Etwas später als angekündigt haben wir nun die Antworten von SenFin auf unseren Fragenkatalog bekommen. Dafür vielen Dank in Richtung Senatsverwaltung. Die Antworten sollte jeder für sich selbst interpretieren.
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https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024
Ich weiß gar nicht, ob ich bei der Jahresplanung des Bundesverfassungsgerichts lachen oder weinen soll. Wenn der Bezeichnung eines Balsamico hohe Priorität eingerichtet wird. Naja.
Ich glaube nicht mehr, dass in Sachen A-Besoldung noch eine Entscheidung zu unseren Gunsten erfolgt. Und selbst wenn. Das Spiel geht doch dann von vorn los. Kein Senat wird sich für beamtete Dienstkräfte in die Bresche werfen. Warum auch? Dass hier keine Möglichkeit besteht, dagegen anzugehen ist doch die Mutter des Scheiterns. Mittlerweile liegen doch alle Berechnungen und Stellungnahmen vor. Die Verzögerung hat eben System. Der ÖD wird wieder abgespeist. Andere Branchen bringen ihren Beschäftigten, auch mit Blick auf die Inflation, da deutlich mehr Wertschätzung entgegen. Für uns wird die Inflation ja offensichtlich ausgesetzt, genau wie ein angemessener Abstand zum Bürgergeld. Hab ich das richtig gelesen, dass 5 Prozent über 27 (!) Monate angeboten wurden seitens der Kommunen? Also weniger als 2,5 % /anno? Lächerlich. Ich möchte keine Abspeisungen durch Einmalzahlungen oder Kindergelderhöhungen haben, sondern eine angemessene Besoldung, die auch ruhegehaltsfähig ist. Danke allen hier, besonders André, für den unermüdlichen Einsatz. Ich hoffe, dass die Kraft und der lange Atem zu dieser Mission noch lange Zeit bestehen bleiben. Sie und wir werden sie brauchen.
Hallo,
die Berliner CDU hat sich im Vorfeld der Wahlwiederholung zur Problematik amtsangemessene Besoldung mehr als deutlich positioniert. Sie hat, wenn die Koalition mit der SPD unter Führung der CDU steht, definitiv ein Gesicht zu verlieren.
Das Ziel, die Verwaltung wieder gangbar zu machen, kann eben auch nur mit geeignetem Personal realisiert werden. Ein Baustein hierzu ist, dass der dringend benötigte Nachwuchs eben nicht woanders anheuert oder Fachkräfte nicht reihenweise zum Bund etc. wechseln, da dort u.a. besser bezahlt wird. Beides passiert aber momentan in nicht geringem Umfang.
Und mit einem geplanten Sondervermögen von 5 Mrd EUR für den Klimaschutz muss sich der zukünftige Senat spätestens jetzt die Frage stellen lassen, warum dann geltendes Besoldungsrecht nicht umgesetzt wird.
Ferner müssen die Gewerkschaften jetzt liefern. Kommt eine Einigung im Tarifkonflikt des öD, egal ob jetzt bei Bund und Kommunen oder Ende des Jahres bei den Bundesländern, mit einem nicht annähernd so guten Ergebnis wie in anderen Branchen zustande, werden die Mitglieder reihenweise austreten. Und es wäre ein fatales Signal an alle, die auf Jobsuche sind. Niemand von den Schul- und Studienabsolventen wird dann den öD priorisieren.
Hallo, ihr Leichtgläubigen, nachfolgender Text ist vom 17.01.2023,
so wird das nichts und kann es ja auch gar nicht. Was habt ihr denn anderes erwartet, ein Grüner im Amt eines Finanzsenator.
Der Mann oder auch Frau hat ja noch nicht mal ein abgeschlossenes Studium der Finanzen oder sonstiges, geschweige denn einen Facharbeiter-/Gesellenbrief, zumindest kann ich das so aus dem Netz erfahren. (Wenn das nicht korrekt sein sollte, kann der Senator es ja gern gegenteilig belegen)
Und so liest sich auch die Antwort zum Fragenkatalog….
Allerdings betätigt sich auch hier wieder einmal meine mittlerweile feste Überzeugung, dass dem RRG Senat samt seinen Machenschaften und ganz allgemein der gegenwärtigen Politik, so nicht beizukommen ist.
Auch zum Bundesverfassungsgericht, habe ich mittlerweile wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in der Sache…..Was wollt ihr denn z.B. tun, wenn das o.g. Gericht nach so langer Zeit, in genau der Linie von RRG bzw. der Ampel eingeschwenkt ist und auch so urteilt?
Wie lange wollte ihr noch reden und schreiben……Die bisherige politischen Führung, egal welche Farbe, hat jahrzehntelang seine Chance gehabt und versagt jeden Tag, außen- und innenpolitisch. Gewerkschaften die sich ja originär z.b. hier mit Problemen der Alimentierung und das mit ordentlichem Druck, befassen sollten, versagen seit vielen Jahren besonders in Berlin und sind mittlerweile die Bezeichnung nicht ansatzweise wert.
