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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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12. Offener Brief an die Abgeordneten des Petitionsausschusses

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  • 12. Offener Brief an die Abgeordneten des Petitionsausschusses
17. Juni 2018 4 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses,

da sich die Petition vom 28.04.2018 zum Gesch.z.: 2349/18 bei Ihnen noch in Bearbeitung befindet, wollten wir die Chance nutzen und Ihnen zusätzliche Hinweise geben, die Einfluss haben könnten auf Ihre Entscheidung und Ihre Maßnahmen.

Zitat: „Aktuell liegt der durchschnittliche Anpassungszeitpunkt der Länder im März.“ – Das waren die Worte von Herrn Dr. Kollatz-Ahnen in einem seiner Vorträge und auch die Antwort von Sen Fin auf eine schriftliche Anfrage eines Abgeordneten.

Doch was soll uns das sagen? Man könnte meinen, dass damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das Land Berlin auch weiterhin hinter dem Durchschnitt zurückbleibt. Denn noch immer wird an der Entscheidung festgehalten, den Besoldungsanpassungszeitpunkt im Juni dieses Jahres zu belassen und nicht rückwirkend auf Januar vorzuziehen.

Natürlich wissen wir, dass genau DAS nicht damit gemeint war. Es gibt ja durchaus positive Entwicklungstendenzen im Land Berlin, aber diese sind weitaus zu schwach dimensioniert, um spürbar Wirkung zu entfalten. U.a. liegt nämlich auch die Besoldungsanpassung im Folgejahr nicht vor dem März, sondern erneut dahinter.

Gerade das Land Berlin, welches die schlechteste durchschnittliche Besoldung ganz Deutschlands aufweist, sollte aber als erstes Land die Besoldung anheben, wenn tatsächlich beabsichtigt ist, aufzuholen! Die gebetsmühlenartig vorgetragene Argumentation, dass die Besoldung in Berlin höher angehoben wird, als in jedem anderen Bundesland, greift nur effektiv, wenn man dies ab dem 01. Januar 2018 eingeführt hätte. Es ist selbstverständlich, dass das Land Berlin MEHR zahlen muss, wenn es aufholen möchte. Mehr zu zahlen ab Juni bringt jedoch wenig, wenn die meisten Bundesländer bereits ab Januar die ohnehin schon höheren Besoldungen noch weiter angehoben haben.

Die beigefügte Tabelle zeigt Ihnen, Anpassungszeitpunkte und prozentuale Besoldungserhöhungen der Bundesländer und belegt, dass die angeblichen + 1,1 % über dem Durchschnitt der Länder für Berlin nicht erreicht werden. Sie zeigt auch, dass fast alle Bundesländer, die sich dazu entschieden haben ihre Besoldungsanpassung willkürlich im Jahresverlauf festzulegen, genau die Länder sind, in denen die zuständigen Richter bereits auf verfassungswidrige Unteralimentation erkannt haben und die Klagen der Betroffenen dem BVerfG zur Entscheidung übersandten.

Auch wollten wir noch einmal daran erinnern, dass sich die Diäten der Abgeordneten immer ab Januar eines Jahres erhöhen, wie auch die Löhne der Tarifbeschäftigten. Die prozentuale Steigerung der Diäten orientiert sich u.a. an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Und das ist auch gut so….

Nicht gut ist es jedoch, wenn die Steigerung der Diäten WEIT über denen der Besoldung lag und seitens der Abgeordneten trotzdem behauptet wird, UNSERE Anpassungen wären adäquat gewesen – vor allen Dingen rückblickend in die letzten acht Jahre ( s.a. letztes Drittel zu: https://www.berliner-besoldung.de/sie-haben-post/besoldungsgesetzentwurf-ist-katastrophal-luegenserie-wird-fortgesetzt-offener-brief-an-berliner-abgeordnete-vom-07-06-2017/ )

Dass dem nicht so ist ergab ja nun auch die Prüfung des BVerwG. Das Verhältnis zwischen der Entwicklung der Beamtenbesoldung und der Wirtschaftsentwicklung in Berlin ist weitaus katastrophaler, als damals im Land Sachsen. Dort wurde jedoch schon das geringere Fiasko vom BVerfG als verfassungswidrig deklariert!

