Man könnte meinen in Sachen Besoldung wird derzeit nicht nur eine Sau durchs Dorf getrieben, sondern mehrere Säue immer wieder durch das „besoldungstechnische Hauptstadtdorf“.
Das Thema scheint die Regierungsfraktionen arg zu beschäftigten. Wahrscheinlich getrieben von den Umfragewerten in der Wählerschaft und der drohenden Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig war und immer noch ist, werden Pläne geschmiedet, um das verfassungsrechtliche Mindestmaß zu schaffen und der offensichtlichen Besoldungsillegalität zu entfliehen.
Unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit werden Sonderzahlungen kreiert, die Besoldungsgruppen unterschiedlich berücksichtigen und letztendlich wieder ein Prüfkriterium des BVerfG in Hinblick auf das Abstandsgebot verletzen. Den „noblen“ Vorstoß nur die unteren Besoldungsgruppen mit einer höheren Sonderzahlung zu beglücken, dürfte eine schlichte Motivation zu Grunde liegen. Einerseits müssen Mitarbeitende der Landesverwaltung in der Besoldungsgruppe A4 nicht mehr mit dem Leistungen der Sozialhilfeempfänger konkurrieren und andererseits kann die vom BVerfG vorgegebene Grenze (15% über Sozialhilfesatz) eingehalten werden. Nebenbei entsteht der positive Effekt, dass die nicht pensionsrelevanten Sonderzahlungen keine Folgekosten verursachen.
Anstatt dem Beschlussantrag der Basis für den kommenden SPD-Parteitag zu folgen und die Berliner Besoldung in Anbetracht der regionalen Konkurrenz (Bundesbehörden, Land Brandenburg) an das Bundesniveau anzupassen, wird die SPD-Spitze nicht müde neue Kalkulationen für eine Besoldungsanpassung zu erfinden. Eine „Berlin-Zulage“ in Höhe von 150 Euro soll das Mittel zum Zweck sein. Kurzum ein Sockelbetrag, der nach Anpassung an den Besoldungsdurchschnitt geeignet ist, das Besoldungsgefüge weiter einzuebnen. In der Gesamtschau ist dies mit dem Vorteil verbunden, dass nur die Hälfte des Geldes in die Hand genommen werden muss, welches für die Anpassung an das Bundesniveau notwendig wäre.
Hinzu kommt noch die Ankündigung, dass ein einheitliches Besoldungsgesetz geschaffen wird, welches vermutlich die Besoldungsbestandteile weiter „verschwubbeln“ wird und bestimmt noch andere Überraschungen beinhaltet. Hier sei an die leidliche Erfahrung mit der Umstellung auf Erfahrungsstufen im Jahre 2011 erinnert, bei der etliche lebensältere Beschäftigte den Kürzeren zogen.
Liebe Genossinnen, liebe Genossen der Berliner Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, es gilt darum, nicht weiter auf Zeit zu spielen. Die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin sind es leid, dass ständig Besoldungsverbesserungen durch mehrfache Pressemeldungen angekündigt und im Nachhinein wieder „kassiert“ werden.
Am 16./17.11.2018 besteht die Chance ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung der Beamtenschaft zu setzen und den Antrag 35/II/2018 zu unterstützen.
https://parteitag.spd-berlin.de/antraege/you-get-what-you-pay-berliner-verwaltung-konkurrenzfaehig-und-attraktiv-zum-bund-und-anderen-laendern-machen/
Und falls es noch an Ideen mangelt, könnte der Antrag dahingehend modifiziert werden, dass eine sofortige Anpassung erfolgt, um die Schmach einer Verurteilung durch das BVerfG zu mindern.
Zukünftig wäre auch eine dynamische Anpassung – ähnlich wie im § 6 Abs. 3 des Landesabgeordnetengesetzes geregelt- wünschenswert. Die zeitgleiche Anpassung der Besoldung mit den Entschädigungszahlungen der Abgeordneten hätte eine super Außenwirkung, würde das Vertrauen in die Politik stärken und bestimmt einige Wählerstimmen generieren.
Darum „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch für Beamtinnen und Beamten!
Grundgehalt A8 in Niedersachsen brutto gut 130 Euro mehr als in Berlin! Wann wird endlich für das Land Berlin entschieden und dem ganzen Spuk ein Ende?
Ganz aktuelle Entscheidung des BVerwG zur Beamtenbesoldung im Land Niedersachsen…
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Beamte-in-Niedersachsen-erhalten-zu-wenig-Geld,beamte174.html
Es erübrigt sich wohl jeder Kommentar.
Der Berliner Senat hält trotz rekordverdächtiger Steuereinnahmen und der niedrigsten Arbeitslosenquote seit den 90iger an seinem verfassungswidrigen Kurs fest.
Nicht nur der RBM hat gem. neuester Umfragen fertig. Die SPD ist nahe am politischen K.O.
Wer solche Besoldungserhöhungen als Erfolg verkauft, hat jeglichen Bezug zu seiner Mitarbeiterschaft verloren.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.753081.php
Danke für deine Mühen…Top wie immer