Dieses Land ist im A….. es sei denn wesentliche Teile des Bevölkerung rafft sich mal langsam und endlich auf, um die einzige Alternative, die man offensichtlich in diesem Land noch hat, zu akzeptierten, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
Hallo,
so sehr ich deinen Ärger und Mismut verstehen kann. Aber ich bezweifle, dass der Weg der vermeintlich „einzig verbliebenen Alternative“ wirklich der Richtige ist. Ich habe da meine Bauchschmerzen, auch wenn du vage bleibst, wer diese Alternative verkörpert. Vielleicht bist du diesbezüglich etwas zu leichtgläubig.
Darüber hinaus muss ich ehrlicherweise dir anheim stellen, dass du über deine Zukunft im öD nachdenken solltest – sofern du dabei bist, wenn du von unserem Rechtssystem nicht mehr überzeugt bist und selbst dem BVerfG nicht mehr vertraust. Als Mitarbeitender des öD bist du ein Teil des Systems. Du hast einen Amtseid geleistet.
Bei aller gerexhtfertigten Kritik am Umgang der Politik mit uns Bediensteten, sind grundlegende Zweifel am GG und der darauf aufbauenden Rechtsordnung bedenklich. Ich kenne auch kein System, was besser funktionieren würde.
Und nach der Wahlwiederholung haben sich die Stimmverhältnisse stark verändert. Wir werden sehen, ob die CDU ihren Worten Taten folgen lässt.
Wenn die Berliner Politik weiterhin mauert, müssen wir den Rechtsweg weiter bestreiten und können unseren Unmut mit demokratischen Mitteln auf der Straße sichtbar machen. Alles andere widerspräche unserem Amtseid.
https://www.welt.de/wirtschaft/article244243999/Streiks-abgewendet-Tarifabschluss-fuer-die-160-000-Beschaeftigten-bei-der-Deutschen-Post.html
Ich gratuliere den Post Mitarbeitern zu dem Abschluss. Über 11 Prozent mehr Lohn kann sich in heutigen Zeiten sehen lassen.
Man wird ja mal träumen dürfen……
Zusatz
Inklusive der Sonderzahlung sind das sogar über 20 Prozent mehr Lohn.
Die Sonderzahlung verpufft..
Die Erhöhung um 340euro brutto gibbet erst ab April 2024.
zu dem Zeitpunkt wird die allgemeine Preisentwicklung bestimmt 30% betragen, verglichen mit Anfang 2022.
finde ich also nicht so dolle.
Naja… es muss immer ein Mittelweg / Kompromiss gefunden werden.
Im April erhalten die Mitarbeitenden demnach 1.020 EUR Inflationsausgleichsprämie. Von Mai bis März 2024 sind es dann monatlich 180 EUR. Stets steuer- und abgabenfrei. Ab April 2024 erhöhen sich dann die Gehälter um 340 EUR monatlich, die sich richtigerweise dann erst auf die spätere Rente auswirken.
Unterm Strich kommt jedoch in diesen schwierigen Zeiten mehr Geld bei den Arbeitnehmenden an.
Ich bin gespannt, welches Ergebnis bei den Tarifverhandlungen des öD erzielt wird.
Die Sonderzahlung rechnen wir jetzt nicht dazu.
Die bringen auch der Rentenkasse nichts.
Und nach 15 Monaten Aufteilung der Sonderzahlung ist diese dann weg.
Die 11 Prozent teilen wir dann durch zwei Jahre Laufzeit.
Das ist dann ein kleiner Dämpfer zur Inflation.
Ja klar, besser als nichts. Aber auch hier ist dann abzuwarten was die Mitglieder bei einer Abstimmung sagen.
Das BVerfG hat seine Jahresvorschau für 2023 veröffentlicht…
Es sollen demnach in drei Verfahren betreffs des Themas Besoldung Entscheidungen fallen:
Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Wieder einmal ist Berlin nicht dabei.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html;jsessionid=9A20E573326C02EDF10132FA74FCFCAA.1_cid507
siehe 2. Senat, Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr. 20 bis 22
Ich sage es mal so… gerade das Bundesland, welches jahrzehntelang seine Bediensteten so richtig veräppelt hat und es trotz Beschluss zur R-Besoldung weiterhin auch macht, bleibt erneut außen vor.
Was bleibt uns? Warten, ob wenigstens der designierte Senat unter Führung der CDU Einsicht zeigt bzw. bis das BVerfG vielleicht 2024 einen Beschluss fällt, oder öffentlichkeitswirksam die Feuertonne brennen lassen?
Unfassbar mit welcher Energie man uns Berliner hinhält. Das hat doch System dass ausgerechnet Berlin wenn überhaupt als letztes beschieden wird.
Natürlich hat das System… Das gesamte Gesinde steckt doch unter einer Decke….
