Nachdem durch das Bundesverfassungsgericht die baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, für nichtig erklärt wurde (2 BvL 2/17), hat sich das Land entschieden, rund 210 Millionen Euro an alle 48.000 betroffenen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auszuzahlen. Die Nachzahlung erfolgt ohne Antragstellung, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen.
Das Land geht damit über die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, verzichtet auf die Einrede der Verjährung und damit auch auf den durch die Rechtsprechung geprägten Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“.
Finanzministerin Edith Sitzmann dazu: „Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, deren Eingangsbesoldung 2013 bis 2017 abgesenkt war“.
Sitzmann weiter: „Es spielt keine Rolle, ob jemand Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Alle erhalten die abgesenkten Beträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig zurück.Als Land stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Deshalb zahlen wir schon seit 1. Januar 2018 völlig unabhängig vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Eingangsbesoldung wieder in voller Höhe aus“
Diese politische Entscheidung sollte auch Maßstab für das Land Berlin sein!
Quelle: baden-württemberg.de – Absenkung der Eingangsbesoldung von 2013 bis 2017 wird ausgeglichen
In Berlin wird es sowas nicht geben, dass liegt nicht mal an der Finanzverwaltung, sondern an den bekennden „Beamtenhassern“ Michael Müller und Rahed Saleh, beide von der sozialdemokratischen Partei Berlins.
Dies sollte jede/r Beamtin/Beamter des Landes Berlin mit seinen Familienanhörigen wissen. Ich hatte es schon mal ausgerechet, je nach Besoldungsgruppe hat diese sozialdemokratische Politik jedem Beamten der Stadt mehrere Zehntausend Euro gekostet.
Im Gegenzug hat sich die politische Klasse Berlin in den letzten 10 Jahren bereichert und sich gegenseitig in den B-Besoldungen befördert.
Es wurden massenweise Stellen angehoben, obwohl die Arbeit die gleiche geblieben ist.
Man sorgt halt füreinander besonders bei den Genossen. Da gilt das „Gießkannenprinzip“.
Ich hoffe, dass diese Menschen irgendwann zur Veranwortung gezogen werden.
Tja… vieles, was gerichtlich entschieden wurde bzw. in anderen Bundesländern nunmehr gängige Praxis ist, sollte Maßstab für Berlin sein.
Ob es das sein wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Man sehe sich nur die Erschwerniszulagenverordnung an, die der Berliner Senat in Selbstbeweihräucherung als Zeichen der Zeit verkauft. Um mich nicht falsch zu verstehen… die Erhöhung der Zulagen für die Spezialeinheiten war dringend geboten. Jedoch wird nur ein kleiner Kreis der Kolleginnen und Kollegen in den Genuss kommen, von de erhöhten Zulagen zu profitieren. Ein überwiegender Teil der bedarfsorientiert Duenstverrichtenden, z. B. StrD K, bleiben außen vor.
Und so verfährt der Berliner Senat in Salamitaktik weiter, um sich selbst gut zu fühlen bei gleichzeitig möglichst geringen finanziellen Aufwand.
Und genauso wird es sein, sollte das BVerfG urteilen, dass Berlin nicht amtsangemessen besoldet. Ich erwarte von Senat, vertreten von Kollatz und Co. nur noch das, was er gezwungen ist zu zahlen, um nicht gänzlich als verlogen dazustehen.