Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
es dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein, dass es erneut ein für die Beamtenschaft sehr positives Urteil des BVerfG in Bezug zur Besoldung gab:
Dieses Urteil wurde zwar nur für das Land Baden Württemberg gesprochen, dürfte aber auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Zudem sind verschiedene frühere Aussagen des BVerfG in diesem Urteil präzisiert worden, so dass Sie sehr genau überlegen sollten, ob Sie weiterhin Ihrer Linie treu bleiben wollen.
Wir kennen IHRE Einstellung zu derlei Urteilen, die für andere Bundesländer gesprochen wurden. Aus Ihrer Sicht gelten sie ja nicht für das Land Berlin, da die Situation im Land Berlin mit keinem anderen Bundesland vergleichbar ist. Da könnte man Ihnen fast Recht geben, denn in kaum einem anderen Bundesland sind die finanziellen Benachteiligungen der Beamten so gravierend, wie im Land Berlin.
Sollten Sie also weiterhin die gesamte Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG ignorieren und so tun, als ob in Berlin alles in Ordnung wäre – was die Besoldung betrifft (wohlwissend, dass dem nicht so ist) – dann sollten Sie zumindest akzeptieren, dass das Gleichgewicht der Besoldung in den Bundesländern durch DIESE Urteile zu Ungunsten für das Land Berlin verändert wird.
Da nämlich andere Bundesländer aufgrund dieser Urteile ihre Besoldungen erheblich nach oben korrigieren müssen (was wir Ihnen bereits seit Jahren prognostiziert hatten), muss auch das Land Berlin erheblich tiefer in die Tasche greifen um zu dem von Ihnen versprochenen Durchschnitt der Besoldung der Länder aufzuschließen.
Sie wissen sehr genau, dass dieser – wie auch immer zu errechnende Durchschnitt – als Vergleichsgröße für das Land Berlin nicht mehr ausreicht, um die katastrophale Entwicklung im öffentlichen Dienst zu stoppen.
Ebenfalls sehen Sie, dass immer mehr Bundesländer mit ihrer negativen Besoldungseinstellung gegenüber ihrer Beamtenschaft beim BVerfG unterliegen und gewaltige Beträge nachzahlen müssen.
Bewahren Sie das Land Berlin vor einer Nachzahlung in Milliardenhöhe und passen Sie endlich die Besoldung ADÄQUAT UND SOFORT an. So müssen Sie – bei einer ebenfalls für die Beamten des Landes Berlin positiven zukünftigen Entscheidung des BVerfG – dann „nur“ noch die Nachzahlungen für DIE Beamten finanzieren, die frühzeitig geklagt bzw. Widerspruch gegen die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung in der Vergangenheit eingelegt haben.
Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung als Regierung im Land Berlin und sorgen Sie SOFORT für eine amtsangemessene Alimentation. Beenden Sie die Täuschungsmanöver und die Verzögerungstaktiken, wie auch die willkürlich festgelegte schrittweise Anpassung der Besoldung. Korrigieren Sie die (aus unserer Sicht ebenfalls) verfassungswidrige Sonderzahlungsregelung (vergleichen Sie hierzu auch das neue Urteil!). Schaffen Sie sofort eine Besoldung, die konkurrenzfähig und verfassungsgemäß ist und dem Land Berlin wieder eine ausreichende Anzahl qualitativ guter Bewerber zurück bringt, um die riesige Pensionierungswelle der nächsten Jahre abzufangen.
Uns ALLEN Alles Gute,
André Grashof
Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 16.10.2018 zur „Absenkung der Eingangsbesoldung in BW“ 2BvL 2/17 seine grundsätzliche Rechtsauffassung zur Beamtenbesoldung nachdrücklich bestätigt. Gleichzeitig bestätigt damit der 2.Senat des BVerfG auch das Urteil des BVwG vom 22.9.2017. Der 2.Senat des BVerfG bestätigt erneut, „dass Beamte nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen.“
Die Kritik des BVerfG am gesetzgeberischen Procedere in BW erkennt einen deutlichen Mangel hinsichtlich eines „schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung“. Das bestätigt auch die massive Kritik des BVerwG zum gesetzgeberischen Procedere des Berliner Abgeordnetenhauses im Urteil vom 22.9.2017 zur Beamtenbesoldung in Berlin.
Das BVerfG stellt erneut fest, „das notwendige Sparvolumen ist dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften.“
Es darf bezweifelt werden, dass die massiven Sparmaßnahmen hinsichtlich der Beamtenbesoldung in Berlin in den letzten 12 Jahren „gleichheitsgerecht“ innerhalb des Landeshaushalts von Berlin erwirtschaftet wurden.
Der Freistaat Sachsen musste nach dem entsprechenden Urteil des BVerfG seinen Beamten für 6 Jahre 200 Millionen Euro nachzahlen und die Besoldung um zirka 8 % anheben. Das könnte ein erster Hinweis darauf sein, was nach den zu erwartenden Urteilen des BVerfG bezüglich der Beamtenbesoldung in Berlin auf das Land Berlin zukommen dürfte.