Drei Feuertonnen stadtweit betreut durch Feuerwehr und Polizei ! Standorte : Berliner Rathaus, Abgeordnetenhaus, Platz des 18. März ! Ich wäre nur unter folgender Voraussetzung dabei : NULL Flyer, Fahnen, Kugelschreiber, Müsliriegel von irgendwelchen Gewerkschaften !!! Start der Planung ab 1.10.23 an einem zentralen Ort, ich sag mal Gaststätte in Mitte oder so…… Beginn der Maßnahmen letzte November-Woche pünktlich zur Weihnachtsmarkt-Zeit !
Die Mitarbeitenden der Ordnungsämter sollten wir nicht vergessen. Und vielleicht beschränken wir uns auf die Wochenenden in der Zeit von 9 bis 20 Uhr. Also in der Zeit mit der höchsten Passantenfluktuation.
Das wäre auch logistisch besser zu händeln.
Selbstverständlich gäbe es jede Menge Details bezüglich Teilnehmende, zeitliche Komponente, Vorgehensweise etc. festzulegen, deswegen auch die Frage : würde eine Vorbereitung ab Anfang Oktober genügen ?
Mal etwas aus der Rubrik „blöde Fragen“ von mir.
Gibt es keine Fristen, in der das Gericht entscheiden muss?
Könnte man so etwas wie eine Beschwerde einlegen?
Seit wann läuft eigentlich die Klage beim Bundesverfassungsgericht?
Das würde mich auch mal interessieren?!
Ich vermute mal, dass es keine starren Fristen gibt.
Mal Hand aufs Herz… sämtliche Verfahren, egal welcher Art, ziehen sich doch mittlerweile über Jahre hin. Die Justiz ist völlig überlastet. Selbst Schwerstkriminelle müssen mitunter aus der U-Haft entlassen werden, da die Judikative es nicht schafft, zeitnah die Verfahren zu führen.
Aber genau das ist ja das Problem, welches den Rechtsstaat, für den wir tagtäglich eintreten, erodieren lässt. Das Bestreiten des Rechtsweges führt nämlich nicht zu zeitnahen Gerichtsentscheidungen. Im Endeffekt sind wir Beamte, die keinen Arbeitskampf führen dürfen, der Willkür des Dienstherrn bzw. Besoldungsgesetzgebers ausgeliefert. Diese Tatsache wird hoffentlich im Verfahren vor dem EGMR, der über das Streikverbot von Beamten befinden soll, in die Entscheidung einfließen.
Andererseits könnte das BVerfG aber auch klare Regeln definieren, die bei der Besoldung zu berücksichtigen sind.
Die Föderalismusreform Anfang der 2000er hat erst diesen Mist möglich gemacht. Nunmehr kocht jeder Besoldungsgesetzgeber sein eigenen Süppchen. Niemand sieht mehr durch, da nahezu überall andere Maßstäbe zu gelten scheinen. Alles geschieht aus rein fiskalischen Gründen, wobei genug Geld vorhanden wäre. Es wird nur anderweitig ausgegeben – zu unserem Nachteil.
Und die Gewerkschaften des öD sind nicht fähig, gemeinsam diesem Treiben der Politik ein Ende zu setzen.
https://www.google.com/url?q=https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik%25202020.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&sa=U&ved=2ahUKEwiM0KPVt839AhWMSvEDHSuQA7sQFnoECAcQAg&usg=AOvVaw1R_bvoWUcOI66A0_98FIp3
Hier eine statistische Übersicht über die Verfahrensdauer. Eine gesetzliche Regelung gibt es jedenfalls nicht.
Seite 22
Hey Ihr,
habe mal wieder das BVerfG angeschrieben und gefragt, aus welchem Grund jüngere Verfahren vorgezogen wurden. Mal sehen, wann eine Antwort kommt…
Alles Gute, André
Hallo Andre,
Dankeschön erstmal… Deine Mühen können nicht genug gewürdigt werden.
Es gibt im Übrigen einen Beschluss des EGMR, der Verfahrensbeteiligten Schadenersatz zugesprochen hat, nachdem das BVerfG über 6 Jahre gebraucht hatte, ein abhängiges Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der EGMR urteilte, dass eine solche Verfahrensdauer zu lang sei und die Beteiligten in ihren Rechten verletzte.
Einfach mal googlen.
Hey Fragender,
zu diesem Thema gibt es eine Menge Hinweise. Hast Du etwas ganz aktuelles gefunden? Dann wäre ein link dazu wunderbar…
Beste grüße, André
Ihr seid echt süß… Ich empfehle einen Blick in die Länder mit Schwarz-Rot. Das hat keine Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung.
Wenn Karlsruhe sie nicht dazu zwingt passiert gar nichts. Beste Genesungwünsche an BVR Dr. Ulrich Maidowski. Ich hoffe Sie schaffen das dieses Jahr…
Rückwirkend betrachtet… ja. Da stimme ich dir zu.
Da bedarf es eines klar formulierten Beschlusses des BVerfG.
