In dem Aufsatz „BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben“ kommentiert der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Dr. Martin Stuttmann, in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ die Gerichtsentscheidung des BVerwG in Sachen Berliner Besoldung.
Unter anderem stellt er auf Grundlage der Entscheidung des BVerwG fest, dass die Besoldung eines Berliner Beamten in der Besoldungsgruppe A 4 seit 2009 ca. 3000 Euro unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Minimums lag. Dementsprechend wäre es zwangsläufig notwendig, dass die niedrigste Besoldungsgruppe A4 um vier Beförderungsstufen angehoben werden müsste!
Dr. Stuttmann vertritt weiterhin die Auffassung, dass das im Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Abstandsgebots unweigerlich dazu führt, dass alle Besoldungsgruppen ebenfalls angehoben werden müssen.
Entscheidend ist jedoch die Empfehlung des Autors zum Ende des Artikels. Der Vorsitzende Richter legt allen Beamten und Richtern nahe, weiterhin jährlich Widerspruch zu erheben, um das Anrecht auf rückwirkende Nachzahlungen zu wahren.
Quelle: „BVerwG: Alle Besoldungsgruppen erheblich anheben“ von VorsRiVG Dr. Martin Stuttmann, original erschienen in: NVwZ 2018 Heft 8, 552 – 554.
Sehr geehrter Herr Dr. Stuttmann,
liebe Leser,
dem Autor beipflichtend sind Besoldungen von Beamten, gerade im vermutlich ehemals mittleren Dienst alles aber nicht üppig.
Wenn man diese mit den R-Besoldungstabellen vergleicht, jammern Richter hier aber m.E. auf etwas hohem Niveau.
Zugegebener Weise ist der Alltag eines Richters in der BRD vermutlich nicht bloß unbeschwerlich.
In Anbetracht des Grundgesetzes und der Gerichtsverfassung als auch der grundlegenden Voraussetzungen, ein Amt zu bekleiden, ist es vermutlich schwer, als Richter tätig zu sein.
Insbesondere, wenn man dann auch noch Recht zu sprechen hat.
Die Auffassung des Autors Dr. Stuttmann in allen Ehren aber ist es nicht viel eher so, dass hier ein Richter seine Kollegen anstachelt, den Staat und Steuerzahler zu plündern?
Nein, im juristischen Sinne vermutlich nicht.
Wenn nun ein Richter seine Besoldung moniert, käme dann ein Richter der über den Widerspruch entscheidet nicht gleich mit auf „dumme Gedanken“?
Insbesondere wenn die dann Entscheidungsträger ebenso Widerspruch einlegten, entscheidet ein Richter dann m.E. der Wertigkeit nach in eigener Sache.
Von der jeweiligen vermutlich Kostentragung dürfte dann auch wiederum der Steuerzahler beschwert sein.
Die Wartezeiten an einem deutschen Gericht werden so also offenbar auch nicht verkürzt, viel eher scheinen sie hausgemacht oder gewollt um anderweitig zu entlasten.
Sinnvoll wäre m.E. viel eher, zumindest hinzu zu schreiben, was den Steuerzahler dies denn insgesamt zusätzlich kostet.
Nun ist es anders herum auch nicht so, dass man behaupten könnte, bei Gericht wären nur Nichtsnutze tätig – im Gegenteil.
Meines Erachtens sind dort mitunter sogar höchst befähigte Juristen, dennoch erweckt die bundesdeutsche Rechtssprechung mitunter den Eindruck, sie sei von einem anderen Stern.
Ein mindest Maß an Intellelt traue ich jedem Richter zu, eine Besoldung nach R-Tabelle jedoch zu benörgeln deutet ggf. darauf hin, den jenigen fehle es an irgendetwas Anderem. Dies aber vermag ich vermutlich nicht zu bewerten, wenn es vielleicht auch lediglich zu viel Freizeit ist, so empfielt sich vielleicht ein Besuch im Bordell.
Der promovierte Autor – um hier einmal Tacheles zu schreiben – hielt seine Disputatuon womöglich zum Thema „Wie man als Richter noch etwas mehr bekommt“. Wundern würde es mich jedenfalls vermutlich nicht.
