In dem Aufsatz “BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben” kommentiert der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Dr. Martin Stuttmann, in der “Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht” die Gerichtsentscheidung des BVerwG in Sachen Berliner Besoldung.
Der Verlag C.H.BECK oHG hat auf Anfrage des Aktionsbündnisses den Aufsatz kostenfrei für unsere Homepage zur Verfügung gestellt. Viel Spass beim Lesen!
NVwZ 2018, 552 – „BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben“
Hallo Sascha,
da hast Du absolut Recht. Und gerade weil es eine enorme Anhebung geben muss, werden auch nur diejenigen eine rückwirkende Zahlung erhalten, die zeitgerecht Widerspruch eingelegt haben!!! Das ist nach wie vor wichtig! MINDESTENS einmal jährlich Widerspruch einlegen.
Darüber hinaus finde ich es absolut unglaublich, welche Willkürakte seitens einer Regierungskoalition möglich sind (SOZIALdemokratische Partei???). Immer mehr unabhängige Institutionen weisen darauf hin, dass es keine Bestenauswahl im Land Berlin mehr gibt. OVG und BVerwG waren überragend eindeutig in ihren Urteilen, Landes- und Bundesamt für Statistik belegen, dass es keine Amtsangemessenheit der Besoldung in Berlin gab und gibt, die Politiker erhöhten sich ihre Diäten alleine in 5 Jahren um 17,1 % MEHR, als sie den Beamten gönnten… das ist meiner Ansicht nach mehr als nur nachlässig, das ist bewusster Rechtsbruch!!! Und diese ebenfalls bewusst falschen Berechnungen durch Sen Fin wurden nicht nur von uns, sondern auch vom DRB Berlin entlarvt. Auch wenn ich positiv einem Gewinn beim BVerfG entgegen sehe (und auch für den öffentlichen Dienst in ganz Deutschland erhoffe), dann muss ich doch sagen, dass mein Vertrauen in die Politik in diesem Land nachhaltig zerstört wurde. Trotzdem uns Allen alles Gute!!! André Grashof
Wenn man den Kommentar von Hr. Stuttmann liest, wird einem noch einmal das ganze Ausmaß der Schmierenkomödie um unsere Besoldung noch einmal bewusst. Insbesondere die Aspekte, die bei den Berechnungen nicht berücksichtigt wurden, wie Heizkosten oder PKV, scheinen den Erhöhungsbedarf der Besoldung noch weiter nach oben zu treiben. Vor allem die Tatsache, dass ein nach A4 besoldeter Beamter eigentlich das Gehalt eines A10 Beamten erhalten müsste, lässt es einem schwindelig im Kopf werden.
Ich frage mich allerdings wirklich, wenn das Bundesverfassungsgericht dem nur annähernd folgt, wie das Land diese Besoldungserhöhung und auch noch die damit verbundenen Nachzahlungen stemmen will?