Dennoch bin ich der guten Hoffnung, dass Schwarz-Rot, diesmal nicht vom beamtenhassenden Wowereit angeführt, sich anders positionieren wird. Sicherlich sind sie haushaltsrechtlichen Vorgaben etc. zu berücksichtigen. Dennoch dürfte die Prioritätensetzung eines CDU-geführten Senats eine gänzlich andere werden. Hieran wird sich die CDU auch messen lassen müssen. Das weiß der designierte RBM auch. In etwas weniger als 3,5 Jahren wird erneut gewählt. Und daher bleibt nicht viel Zeit, die Ankündigungen praktisch umzusetzen.
Der öD in Berlin steht kurz vor dem Kollaps. Es fehlt an Nachwuchskräften. In zehn Jahren wird die Situation nicht mehr beherrschbar sein, wenn das Ruder jetzt nicht rumgerissen wird. Und ein Baustein wird die zukünftige Bezahlung sein. Und diesbezüglich hat sich die Berliner CDU klar positioniert… eine stufenweise Angleichung an das Niveau der Bundesbesoldung.
Abgesehen davon reagieren die ersten Besoldungsgesetzgeber bereits, nachdem das Bürgergeld erhöht wurde und infolge der Inflation. Thüringen, Hessen, auch Bayern, nehmen Besoldungsanpassungen vor bzw. prüfen dies. Damit verschiebt sich der Bundesdurchschnitt der Besoldung. Von der derzeitigen Rechtswidrigkeit nahezu aller Besoldungsgesetze ganz zu schweigen.
Ein aktueller Aufsatz des Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, offenbar von vor Veröffentlichung des aktuellen Anpassungsgesetzentwurfs BUNDs:
„Letztlich ist festzuhalten, dass Bund und Länder bei Ihren Versuchen, das Bundesverfassungsgericht arithmetisch auszukontern, um die fiskalischen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten, längst aus den Augen verloren haben, wem eigentlich ihr verfassungsrechtlicher Gestaltungsauftrag gilt. Angesichts dieser offenen Missachtung bleibt den Beamten, Richtern und Staatsanwälten nur, gegen die jeweilige Besoldungsfestlegung Rechtsmittel einzulegen. Dass die Auswirkungen dieser Politik verheerend sind für die innere Einstellung gegenüber dem Dienstherrn und der eigenen Aufgabe sowie für die allgemeine Motivation, liegt auf der Hand. “
(…)
„Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht mit dem von ihm gezwungenermaßen eingeleiteten Rechtsprechungswandel nunmehr zum wiederholten Male unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine funktionierende Demokratie es sich nicht leisten kann, die Alimentation ihrer Staatsdiener allein als Einsparpotential zu begreifen. Mögen die – vermeintlichen oder tatsächlichen – Sparzwänge auch hoch sein, die Kosten einer rein fiskalisch ausgerichteten Besoldungspolitik werden für das Gemeinwesen auf Dauer ungleich höher sein.“
https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses
Ja… Prof. Battis legt einmal mehr den Finger in die Wunde.
Anbei ein interessanter Bericht zu einem gerade laufenden Verfahren am EGMR. Die Beschwerdeführer sind verbeamtete Lehrkräfte und wehren sich gegen das Streikverbot. Wichtig hierbei ist, dass das BVerfG das Streikverbot eben mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis bestätigt hat.
Nun spricht Prof. Battis in seinem Aufsatz davon, dass eben jenes besondere Dienst- und Treueverhältnis offenkundig durch die Dienstherrn aufgekündigt wurde, da ja über ein Jahrzehnt die Besoldung zur Konsolidierung der Haushalte genutzt wurde und weiterhin die Rechtsprechung des BVerfG ignoriert wird.
Dieser Ansicht ist plausibel und wäre ein bemerkenswertes Argument für die Aufhebung des pauschalen Streikverbots von Beamten, sofern diese nicht hoheitlich handeln.
Dann könnten sich die Besoldungsgesetzgeber warm anziehen…
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/streikverbot-fuer-beamte-100.html
Hier noch der Link.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/sondierungspapier-cdu-und-spd-in-berlin-einigen-sich-auf-rahmengesetz-fur-enteignungen-9437063.html
Alles deutet auf eine Koalition von CDU und SPD.
Zumindest wird im Sondierungspapier bereits erwähnt, dass Polizei und Rettungsdienste besser ausgestattet werden sollen. Dazu gehört eben auch eine amtsangemessene Bezahlung der Mitarbeitenden.
Hoffen wir mal, dass die CDU diesbezüglich beamtenfreundlicher eingestellt ist. Henkel konnte damals kaum was bewirken, da Wowereit die Zügel eng führte. Die Machtverhältnisse sind nun aber gänzlich andere.