Sehr geehrter Herr Dr. Walther,
vielen Dank für Ihren Kommentar, wie auch all den Anderen. Wir sehen das genauso und wundern uns, dass die verantwortlichen Politiker, Minister und Staatssekretäre nicht handeln. Aus meiner persönlichen Sicht ist es unglaublich, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, über Jahre hinweg ganz offen gegen das Grundgesetz verstoßen zu dürfen. Nur aufgrund des immens langen Instanzenwegs sind wir der Willkür der Politiker ausgesetzt. Dieser Umstand wird übrigens auch vom Deutschen Richterbund in Berlin bemängelt. All dies werden wir auch noch in einer Stellungnahme dem BVerfG vortragen, um aufzuzeigen, wie weit es im Land Berlin gekommen ist. Hoffen wir, dass im nächsten Jahr vom BVerfG ähnlich deutliche Worte gefunden werden, wie bereits vom BVerwG, um dieser Farce im Land Berlin endlich ein Ende zu bereiten. Uns Allen alles Gute! Einen guten Start in das Jahr 2019 wünschen wir und hoffen nur das BESTE! André Grashof
Ich wollte Euch ja nur ein wenig aufmuntern, ich weiß das ist nur ein Tropfen vom Wein.
Aber spannend wird es ab Januar wenn Herr Kollatz Verhandlungsführer ist.
Einfach nur danke…
Zuerst einmal vielen dank an andre grashof und CO für die investierte zeit und kraft für UNS alle zu kämpfen um endlich Gerechtigkeit einkehren zu lassen.
@Bezirkshandstempel
Leider sind das alles nur bloße mutmaßungen. Vielleicht kommt es so, vielleicht aber auch nicht. Meiner Familie bringt jedenfalls ein “vielleicht“ oder ein “irgendwann mal“ erstmal nichts. Davon lassen sich der Urlaub, die gemeinsamen hobbys oder andere unternehmungen zumindest jetzt nicht bezahlen.
Viel wichtiger ist es nun der ganzen Farce endlich mal ein ende zu setzen und eine feste handlungsanweisung für den ignoranten senat, durch das BVerfG, durchsetzen zu lassen.
Ich wünsche allen weiterhin viel kraft und durchhaltevermögen.
Super Brief, Danke an Herrn Grashof.
Letztendlich ist aber die „Zeit“ für uns Beamte. Die Tarifverhandlungen der Länder beginnen im Januar 2019.
Und das mit unserem Finanzsenator als Verhandlungsführer, da bin ich mal wirklich gespannt!
Ich sage voraus, dass die 7,5% vom Bund übertroffen werden. Gründe:
– die Länder hängen mindestens 5% gegenüber dem TVÖD zurück
– Verdi steht massiv unter Druck
– miese Stimmung in den Behörden
– die Renten steigen Jahr für Jahr zwischen 3,5% – 4%
Um überhaupt noch wettbewerbsfähig zu sein, rechne ich mit einem Abschluss von mindestens 8% für 24 Monate, also 4% pro Jahr.
Dies wird man auf die Beamten komplett übertragen.
Für uns Berliner Beamte bedeutet dies folgendes:
– Erhöhung der Besoldung ab 01.04.2019 um mindestens 5,1 % (4% + 1,1%)
– Erhöhung um 150,00 € – Berlinzulage ab 01.01.2020 (laut den Genossen)
– Erhöhung der Besoldung ab dem 01.02.2020 um weitere 5,1% (4% + 1,1%)
– Erhöhung der Besoldung ab dem 01.01.2021 um 1,1% (da gibt es ja wieder neue Tarifverhandlungen der Länder, dazu noch Bundestagswahl und Abgeordnetenhauswahl)
Also zusammengenommen rechne ich bis Ende 2021 je nach Besoldungsgruppe mit 15 – 20% mehr Besoldung!
Hallo Kollege Grashof,
vielen Dank für deine Unermüdlichkeit und deinen Feinsinn, das Wesentliche kurz und verständlich zu subsumieren.
Allein fehlt mir der Glaube, dass die Politikerkaste Einsicht walten lässt und zumindest kurzfristig ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen wird. Leider ist die Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung im Land Berlin uns Mitarbeitenden gegenüber noch viel zu schlecht. Es hält sich weiterhin hartnäckig der über Jahre manifestierte Irrglaube, dass die Beamtenschaft faul und privilegiert sei und sowieso das Beamtentum abgeschafft gehöre. Solange der Druck auf die Politik nicht von allen Seiten der Gesellschaft kommt, werden sich die Damen und Herren des Senats von Berlin und im Abghs. nur marginal bewegen.
Von daher halte ich die Rechenbeispiele vom Kollegen Bezirkshandstempel für zwar gerechtfertigt – jedoch für unrealistisch. Solange Ver.di und seine Unterorganisationen im Parteienklüngel mit den politisch Verantwortlichen verflochten sind, werden diese „Vertreter“ der Mitarbeiterschaft nur soviel herausholen, wie die Dienstherren es vorgeben.