Wenn nun Verwaltungsjuristen bezüglich ihrer Amtskollegen der Verwaltung genüge getan haben, ist dies m.E. grundsätzlich zu begrüßen.
Zwar vermag ich nicht in die Zukunft zu blicken, jedoch würde es mich nicht wundern wenn Richter ihren Dienst quittieren, womöglich weil schlecht bezahlt wurde.
Dem Autor Dr. Stuttmann möchte ich keines Weges zu nahe treten – ich achte und schätze ihn – jedoch ist die Besoldung eines Richters z. Zt. bei Gott nicht mein eigener Fokus.
Fährt man nicht grundsätzlich am Besten, wenn das Beamtenrecht aus dem Alltag weg ist und man sich eigenen Belangen widmen kann anstatt auch noch dem Geld hinterher zu rennen?
N.m.E. eindeutig, wenn nun Richter auch der Auffassung sind sie seien unterbezahlt mag das individuell grundsätzlich zutreffend sein, dies möchte ich generell ja garnicht abstreiten.
Viel eher möchte ich mit diesem Kommentar etwas ganz anderes sagen;
Grundsätzlich bin ich umfassend im Bilde, auch wenn es primär so aussieht als wären Richter Jammerlappen, leisten mitunter auch Beamte zwischendurch mal etwas. Meistens bekommt es nur keiner mit.
Hier zu kommentieren ist mir eine kleine Ehre, auch wenn ich nicht sagen könnte, wer das hier liest.
Hunger habe ich obendrein, zunächst müsste aber vermutlich etwas umgewandelt werden. Ob es Aminosäuren sind oder die Trägheit der Masse in Bewegungsenergie – ich könnte bloß vermuten – ich bin weder Biochemiker noch Physiker.
Somit kommentiere ich einfach weiter, nachdem ich mir eine Scheibe selbst gebackenes Brot und echt leckere Tomate gegönnt habe.
Zunächst verfasse ich aber noch einen Absatz, um meinen Vorredner nicht unberücksichtigt zu lassen und bitte für die persönliche, formlose, ggf. ironisch klingende Ansprache um Verzeihung: „Helft André!“
Es wurde nur ein Apfel und spontan änderte ich meine Auffassung: „Helft André nicht.“
Zur Heilung von Verwaltungsakten könnte ich auch anfangen, Kommentare zu verfassen, hier halte ich mich aber in so fern zurück, als dass die Applikation von Heilendem nicht Intention des hiesigen Kommentars ist.
Zurück zum Text bzw. zum Autor:
Herrn Dr. Stuttmann dankte ich bis heute nicht und habe dies an für sich auch grundsätzlich nicht.
In beratender Tätigkeit – dies ist das m.E. mindeste, dass man von einem Richter m.E. erwarten kann – schätzte ich seine fachliche Kompetenz, auch wenn grundsätzlich ein, zwei Themenbereiche bislang offen blieben. Man sollte sich vermutlich schlicht mit dem bisschen zufrieden geben, dessen Rechtsanspruch man begründen kann.
Für den Fall, Herrn Dr. Stuttmann wieder zu sehen, sehe ich einem vermutlich erquickenden Gedankenaustausch entgegen.
Somit eine gute Nacht und ein angenehmes Wochenende.
Herzliche Grüße,
Felix Lotha
-Rettungsassistent-
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Insbesondere durch die Bemühungen von André und seinen Mitstreitern, welchen wir unendlichen Dank entgegen bringen sollten, wissen wir, dass Berlin verfassungswidrig alimentiert.
Bisher helfen uns dieses Wissen, die bisher unsere Auffassung bestätigenden Urteile der Verwaltungsgerichte und sämtliche juristischen Einschätzungen nicht weiter, damit die Besoldung auf unseren Konten landet, welche uns zusteht.
Die teils abenteuerlichen Ausführungen eines Dr. Kollatz-Ahnen, welcher nunmehr von einer „überdurchschnittlichen“ Besoldung in Berlin ab dem kommenden Jahr sinniert, zeigen, dass wir nur gemeinsam den Senat in die Knie zwingen können, um zu unserem Recht zu kommen.
André braucht unsere Unterstützung!!!