Dann hoffen wir mal, dass die Ausführungen in Bezug an die Angleichung an die Bundesbesoldung weiter verfolgt werden.
https://xn--unabhngige-u5a.info/wp-content/uploads/2023/01/Antworten-CDU-Berlin.pdf
Obwohl der DRB selbst bei der Bundesbesoldung Bedenken hat:
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023
https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf
Ein passender Zeitungsartikel zur Beamtenbesoldung in Berlin und deren Auswirkungen.
Gruß H
https://www.bz-berlin.de/berlin/die-nebenjobs-von-berliner-polizisten
2x 3% Besoldungsanpassung, aufgrund der bevorstehenden Entscheidung des Bunderverfassungsgerichts
https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&q=%2A&db=t&dt=
BVerwG 2 C 11.21 u. a
BVerwG 2 C 4.22 22 Juni 23
Ich hab das gefunden ..aber leider weiß ich nicht ob dieses für die A Besoldung mit ausschlaggebend ist.
Ansonsten auf die 2 Jahreshälfte hoffen !
Gruß Hans
Ich sehe da nur Bremen und Schleswig-Holstein. Weiterhin scheint es sich nur um die Professoren(W-)-Besoldung zu handeln…
Eigentlich warten wir ja auch auf die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht.
Hallo Hightower und andere ,
die Jahresvorschau des BverfG kommt wohl in der ersten Märzwoche . Der zweite Senat hat seine Übersicht über die von ihm zu bearbeitenden Verfahren bereits abgegeben- somit steht bereits fest, welche ( Besoldungs ) Verfahren bearbeitet werden sollen.- es fehlt noch der 1. Senat.
Ist das eine gute oder schlechte Nachricht?
Schönes Wochenende
Grüße H
Guten Morgen, intern haben die „Unabhängigen“ eine Mail rum geschickt, Fragen/Antworten vor der Berlin Wahl. Die Linke hat in ihrer Antwort gesagt, dass nur diejenigen Richter eine Nachzahlung bekommen hätten, die gegen die Besoldung geklagt hätten (also nicht nur Widerspruch). Weiß da jemand von Euch mehr? Ist es doch nötig zu klagen oder kann man sich auf den normalen Verwaltungsweg verlassen, Widerspruch – ruhend – Entscheidung nach Urteil – dann ggf Klage?
Liebe Grüße
dicke Finge bei Angabe Email-Adresse, liebe Mods
Hallo,
das wäre nicht nur ein Affront, sondern haushaltspolitischer Nonsens.
Sofern die Widerspruchsverfahren ruhend gestellt und somit nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wäre der Zwang einer Klageerhebung für das Land Berlin viel zu kostenintensiv, da absehbar ist, wie das entsprechende Urteil ausfällt. Davon abgesehen, dass die Gerichte mit einer sicher aufwachsenden Klagewelle erst recht überlastet wären.
Hallo,
schaut mal, auch beim Bund bewegt sich was.
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Update-Beamtenbesoldung?open&ccm=000
Beste Grüße
Da sieht doch niemand mehr durch.
Ergänzungs- und Familienzuschläge… das ganze Besoldungssystem wird ad absurdum geführt. Zumal die Zuschläge immer mehr besoldungsbestimmend werden. Leistungsprinzip ad.
QUnd was bekommen getrennt lebende Bedienstete, die Unterhalt zahlen und auch Wohnraum für ihre Kinder vorhalten? Die gehen dann leer aus?
So sieht es aus. Aktuell bei mir so. Frühpensionierte Frau sitzt mit den Familienzuschlägen für 5 Kinder zu Hause und ich zahle bis zum Selbstbehalt bei voller Erwerbstätigkeit.
Hallo High Tower,
Die Jahresvorschau erscheint meistens Ende Februar – 23.02. – so wie im letzten Jahr .
I2021 war es erst der 3. März.
Danke
Guten Abend,
sehr sympathisch der Gedanke eine Tonne auf zumachen, ich wäre dann dabei. Und ich würde mich dem Vorschlag von Thomas anschließen, dann bei der Fortsetzung der bisherigen Wertschätzung, dann das Fass aufzumachen……..Vielleicht wachen dann auch ein paar mehr aus der bisher sehr phlegmatischen Berliner Beamtenschaft auf und zeigen Zähne……..
Guten Morgen,
anbei ein Beitrag des dbb zum Thema Besoldungspolitik in Berlin. Der dbb hat vor der anstehenden Wahlwiederholung nachgefragt, wie
sich die einzelnen Parteien zum Thema Beamtenbesoldung positionieren.
Jede(r) sollte sich die Antworten der Berliner Parteien durchlesen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Und jede(r) sollte endlich verstehen, dass sich politisch diesbezüglich nur wenig bis gar nichts ändern wird. Die Politik schreit förmlich danach, dass wir endlich aufbegehren und für unsere Beamtenrechte auf die Straße gehen.
Machen wir die Feuertonne wieder an!!!
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/nachgefragt-besoldungsperspektiven-nach-der-wahl/
Und hier der Link…
Feuertonne !
