Sehr geehrte Abgeordnete,
ergänzend zum ersten offenen Brief an Sie haben wir festgestellt, dass eine Anfrage an Sen Fin gestellt wurde, um Zahlenmaterial zu erhalten, welches geeignet sein soll festzustellen, ob die Alimentation auch nach diesen von Sen Fin erlangten Daten als verfassungswidrig angesehen werden muss.
Da die Volksinitiative kein Rederecht mehr hat, war es uns wichtig, Sie kurz über folgenden Umstand zu informieren, der aus unserer Sicht fundamental für einen „realistischen Besoldungsvergleich“ zwischen den Ländern ist:
Es erschließt sich der Volksinitiative nicht, aus welchen Quellen Sen Inn die Angaben eines angeblichen nur 6%-igen Unterschiedsbetrages der Berliner Besoldung zur durchschnittlichen Besoldung der Länder errechnet hat. Die Quellenangaben der Volksinitiative befinden sich im handout, welches den Abgeord-neten übergeben wurde und einen durchschnittlichen 15%-igen Unterschiedsbetrages ausweist.
Äußerst wichtig erscheint uns darauf hinzuweisen, dass in der Urteilsbegründung zu dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 sehr detailliert folgendes zur Berechnung der Beamten-besoldung aufgeführt wurde (sinngemäß und verkürzt dargestellt):
- Mindestbeträge einer Krankheitskostenversicherung sind vom Gehalt in Abzug zu bringen
- Eine Berechnung muss unter Beachtung etwaiger Sonderzahlungen – oder Kürzungen erfolgen
- Die Amtsangemessenheit der Alimentation ist ferner im Lichte des Niveaus der Beihilfeleistungen zu bewerten (besondere Beachtung einer „Salami-Taktik“)
Dies bedeutet, dass es vollkommen falsch und entgegen der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Berechnungsrichtlinien wäre, nur die Grundgehälter der verschiedenen Länder und Besoldungsgruppen miteinander zu vergleichen. Analog zum vorliegenden neuen Urteil des BVerfG müssen gerade die in Berlin vorliegenden finanziellen Benachteiligungen der Beamten Berücksichti-gung finden und vom Grundgehalt in Abzug gebracht werden, BEVOR ein Vergleich mit anderen Ländern durchgeführt werden kann.
So gibt es in Berlin keine freie Heilfürsorge dafür aber eine erhöhte Kostendämpfungspauschale und stetige Reduzierung von Beihilfeleistungen; zusätzlich muss der Mindestbetrag der Krankenver-sicherungsbeiträge in Abzug zur Besoldung gebracht werden. Finanzielle Benachteiligungen sind auch im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen zu verzeichnen. Gerichtlich wurde festgestellt, dass Berliner Beamte im Zeitraum von 2006 bis 2011 fehlerhaft besoldet wurden, was zu einem Verlust von bis zu 6000 Euro geführt hat. Das Bewegungsgeld wurde gestrichen und die Arbeitszeit erhöht. Auch die Streichung des Urlaubsgeldes und die extreme Kürzung des Weihnachtsgeldes in Berlin sind bei einem Besoldungsvergleich mit anderen Bundesländern zu berücksichtigen (was auch vom BVerfG deutlich gewertet wurde). Erst NACH Abzug all dieser finanziellen Benachteiligungen bei der Berliner Besoldung kann man den dann errechneten Betrag mit der Besoldung der anderen Länder vergleichen.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Sie VOR einer zu treffenden Entscheidung überprüfen, ob die Ihnen zuliefernden Dienststellen/Institutionen diese vom BVerfG vorgeschriebenen Richtlinien bei der Berechnung und Auflieferung der Daten berücksichtigt haben und danken Ihnen vorab für Ihre Mühe.
Schreibe einen Kommentar