Auf Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) zum Thema: „Auswirkungen einer vermutlich im kommenden Jahr vom BVerfG festzustellenden verfassungswidrigen Beamtenbesoldung“ erfolgte eine umfangreiche Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass:
- ein Korrektur der Berliner Besoldung wird – entgegen der Verfahrensweise in anderen Bundesländern – erst erfolgen, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt hat,
- es nicht beabsichtigt ist, eine Musterstreitvereinbarung mit den Dachverbänden abzuschließen und somit jede/r Betroffene selbst sein Recht geltend machen muss,
- eine Nachzahlung nur Anspruchsteller erhalten die zeitnah (im jeweiligen Haushaltsjahr) Klage oder Widerspruch (Vorverfahren) erhoben bzw. eingelegt haben. Das Widerspruchsverfahren darf dabei noch nicht abgeschlossen sein.
- SenFin mittlerweile die Ruhendstellung der Widersprüche empfiehlt und eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung beim Senat einbringen möchte
- entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG ein Vorziehen der Besoldungsanpassung zum 1. eines Jahres – so die Verfahrensweise der Angleichung der Abgeordnetendiäten – nicht in Betracht gezogen wird,
- noch viel zu wenig Beamtinnen und Beamte ihr Recht auf amtsangemessenen Alimentation durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben und deshalb im Falle einer positiven Entscheidung des BVerfG keine Nachzahlung erhalten werden!
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