Lasst uns doch mal einen Deal vereinbaren : Lasst uns doch noch dieses Jahr bis, ich sage mal, November abwarten. Eine eventuelle Rechtsprechung in Erwartung und die Tarifverhandlungen ÖD. Sollte alles weiterhin negativ verlaufen, mit weiterhin quasi Null Wertschätzung, bitte schön ich wäre dabei !
Ich finde es befremdlich, das wir nun Februar 2023 haben und es beim Bundesverfassungsgericht (online) noch keine Jahresvorausschau 2023 gibt.
Oder habe ich da etwas übersehen ?
nix übersehen. Im letzten Jahr kam die Jahresvorausschau erst am 23.02.2022.
Danke
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html
Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!
Thüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
OK
Der „Trick“ mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht „billig“.
Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ?
Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt.
Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen.
Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
In Berlin müsste sich diesbezüglich dringend was bewegen und zwar in Form der unverzüglichen Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation.
Nur… Die Politik ist mit sich selbst beschäftigt. Man bangt um seinen Platz am steuerfinanziertem Futtertrog. Angesichts der bevorstehenden Wahlwiederholung hätten die Gewerkschaften vortrefflich den Protest auf die Straße bringen können. Die Öffentlichkeit hätte mit der Rechtslage konfrontiert werden müssen. Wieder und immer wieder.
Aber hey… unterhaltsame Geschichtchen schreiben ist auch ganz nett und sollte fürs Erste reichen. Findet jedenfalls der HPR…
Wow, eine vierköpfige Familie bekommt rund 35.705,76 € pro Jahr Bürgergeld? Klar, die müssen ja auch überleben. Ich finde es wichtig für Menschen die einfach nicht arbeiten gehen können. Andererseits ist es auch ein pull faktor für andere, die nicht arbeiten gehen wollen. Es ist doch ungerecht, wenn man liest, dass ein thüringer beamter mit a6 in der stufe 2 im jahr nur wenige prozentpunkte mehr bekommt. Also wahrschein 40h/woche arbeiten geht. Hubertus Heil antworte mal auf die Frage eines Reporters, ob sich Arbeit noch lohnt mit der einführung des bürgergeldes: es liegt nicht an dem zu hohen Bürgergeld, sondern an dem zu niedrigen Lohn den der Arbeitgeber zahlt. Nur ist der arbeitgeber der staat in diesem fall. Vielleicht verringert sich der Abstand zwischen Bürgergeld- und Gehaltsempfängern außerdem noch, weil bürgergeldempfänger für viele Leistungen weniger zahlen müssen: Tickets für Öpnv, Tierpark und zoos, schwimmbäder etc.
Ist doch ganz simpel…. Bürgergeld-Empfänger-Familien sollten zukünftig einen Nebenjob anmelden als „operativer“ Polizist im Homeoffice…. Deutschland = läuft…
https://www.dbb.de/artikel/besoldung-und-versorgung-landtag-ueberweist-gesetzentwuerfe-in-ausschuss.html
Es geht, wenn denn Politik nur will.
Inwieweit tangieren die derzeitigen Tarifverhandlungen die Beamtenschaft in Berlin ? Habe gelesen das Ergebnis soll auf uns übertragen werden, aber wie sicher ist das?
Es handelt sich um die Tarifverhandlungen Bund und Kommunen, das wird dann nur auf die relevanten Beamten, beispielsweise Bundesbeamte, übernommen. Berlin ist erst wieder bei den Tarifverhandlungen TV-L relevant, die noch nicht laufen.
Hallo,
unmittelbar gar nicht, da die aktuellen Tarifverhandlungen den Bund und die Kommunen betreffen.
Mittelbar dürfte der Abschluss aber als Blaupause für die Tarifverhandlungen der Länder gelten, die im letzten Quartal 2023 starten.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
zunächst mal Danke an die Initiatoren dieses Aktionsbündnisses!
Ich lese hier immer fleißig mit und wollte mich nun mal zu einem Punkt bei der Berechnung des 15%-Abstandes zur Grundsicherung äußern. Mit der aufgesetzten Senatsbrille kann ich die (wenn auch nicht unbedingt realittätsgerechten) Berechnungen auf Seite 171 (Anlage 4b) der Drucksache 19/0603 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0603.pdf) sogar noch nachvollziehen. Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann, ist die beim Vergleich mit der Besoldung nicht berücksichtigten Krankenversicherungskosten, welche dem verbeamteten Alleinverdiener mit Ehepartner und zwei Kindern entstehen.
Diese sind zwar durchaus individuell, aber man kann diese doch deswegen nicht einfach unberücksichtigt lassen, ein Mindestbetrag sollte dafür doch angesetzt werden. Dafür bietet sich zum Bespiel der pauschale Vorwegabzug für die Lohnsteuer in Höhe von 3.000€ an, was monatlich 250€ bedeutet. Das haut (zumindest bei mir) für die private Krankenversicherung auch ganz gut hin mit 70% Beihilfe (da zwei Kinder).
