung statt. Wenn wir Glück haben wird dann das Gesetz auf den Weg gebracht und es muss dann „nur“ noch im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht werden. Ich gehe aber eher davon aus, dass es noch eine dritte Lesung gibt. Dann verzögert sich alles bis nach der Sommerpause.
Ich weiß auch gar nicht, wie die Steuern für eine so lange Zeit dann nachberechnet werden sollen. Das ist ja schon ein ziemlich langer Zeitraum und das Steuerjahr 2018 ist ja nun schon lange vorbei.
Für den DurchschnittsDUZempfänger auf einem Abschnitt sind es im Übrigens ca. 100 Euro mehr im Monat. Immerhin etwas!!
Brutto oder netto?
Brutto bestimmt.
Im HPR sitzen meistens Genossen der SPD und Linken drin, da kann man gar nichts erwarten.
Was will schon von einem Verdi Funktionär Roland Tremper erwarten, der mit sämtlichen Senatsmitgliedern per Du ist.
Die Genossen in Berlin sind das aller Letzte – in meinen Augen Lügner und Betrüger.
Irgendwer muss ja diese „Personalvertreter“ gewählt haben…
Vielleicht sollte jeder Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung Berlins für sich auch das mal hinterfragen, welche „Interessenvertretungen“ seit Jahren den Senatskurs ermöglichen bzw. nicht energisch genug gegensteuern.
Exakt auf den Punkt formulierte Stellungnahme, die den Senat aber auch wieder nicht interessieren wird, bis endlich mal ein Richterspruch erfolgt.
Vom HPR kann man sich wirklich verraten fühlen.
Aber es ist nicht das erste Mal, dass ich das Gefühl habe, von Politikern und Personalräten verraten und verkauft worden zu sein.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an die Geschichte mit der altersdiskriminierenden Besoldung.
Als wir von unserem Personalrat darauf hingewiesen wurden, dass es da ja mal ein Urteil gab und dass man Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen sollte, war es schon viel zu spät, denn wie sich nachträglich herausstellte, war die Besoldung zwar diskriminierend, aber man hätte früher Widerspruch einlegen müssen, denn die Verjährung wurde auf 1 Monat nach Bekanntgabe des Urteils festgelegt.
Blöd nur, dass die Allerwenigsten dieses Urteil rechtzeitig kannten!
Und noch mehr kam man sich veralbert vor, wenn man wusste, dass die Angestellten Berlins wegen des auch dort ähnlich angewandten Bezahlunsmodells nach Altersstufen längst schon eine nette Nachzahlung bekommen hatten – ganz ohne Widerspruch, von Amts wegen.
Mit Beamten kann man es halt machen. Dafür haben sie ja so viele Vorzüge wie, dass sie keine Steuern zahlen, in geheimen unterirdischen Kaufhäusern billig einkaufen können, jederzeit zinslose Beamtenkredite in beliebiger Höhe bekommen und sowieso nicht richtig arbeiten müssen.
Vielen Dank für diese hervorragende Stellungnahme. Sie diente auch als Aussage gegenüber dem Hauptpersonalrat (HPR), der selbst Stellung nehmen sollte gegenüber der Politik bezüglich des Entwurfs für das neue Besoldungsanpassungsgesetz 2019/2020.
Meine eigene Meinung dazu: Es ist unglaublich beschämend, traurig und sagenhaft ärgerlich, dass der HPR nicht ansatzweise die Begründungen der Stellungnahme des GPR aufgegriffen hat. Die Aussagen des HPR, die jetzt den Politikern vorliegen, sind vollkommen verharmlosend, zahnlos und dürften absolut ungeeignet sein, den Politikern – also dem Besoldungsgesetzgeber – vor Augen zu führen, wie sehr an Recht und Gesetz auch wieder dieses Besoldungsgesetz vorbei aufgebaut wurde. Aus meiner Sicht eine unfassbar schlechte Leistung des HPR, der EIGENTLICH FÜR sein Personal den bestmöglichen Einsatz zeigen sollte. Welche Leute haben denn dort die Zügel in der Hand? Welche Intention steckt denn hinter einer derart laschen Aussage des HPR gegenüber der Politik??? Warum benennt man denn die Situation nicht beim Namen? Weiterhin handeln die Politiker entgegen aller Entscheidungen der Gerichte und handeln bewusst und vorsätzlich verfassungswidrig! Was ist nur aus unserem Rechtsstaat geworden??? Also: weiterhin Widerspruch einlegen! Weiterhin auf ein gerechtes Urteil des BVerfG hoffen! Ich fühle mich nicht nur durch die Politiker von Rot-Rot-Grün verraten und verkauft, sondern jetzt auch noch vom HPR!!!
Trotzdem…Uns ALLEN alles Gute, André Grashof
Vielen Dank Andre für Deine stetigen Bemühungen seit Jahren ! Ich habe nun auf dem privaten Weg ein Klageverfahren angestrebt.
Beste Grüße
Hallo Stephan,
absolut nachvollziehbar, dass viele Kolleginnen und Kollegen nunmehr doch selbst Klage erheben. Die Politiker, allen voran unser Finanzsenator mit Sen Fin tun ja alles, um die Beamten glauben zu lassen, dass nur Klägern eine Nachzahlung zuteil wird. Nach wie vor versuchen aber der Deutsche Richterbund in Berlin und wir über unseren RA beim BVerfG zu erreichen, dass dort auch denen eine Nachzahlung zuteil wird, die zeitgerecht Widerspruch eingelegt haben. Das wäre eigentlich der rechtmäßige Weg. Also schauen wir mal, ob und in welcher Art und Weise uns Gerechtigkeit seitens des BVerfG zuteil wird. Weiterhin also Daumen drücken…
Uns Allen alles Gute, André