Die Regierungskoalition hält mit der für Januar 2021 angekündigten Besoldungserhöhung um 2,5 Prozent ihre eigene Koalitionsvereinbarung nicht ein. Hehres Ziel war es, die Berliner Besoldung an den Länderdurchschnitt anzupassen. Warum dies nur mit einer Erhöhung im 8,34 Prozent (!) gelingt, hat André in einer groben Berechnung dargelegt . Er stellt fest, dass die Berliner Besoldung noch weit weg vom Länderdurchschnitt ist. Die Zahlen wurden dem Abgeordnetenhaus übersandt und keine/r kann sich damit herausreden, dass er/sie dies nicht wusste.
(Berechnung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des BVerfG und mittels hypothetischer Beträge im Bereich der Heilfürsorge – hier müsste sicherlich konkret in den Ländern recherchiert werden, welche Beträge im Durchschnitt anzusetzen sind. Der von mir gewählte Betrag orientiert sich an der Realität im Land Berlin für mein Alter)
Tatsächlich wären 8,34 % Besoldungserhöhung im Land Berlin im Jahr 2021 erforderlich, um den Durchschnitt zu erreichen.
Und dass OHNE die erforderliche Nachberechnung der Länderbesoldungen aufgrund des BVerfG-Beschlusses zu 2 BvL 4/18!
Nachfolgend die Begründung dazu:
Mir liegt der Quervergleich der Beamtenbesoldung der Länder für das Jahr 2018 von SenFin IV D 12 vor, der mutmaßlich als Anlage für deren Berechnungen benutzt wurde.
Das Land Berlin wurde bereits als verfassungswidrig bei der Besoldungsberechnung überführt. Die Länder Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt liegen zur Entscheidung bereits dem BVerfG vor und sind aus einem Vergleich herauszurechnen. Die Bundesbesoldung hingegen, ist in einem Vergleich aufzunehmen! 11 Länder (inkl. Bund) werden demzufolge in den Vergleich einbezogen.
ZUSÄTZLICH ist zu berücksichtigen, dass es in mehreren Bundesländern freie Heilfürsorge gibt, die das Nettoeinkommen erheblich erhöhen. Bei mir wäre das eine Ersparnis von etwa 350,00 € monatlich.
Von den in einen Besoldungs-Vergleich aufzunehmenden Bundesländern weisen folgende freie Heilfürsorge auf: Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und der Bund (andere haben zu einen gewissen Anteil bzw. unter bestimmten Voraussetzungen die freie Heilfürsorge, bleiben jedoch zur Einfachheit der Berechnungen und zugunsten des Landes Berlin unbeachtet – gem. Daten „beihilferatgeber.de“).
Unter Berücksichtigung all dieser vom BVerfG vorgegebenen Parameter ergab sich zu Beginn des Jahres 2019 das vorläufige Ergebnis: 8,86 % fehlten im Land Berlin, um sich dem Durchschnitt anzupassen. Auch die Erhöhungen der Berliner Besoldung im Jahr 2019 und 2020 relativieren sich, da auch die anderen Bundesländer nicht unerhebliche Besoldungssteigerungen aufwiesen. Um sich dem Durchschnitt der Besoldung der Länder inkl. Bund anzupassen ist im Jahr 2021 eine Erhöhung um 8,34 % erforderlich (Berechnungsweg s.u.).
Rechenweg:
Diese o.g. 11 Länder (inkl Bund) weisen ein durchschnittliches Jahreseinkommen bei meiner Besoldungsgruppe A 13 auf in Höhe von 62.883,74 € – ohne Einbeziehung der freien Heilfürsorge – bedeutet einen Abstand in Höhe von 3.015,27 € zum Land Berlin Anfang des Jahres 2019
Überschlägige Berechnung: jeweils 350,00 € monatliche Ersparnis bei 6 Ländern mit freier Heilfürsorge geteilt durch 11 Länder, die in einem Vergleich betrachtet werden – mal 12 Monate für das Jahresergebnis = 2.290,91 € die im Länderdurchschnitt bei der Besoldungshöhe berücksichtigt werden müssen.
3.015,27 € plus 2.290,91 € = 5.306,18 € tatsächlicher Fehlbetrag zur Berliner Besoldung im Verhältnis zur durchschnittlichen Länderbesoldung – ergibt einen prozentualen Fehlbetrag in Höhe von 8,86%!
Im Jahr 2019 und 2020 erhöhte das Land Berlin die Besoldung um jeweils 4,3 % – das klingt erst einmal sehr viel, relativiert sich aber, da auch die anderen Bundesländer die Besoldung erhöhten – im Jahr 2019 um durchschnittlich 3,33 % und im Jahr 2020 um durchschnittlich 3,35 %. Bedeutet, dass sich das Land Berlin im Jahr 2019 um 0,97 % und im Jahr 2020 um 0,95 % an den Durchschnitt der Länder herantastete (hier wurde zugunsten des Landes Berlin NICHT berücksichtigt, dass die Besoldungserhöhung erst zum 01.04. bzw. 01.02. eines Jahres vollzogen wurde. Weiterhin wurden die voraussichtlich verfassungswidrigen Besoldungen verschiedener Länder mit inkludiert). Voraussichtlich wird es im Jahr 2021 einen durchschnittlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 1,4 % bei den anderen Bundesländern geben (OHNE die erforderlichen Erhöhungen aufgrund des BVerfG-Beschlusses).