Hinzu kommt dann noch die Krankenversicherung für den nicht berufstätigen Ehepartner. Hier wäre auch wenigstens der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung i.H.v. ca. 160€ zur berücksichtigen.
Und somit gibt es allein durch die Berücksichtigung der Krankenversicherung für den Beamten A6, 1. Erfahrungsstufe, Steuerklasse 3, mit Hauptstadtzulage und Erhöhungsbeträgen für die Kinder keinen Abstand mehr zum neuen Bürgergeld…
Naja, man könnte schon argumentieren, dass die Aliementierung der familiären Krankenversicherung nebst Kinder-/Familienzuschlag und Beihilfe bei 70% das Leistungsprinzip untergräbt. Dass ein Single A6er roundabout 1000€ netto im Monat weniger verdienen soll als der Kollege mit Familie ist doch intern wie extern nicht mehr vermittelbar. Dieses rumdoktern an den Familenzuschlägen führt mMn nur weiter in die Verfassungswidrigkeit. Die Grundbesoldung muss rauf. Punkt.
Es geht mir auch um die Grundbesoldung, nicht um Familienzuschläge. Die Krankenversicherungskosten sollen nur bei dem Vergleich von Grundsicherung und Besoldung (netto) mit einbezogen werden, so dass im Ergebnis die Besoldung erhöht werden muss um den vorgegebenen Mindestabstand von 15% zur Grundsicherung herzustellen.
Genau in diesem „Stil“ wird die Antwort bzw Begründung aussehen, wenn es um die Nachzahlungen geht. Leider
Lieber Herr Senator, liebes Abgeordnetenhaus
auch wenn die Berechnungen in Thüringen natürlich nicht akkurat sind,
erkennt man in der Einleitung des Gesetzentwurfs vom 18.01.2023 zur Besoldunganpassung
zumindest die Pflichten der Gesetzgeber an: da ist von Beobachtungs- und Fürsorgepflicht etc. die Rede, die Besoldung wird auf prognostischen Grundlagen im Vorhinen für 2023 angehoben..
so geht das
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#
wählt diesen Senat ab.
Wären mal locker 400 Plus in meiner Besoldung
Danke Berlin
Ich spare für euch weiter 👍
Egal mach ich ja eh schon seit 2010
Ich weiß..Ich jammere auf hohen Niveau ✅
Seit 2010 erst?
Ich darf seit 2004 die Fehler der Politik ausbaden. Mittlerweile gut 60.000 bis 80.000 EUR dürften es sein, die mir vorenthalten wurden/werden.
Und Senator Wesener hat umgehend der Forderung von ver.di nach Zahlung eines steuerfreien Inflationsausgleiches für den öD in Berlin eine Absage erteilt. Und das nach diesem Jahreswechsel und den Problemen, Nachwuchs zu bekommen.
Für den Objektschutz werden händeringend Bewerbende gesucht. Da gibt es mittlerweile sogar einen internen Hilferuf des Einstellungsbüros.
Hallo Thomas,
Danke für die Zustimmung. Es ist schon interessant, wie die Berliner Beamtenschaft mit sich selbst beschäftigt ist. Es scheint so, dass keiner zum Erkennen des Wesentlichen bereit ist. Wenn eine politische „Kaste“, egal welche Fahne sie mittlerweile vor sich herträgt, keine Skrupel hat, die staatstragenden Säulen, hier auch neudeutsch „systemrelevanten“ Exekutive, nach Gutdünken zu besolden und damit einen rechtsfreien Raum schafft, indem seit vielen Jahren die o.g. Gesetze samt GG, nach eigenen Sichtweise ausgelegt werden, dann sollten konsequenter Weise nur entsprechende Reaktionen übrig bleiben.
Die sind hier aber seitens der „Geschädigten“ offenbar nicht zu erkennen, sehr wahrscheinlich zur Freude des RRG Senates.
Diese Politik hat schon vor Jahrzehnten seinen Anfang genommen und die Konsequenzen werden wir noch viel schlimmer zu spüren bekommen. Wer das nicht erkennt, macht sich mitschuldig an dem außen- und innenpolitischen Niedergang dieser Republik. Ich persönlich glaube, dass wir wenn es so weiter geht, in einem Bürgerkrieg enden werden und das kann niemand wollen.
Ein Bundesverfassungsgericht kann nur über die Einhaltung des GG wachen, d.h. es reagiert immer nur dann, weil die verletzten Parameter eingeklagt werden.
Nichtsdestotrotz müsste das Reagieren auf „systemrelevant“ wichtige Klagen, wie eine amtsangemessene Alimentation zeitnah erfolgen, denn bekanntermaßen hat eine offenbar mies behandelte „Dienerschaft“ sehr wahrscheinlich immer weniger das Verlangen, auf Schutzbedürfnisse des Staates, hier auch die Gesellschaft gemeint, einzugehen. Das äußert sich wie Tätige wissen, schon jetzt in den verschiedenen Auswüchsen.
