Mindestbesoldung aller Bundesländer für die Jahre 2005-2024
Die Mindestbesoldung ist erreicht, wenn das Nettoeinkommen einer Beamtin oder eines Beamten mindestens 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie beträgt. Wird dieser Wert unterschritten, liegt eine Verletzung des Alimentationsprinzips aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) vor. Die Prüfung erfolgt anhand des Median-Äquivalenzeinkommens, das nach der modifizierten OECD-Äquivalenzskala auf …