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- Väterchen Frost zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenDie traurige Konsequenz aus dem kontinuierlichen langjährigen Verhalten des Landes Berlin und auch der unfassbar langen Bearbeitungsdauer des BVerFG ist: Verfassungsbruch ist äußerst lukrativ. Sich an die Verfassung, Recht und Gesetz zu halten (wie wir Beamte es tun) ist es dagegen deutlich weniger. Das es eben keinen effektiven Rechtsschutz gibt, wird konsequent ausgenutzt und vom Bundesverfassungsgericht bislang in Kauf genommen. Die daraus folgenden Konsequenzen sollte jeder für sich neu bewerten und die richtigen Schlüsse daraus ziehen, bis der Verfassungsbruch vollständig geheilt ist. Und zwar über die gesamte Zeit und für jeden Beamten unabhängig davon, on Widerspruch eingelegt wurde.
- Mirko Prinz zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-WestfalenEin Hallo in die Runde, 15 Jahre Rechtsstreit in Sachen Berliner Besoldung haben wirklich nichts mehr mit effektivem Rechtsschutz zu tun. Diesen sichert nicht nur unser Grundgesetz, sondern auch das Europarecht zu. Selbst die Entscheidung in Sachen R-Besoldung aus dem Jahre 2020 nahm der Senat nicht zum Anlass, auch die A-Besoldung nachzubessern. Diese Möglichkeit wäre gegeben gewesen, nur der Wille war nicht da. A-Besoldete sind halt zahlenmäßig mehr vorhanden als ein paar Richter oder Professoren. Letztendlich kommt in mir der Verdacht auf, dass auch das BVerfG politisch gesteuert wird. Im Übrigen wurde über die A-Besoldung im Land Sachsen schon vor geraumer Zeit entschieden. Für Berlin mehrfach angekündigt und immer wieder verschoben. Nunmehr trotz Ankündigung in der Jahresvorschau 2024 doch im Jahr 2025. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wohl eher im 2. Quartal 2025. Die fetten Jahre in Berlin sind anscheinend wieder vorbei und ich fühle mich in die Zeiten von Sarrazin zurückversetzt. Gleichzeitig bin ich gespannt, welche Sonderopfer in Form von Personalkosteneinsparungen wieder durch Beamte zu erbringen sind. Das Instrumentarium war in der Vergangenheit vielfältig. Kostendämpfungspauschale, Urlaubsgeld weg, Streichung der Jubiläumszuwendung und das Kürzen des 13. Monatsgehaltes auf eine pauschale Sonderzahlung. Viele dürften sich noch an den zentralen Stellenpool erinnern. Alles Maßnahmen, die im Nachhinein rechtswidrig waren. Entschädigungen dafür gab es nicht, sofern man sich dagegen nicht rechtlich gewehrt hat. Die neuen Einsparmaßnahmen zeichnen sich bereits jetzt ab. Einführung eines ergänzenden Familienzuschlages, das Ungleichgewicht bei den Familienzuschlägen im Verhältnis zur Grundbesoldung, die Missachtung des Abstandsgebotes und sei es auch nur die Hauptstadtzulage für den hD. Selbst die beabsichtigte Angleichung zum "Bundesgrundniveau" ist nicht ausreichend, da die aktuelle Bundesbesoldung ebenfalls als verfassungswidrig betrachtet wird. Kurzum, nach ca. 10 - 15 Jahren wird man wieder feststellen, dass die jetzt ergriffenen Maßnahmen auch wieder verfassungswidrig sind. Sofern man ein Jahresabo für Widersprüche abgeschlossen hat, kann dann wieder von den Nachzahlungen profitieren bzw. die Erben, wenn sie das auf dem "Schirm" haben. Nachzahlungen beim Sold aber bitte ohne Verzugszinsen. (nach 10 Jahren dann ca. 20% weniger wert) Was dagegen tun? @Fragender, von Demos halte ich nicht viel. Meine Erfahrungen als ehemaliger Gewerkschafter sagen mir, dass sich die Kollegen aus unterschiedlichsten Gründen nicht dazu motivieren lassen. Sei es, weil sie familiär oder beruflich eingebunden sind oder aus reiner Bequemlichkeit. Wobei ich mich dabei nicht außen vor lasse. Die einzige Aktion, die nachhaltig gewirkt hat, war die brennende Tonne vor dem Roten Rathaus, die anscheinend zu früh ausgemacht wurde. Solche Tonne oder Ähnliches vor dem Bundeskanzleramt und vor den anstehenden Bundestagswahlen wäre wohl durchaus geeignet, auf die Missstände im Rechtssystem unserer Republik hinzuweisen. BG Mirko
- just me zu Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalenstimme dir zu. Mittlerweile kommt in mir (A10 Stufe8) der Gedanke hoch " wer nur A5 bezahlt, bekommt auch A5 geliefert". Stellt man eine korrekte Bedarfsberechnung nach SGB II (Bürgergeld) auf, die auch berücksichtigt, dass der halbtags tätige Ehegatte sozialversicherungspflichtig ist, Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit / Werbungskosten etc. abzusetzen sind, wenn man schon vom Alleinverdiener weg will, konsequent dann auch mit 2x Steuerklasse 4 zu rechnen hat, die Kinder in Berlin Sofortzuschläge erhalten, Schulbücher zu bezahlen sind etc, dann erreicht man das nicht mit dem Netto von A5, aber auch nicht mit dem Netto A10-8. Und das schon seit Jahren.... ohne Aussicht auf Heilung / Nachzahlung. Also solange man diesen Bedarf nicht mit Vollzeit Netto bekommt, wird man nicht mal nach A5 bezahlt, insofern arbeitet man eben bezahlungsangemessen. Eine andere Variante wäre, es prozentual auf die Arbeitszeit zu rechnen, ca 65% der amtsangemessenen Bezahlung... ergo 65% der Arbeitszeit ist Dienstpflicht. Wie man das dann realisiert, muss man sehen. Man muss dann seinen Kräftehaushalt ebenso konsolidieren. Wir haben auf die Verfassung geschworen und müssen nun für einen Verfassungsbrecher arbeiten... mehr Sarkasmus geht nicht. Ich merke, wie mich das auch psychisch belastet, so verar.... zu werden, jegliche Motivation ist am sterben. So wie sich unser Dienstherr seit Jahren verhält, müssten Depressionen als Berufskrankheit anerkannt werden.
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- Väterchen Frost bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Mirko Prinz bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- just me bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- André Grashof bei Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
- Martin bei Fehler, vorsätzliche Falschberechnungen und Lügen im verfassungsbrechenden Referentenentwurf
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Lutz bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Väterchen Frost bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Andreas Damm bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:
100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.
Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:
Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.
Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.
Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.
Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.
Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html
Wieder ein eindrucksvoller Beitrag von den Kollegen der Polizei.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_DGB-Besoldungsreport-2019-Berlin-holt-auf-bleibt-aber-in-der-Abstiegszone?open&ccm=000
Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!
Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die „Richterschaft“ in der Stadt dies so mitmachen.
Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.
Dazu habe ich ein interessanten Artikel entdeckt :
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201903/04/318377.html
Ich frage mich wie die das nachverhandeln wollen. Es wird Zeit für ein deutliches Machtwort durch das BVerwG. Weiter so André……!
Gruß Hanzenbanzen
In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.
8% hört sich aber viel dramatischer an.
Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.
Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André