Und das ist eben das bemerkenswerte, dass das die politischen Akteure seit vielen Jahren überhaupt nicht interessiert, obwohl die täglichen Ereignissen immer dringlicher mahnen.
„Dämliches Geschwafel“ ! Aktuell kann ich ( und konnte ich auch in den letzten 20 Jahren nicht…. ) in diesem ach so ehrenwertem Abgeordnetenhaus niemanden erkennen, der auch nur minimal den Arsch in der Hose hat, aufsteht und sagt : „Lasst uns bitte diese endlose Debatte zum Ende bringen, lasst zügig Gerechtigkeit walten und lasst uns eine bundesweite Initiative für eine bundeseinheitliche Besoldung einbringen“ ! Und ich sag euch noch was : in den nächsten 10-15 Jahren, die ich vielleicht noch zu leben habe, werde ich das auch nicht mehr erleben ! Insofern bleibt mit nur dem Beitrag von „Lachebajazzo“ zu 100 % zuzustimmen ! Gute Nacht du armes Deutschland !
„Ihre These, dass die mit dem BerlBVAnpG 2017/2018 eingeführte soziale Staffelung der Sonderzahlung dazu geführt hat, dass die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet worden seien, habe ich zur Prüfung an das entsprechende Fachreferat
weitergegeben.“
Da muss er doch einfach nur kurz den Rechner anschmeißen.
Funfact: Wenn man nach dem 30.09. eines Jahres von A9 nach A10 befördert wird, verliert man evtl. Geld. Unter Berücksichtigung des Unterschieds von 600€ bei der Jahressonderzahlung amortisiert sich die A10 erst nach rund drei Monaten in Bezug auf das brutto. In Bezug auf das netto eines Standardsingles StK I dürften es ggf. sogar 4 Monate sein.
Ich bin Herrn Wesener so dankbar, dass ich nach dem Lesen seiner Worte endlich das Gefühl habe, vollumfänglich verfassungskonform wertgeschätzt zu werden.
Wenigstens haben wir jetzt schwarz auf weiß, dass es ein Reparaturgesetz geben wird. 😉
Der Senator möchte also am liebsten, dass das BverfG höchstselbst Gesetzentwürfe zur Besoldung fertigt, weil der Gesetzgeber in Berlin es allein nicht hinkriegt. Mangelt es ggf. im Senat an guten Juristen? Vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass man nicht die „besten Köpfe“ gewinnen konnte.
Immerhin wird mit der Antwort auf Frage 4 eine rückwirkende, verfassungskonforme Ausgestaltung für 2008-2020 angekündigt.
Bedeutet ausgestaltet gleich rückwirkende Auszahlung? Wie muss man diese Antwort verstehen?
Danke für Info’s
Hallo ihr Leichtgläubigen,
so wird das nichts und kann es ja auch gar nicht. Was habt ihr denn anderes erwartet, ein Grüner im Amt eines Finanzsenator.
Der Mann oder auch Frau hat ja noch nicht mal ein abgeschlossenes Studium der Finanzen oder sonstiges, geschweige denn einen Facharbeiter-/Gesellenbrief, zumindest kann ich das so aus dem Netz erfahren. (Wenn das nicht korrekt sein sollte, kann der Senator es ja gern gegenteilig belegen)
Und so liest sich auch die Antwort zum Fragenkatalog….
Allerdings betätigt sich auch hier wieder einmal meine mittlerweile feste Überzeugung, dass dem RRG Senat samt seinen Machenschaften und ganz allgemein der gegenwärtigen Politik, so nicht beizukommen ist.
Auch zum Bundesverfassungsgericht, habe ich mittlerweile wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in der Sache…..Was wollt ihr denn z.B. tun, wenn das o.g. Gericht nach so langer Zeit, in genau der Linie von RRG bzw. der Ampel eingeschwenkt ist und auch so urteilt?
Wie lange wollte ihr noch reden und schreiben……Die bisherige politischen Führung, egal welche Farbe, hat jahrzehntelang seine Chance gehabt und versagt jeden Tag, außen- und innenpolitisch. Gewerkschaften die sich ja originär z.b. hier mit Problemen der Alimentierung und das mit ordentlichem Druck, befassen sollten, versagen seit vielen Jahren besonders in Berlin und sind mittlerweile die Bezeichnung nicht ansatzweise wert.
Dieses Land ist im A….. es sei denn wesentliche Teile des Bevölkerung rafft sich mal langsam und endlich auf, um die einzige Alternative, die man offensichtlich in diesem Land noch hat, zu akzeptierten, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
… nicht vergeuden möchte, weshalb ich mich nicht weiter mit diesem unsäglichen Schreiben befasst habe.
Da fehlte was.
Guten Morgen…
Das Antwortschreiben von SenFin habe ich quer gelesen und festgestellt, dass ich meine Zeit für Ausflüchte und Gewchwurbel nicht vergeude.