Bedeutet, dass von den oben errechneten 8,86 % Unterschiedsbetrag zum Länderdurchschnitt für das Jahr 2018 in den Jahren 2019 und 2020 nur 1,92 % im Land Berlin abgebaut wurden und damit 6,94 % als Fehlbetrag übrigbleiben. Diese 6,94 % müssen im Jahr 2021 zur durchschnittlichen Besoldungserhöhung der Länder um 1,4 % hinzuaddiert werden = 8,34 % sind erforderlich, um den Durchschnitt der Länder zu erreichen!
In der ersten Instanz kann man die Klage auch ohne Anwalt selbst einreichen (habe ich so gemacht). Weil der genaue Streitwert (noch) nicht bezifferbar ist, wird ein fiktiver Streitwert von 5.000 € angesetzt, wofür 438 € an Gerichtskosten/-gebühren anfallen.
Falls man die Klage zurückzieht (z. B. weil das Land Berlin auch ohne jeweils zu erstreitendes Klageurteil zahlen sollte – wer’s glaubt) würde man 2/3 der vorausbezahlten Kosten wiederbekommen. 146 € wären dann futsch. Wenn man die Klage gewinnt, bekommt man die vorausbezahlten Kosten komplett wieder.
Aufpassen muss man bei einem Vergleich. Da kommt es i.d.R. auf das Verhandlungsgeschick an, auf welchen Kosten man sitzen bleibt.
PS: Bin kein Anwalt und meine Ausführungen stellen auch keine Rechtsberatung dar.
Det senat feiert sich
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030546.php
Hallo,
erst einmal danke für den unermüdlichen Einsatz. Fall jemand eine Klage sende ich einen LINK. Der Rechtsanwalt General hat Erfahrungen mit diesen Klagen.
https://www.kanzlei-general.com/details/amtsangemessene-alimentation-land-berlin-klagen-oder-widerspruch.html
Hallo, Klage auf Freie Heilfürsorge einreichen ? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies was bringen soll ! Hoch lebe unser Föderalismus ! Gruß Thomas
Nee, Klage gegen zu niedrige Besoldung
Hallo Tim, dass haben doch bereits viele Kollegen erledigt ! Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, einfach Kontakt aufnehmen und klären ob sie die Kosten übernehmen, wenn ja alles gut ! Wenn sie verneinen oder du keine Versicherung hast, dann wirst du dir ca. 500,– Eur ans Bein binden müssen um die Aktion zu starten.
Gruß Thomas
Hallo …
Ich denke viele werden noch warten auf das Urteil zur A-Besoldung.Hab meine Widersprüche seit 2010 fleißig abgegeben und natürlich viele meiner Kollegen das auch empfohlen.
Von daher finde ich die Frage schon berechtigt ab wann es Sinn macht Klage einzureichen .
Gruß Hans 2
Hier ist nochmal der Hans 2…🤗Eine Frage hätte ich noch.:Macht es Sinn eventuell 1 Anwalt zu Beauftragen und auf eine Sammelklage hinzuarbeiten (wie bei VW)???Denke Verdi wird sich weigern Aber ein Anwalt wird sich da schon finden .Was meint ihr ?.
Würde meinen Anwalt auch mal fragen ..
Und das Reparaturgesetz wird eh eine Lachnummer, da bin ich mir sicher !!!
Hey Tim,
schau mal in die FAQ-Seite bei uns. Da haben wir einiges zusammen gestellt. Aber falls Du jeweils Widerspruch eingereicht hast, könnte es reichen. Außer, dass Du das schon viele Jahre lang machst, dann wäre eventuell eine Klage sinnvoll/nötig… was Dir aber niemand zu 100% sicher sagen kann. Alles Gute,
André
Hallo Tim,
meine Versicherung deckt bisher meinen Start der Klage.
Liegt aber auch daran, dass ich die Versicherung schon lange habe und den Zeitraum meiner Widersprüche abdeckt.
Wenn du erst seit 1 oder 2 Jahren eine Versicherung haben solltest, wird diese sicherlich eine Übernahme ablehnen und du den „Start“ zunächst selber zahlen musst.
Die genannten 500 Euro sind richtig, diese müssen bei Gericht gezahlt werden, wenn die Klage eingereicht wird.
MfG
Wir haben unseren Rechtsschutz schon lange. Es sind bestimmt 10 Jahre. Ich hatte auch schon mal einen Schadensfall ausgelöst, dann aber nicht weiter verfolgt, weil die Widersprüche ja ruhen. Ich werde dann wohl doch meine Unterlagen zusammen suchen, diesem Senat traue ich nicht weiter, als ich ihn werfen könnte.
Die Freie Heilfürsorge ist natürlich ein Faktor. Steht irgendwo geschrieben, welchen „Wert“ die hat? Die persönlichen Kosten sind ja doch sehr variabel, dementsprechend können die angesetzten 350€ nur grob geschätzt sein. Ich persönlich zahle mit (noch) 2 Kindern nur 200€/Monat, Kinder sind in der Gesetzlichen KV. Vermutlich müsste auch berücksichtigt werden, welche Kosten die Freie Heilfürsorge übernimmt.
Wie ist denn der allgemeine Tenor hier? Klage einreichen trotz ruhender Widersprüche? Hat da schon jemand Erfahrung mit, auch, ob die Rechtsschutzversicherung sowas übernimmt?
Diese Beispielrechnung sollte vielleicht jeder seiner Mail an die Abgeordneten hinzufügen.
Was haltet ihr davon?
Gruß Mario