In diesem Zusammenhang sollten zwei exemplarische Sätze aus dem neuesten Urteil des BVerfG vom 12. Juni 2018 Beachtung finden (Absatz 123 und 153 zu http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html):

  1. „Deshalb ist die Folgerung unabweisbar, dass die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts als ein besonders wesentlicher hergebrachter Grundsatz anzusehen ist, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist.“
  2. „Um dies zu gewährleisten, hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht des Dienstherrn zur amtsangemessenen Besoldung als einen essentiellen Bestandteil des Alimentationsprinzips betont.“

Sollte das nicht jedem verantwortungsbewussten Politiker im Land Berlin zu denken geben?

Zuletzt wollen wir kurz noch auf die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg hinweisen. Im Nachbarbundesland erfolgt die Anhebung des Einstiegsamtes für den Polizeivollzugsdienst zum 01.01.2019 von A 7 auf A 8 – und zwar pensionswirksam. Die Einführung einer zusätzlichen Zulage für die Bereitschaftspolizei wird in Kürze rückwirkend zum 01.01.2018 ausbezahlt. Freie Wahl der freien Heilfürsorge erfolgt ebenfalls zum 01.01.2019.

https://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_Pensionswirksamkeit?open&ccm=000

Mit diesen Maßnahmen setzt sich das Land Brandenburg mit großen Sprüngen vom Land Berlin ab, welches mit Tippelschritten versucht, den immer größer werdenden Abstand einzuholen.

In diesem Sinne hoffen wir auf eine positive Entscheidung Ihrerseits zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

André Grashof

 

Besoldungsentwicklung 2018 und BVerfG Klagen – alle Bundesländer mit Bund

 

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Aktuelles, Briefe an die Abgeordneten
11. Offener Brief – Rede im Abgeordnetenhaus vom 17.05.2018 – Schriftliche Anfrage Frau Dr. Brinker
Dr. Stuttmann – Beck-Online Artikel exklusiv

4 Kommentare

  1. Wundersee, Hans-Joachim
    31. Juli 2018    

    Im Hintergrund bleibt noch immer die Hypothese, dass ein oder mehrere Personen im Senat sich jahrelang geweigert haben, den Beamten des Landes Berlin mehr Geld für ihre Leistung zuzugestehen. Angefangen hat es mit dem sogenannten Solidarpakt so um 2002 oder 2003 wo sich ein Reg. Bgm. mit dem Verdi-Koll.Chef. per Handschlag auf eine Sparmaßnahme im Öffentlichen Dienst geeinigt hatten, die etwa 7 Jahre andauern sollten. Nach diesem Zeitraum wurden Normalisierungen versprochen aber nicht eingehalten. Könnte es sein, dass sich der Reg Bgm. nach seiner Outung zur Antrittsrede an den Beamten des Landes Berlin rächen, wollte für eventuell erfahrenes Unrecht nach $ 175 etc. verfolgt worden zu sein? Ein Schelm, der Böses dabei vermutet oder denkt.

    Reply
    • André Grashof
      1. August 2018    

      Vielen Dank für die aufmunternden Zeilen! Ja, Kollege Wundersee, bereits im vierten offenen Brief hatten wir auf die Lügenserie hingewiesen. Es ist schon reichlich dreist, wie mit der gesamten Beamtenschaft in Berlin umgegangen wird. Und ja, die Einstellung des damaligen regierenden Berliner Bürgermeisters zur Polizei ist hinlänglich bekannt. Auch das dürfte zu unserer Misere wohl beigetragen haben. Aber ein Mann allein kann diese katastrophale Situation des gesamten öffentlichen Dienstes in Berlin nicht herbeiführen. Dazu brauchte er die Stimmen seiner Partei und der gesamten damaligen Koalition. Wir können nur hoffen, dass das BVerfG diesem Unrecht endlich ein Ende bereitet, so wie es das BVerwG bereits unmissverständlich deutlich gemacht hat. Uns ALLEN alles Gute, André

      Reply
  2. Martina Foote
    13. Juli 2018    

    Sehr gut anhand von Fakten recherchiert. Sehr gut geschrieben.
    Langsam muss der Senat doch mal den Weckruf hören

    Reply
  3. Maschewski
    18. Juni 2018    

    Gut recherchiert und geschrieben

    Reply

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