Auf Schriftliche Anfrage einer Abgeordneten antwortete die Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt:
„Auf der Grundlage des Quervergleiches der Länder und des Bundes der Jahresbruttobesoldung für das Jahr 2017, bestehend aus dem Grundgehalt der Endstufe, allgemeiner Stellenzulage/Strukturzulage, Einmalzahlung und Sonderzahlungen (Stand Dezember 2017), beträgt der Abstand vom Land Berlin zum Bundesdurchschnitt 5,41%. Da eine einprozentige Anpassung der Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger das Land Berlin rund 45 Millionen Euro kostet, würde eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung an den Bundesdurchschnitt der Bundesländer derzeit rund 243,45 Millionen Euro pro Jahr kosten.“
Eine Aussage über die Belastung des Haushaltes in den Folgejahren könne nicht getroffen werden, weil die Anpassungszeitpunkte und die Anpassungshöhe der Vergleichsbesoldungen derzeit noch nicht bekannt sind.
Weiterhin werden in der Anfrage die prozentualen Abstände und notwendigen Anpassungsbeträge zu den Landesbesoldungen von Brandenburg und Bayern sowie dem Bund benannt:
derzeitiger Abstand in % | notwendige Haushaltsmittel in Mio. € | |
Brandenburg | 5,41 | 231,30 |
Bund | 10,71 | 481,95 |
Bayern | 12,30 | 553,50 |
Im Vergleich zum Bund und zu Bayern und unter der Beachtung des notwendigen Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen, darf man mittlerweile von einer Degradierung der Berliner Beamten sprechen.
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